Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer
Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer
Sicherheit als relevanter Standortfaktor
Die Sicherheit gehört zu einem der relevantesten Standortfaktoren. Sie bildet Grundlage für ein friedliches und prosperierendes Miteinander von Gesellschaft und Wirtschaft. Das sicherheitspolitische Umfeld hat sich über die letzten Jahre ohne Zweifel sukzessive verschlechtert. Die Lage ist volatiler geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist fundamental in Frage gestellt. Neben klassischen Kriegssituationen wie in der Ukraine und im Iran sind auch hybride Bedrohungen wahrscheinlicher geworden oder bereits eingetreten. Dazu gehören Cyberangriffe, Desinformation, Spionage und Aufklärung. Diese stellen die Wirtschaft und den Bund vor grosse Herausforderungen.
Für die Handelskammer beider Basel steht deshalb ausser Frage, dass mehr Geld für die Sicherheit generell und für die Aufrüstung im Besonderen aufgewendet werden muss, damit die Schweiz diese Herausforderungen erfolgreich meistern kann.
Finanzpolitischer Gesamtkontext muss mitberücksichtigt werden
Nebst den sicherheitspolitischen Aspekten muss bei der Beurteilung dieser Vorlage auch der finanzpolitische Gesamtkontext mitberücksichtigt werden. Die finanzielle Lage des Bundes ist angespannt, die Finanzplanung sieht für die kommenden Jahre erhebliche Defizite im Bundeshaushalt vor. Ab 2029 besteht ein Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe, um die Schuldenbremse einhalten zu können.
Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass der Bundesrat nach Wegen sucht, um zusätzliche finanzielle Mittel zur Finanzierung der Rüstungsausgaben zur Verfügung stellen zu können. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Mittelknappheit mit dem starken Ausgabenwachstum des Bundes und der fehlenden Bereitschaft des Parlaments zu tun hat, im Bundeshaushalt klare Prioritäten zu setzen. Die Ausgaben des Bundes sind über die Jahre stark angestiegen. Beliefen sich die Ausgaben 1990 noch auf 31,1 Mia. Franken, stiegen diese bis 2010 auf 59,7 Mia. Franken. Für 2026 sind Ausgaben von 90,8 Mia. Franken budgetiert. Der Bundeshaushalt hat sich also innert der letzten drei Jahrzehnte verdreifacht.
Dass der Bund trotz diesem massiven Ausgabenwachstum nicht in der Lage ist, grundlegende Ausgaben für die Armee und die Rüstung zu finanzieren, ist vor diesem Hintergrund schwer nachvollziehbar. Die Steuereinnahmen des Bundes sind über die letzten Jahre ebenfalls stark angestiegen, nämlich von 32,7 Mia. Franken im Jahr 1990 auf 90,4 Mia. Franken im Jahr 2026. Die Wirtschaft trägt zu dieser positiven Einnahmenentwicklung ganz wesentlich bei: Die Einnahmen aus der Gewinnsteuer haben sich im selben Zeitraum fast verfünffacht, von 6 Mia. Franken auf rund 28 Mia. Franken.
Diese Zahlen machen mehr als deutlich, dass die finanziellen Mittel zur Finanzierung der Armeeausgaben durchaus vorhanden wären und diese eine Frage der Prioritätensetzung im Bundeshaushalt ist.
Erhebliche Mehrbelastungen für Bevölkerung und Wirtschaft anstehend
Für eine umfassende Beurteilung ist weiter zu berücksichtigen, dass derzeit auch noch andere Vorlagen entweder bereits beschlossen oder in der politischen Beratung sind, die ebenfalls zusätzliche Steuern und Abgaben zu Lasten von Bevölkerung und Wirtschaft mit sich bringen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt (nicht abschliessend) einige Geschäfte und deren Finanzierung:
| Vorlage | Finanzbedarf | Finanzierung |
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Betreuungszulagen (Kita) (vom Parlament beschlossen) |
710 Mio. Franken p.a. |
Durch Kantone zu finanzieren, via Familienzulagen Arbeitgeberbeitrag: + 0,17% |
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13. AHV-Rente (im Parlament hängig) |
4,2 Mia. Franken p.a. | Mehrwertsteuer: + 0,7% |
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Abschaffung Rentenplafonierung für Ehepaare (Volksinitiative Mitte) (im Parlament hängig) |
3,6 Mia. Franken p.a. | offen |
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Erhöhung Familienzulagen (im Parlament hängig) |
361 Mio. Franken p.a. |
Durch Kantone zu finanzieren. BS: liegt bereits über Minimum BL: Arbeitgeberbeitrag: + 0,16% |
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Armeefinanzierung (in Vernehmlassung) |
3,1 Mia. Franken p.a. | Mehrwertsteuer: + 0,8% |
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IV 2030 (in Ausarbeitung bei Bundesrat) |
offen | Lohnbeiträge: + 0,1-0,2% |
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Familienzeit-Initiative (im Sammelstadium) |
1,9 Mia. Franken p.a. | Erwerbsersatzordnung: + 0,25% |
Aus dieser Übersicht wird ersichtlich, dass für die Steuerpflichtigen in den kommenden Jahren erhebliche Mehrbelastungen anstehen. Die Mehrwertsteuer könnte, Zustimmung des Volkes vorausgesetzt, auf 9,6 Prozent oder mehr anstiegen. Und auch die Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nimmt zu. Damit wird Arbeit in der Schweiz in den kommenden Jahren weiter verteuert.
Mit Blick darauf, dass die Schweiz aufgrund der Einführung der OECD-Mindeststeuer die Möglichkeit eingebüsst hat, die hohen Lohnkosten mit tiefen Steuern wettzumachen, ist dies gerade in wirtschaftlich und geopolitisch unsicheren Zeiten das falsche Signal an die Wirtschaft. Dabei ist zu bedenken, dass die Schweizer Wirtschaft über das Milizprinzip auch indirekt bereits heute erhebliche Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit in unserem Land mitträgt.
Stärkung der nationalen Rüstungsindustrie durch Reform des Kriegsmaterialgesetzes
Ein weiteres relevantes Geschäft, welches im Kontext dieser Vorlage mitzuberücksichtigen ist, ist die Revision des Kriegsmaterialgesetzes. Mit dieser Reform kann die nationale Rüstungsindustrie gestärkt werden. Dies erhöht nicht nur die Verfügbarkeit von Rüstungsgütern im Inland, was die Abhängigkeit der Schweiz von Lieferengpässen im Ausland reduziert. Damit kann auch das Risiko von explosiven Kostensteigerungen bei Rüstungskäufen im Ausland, wie sie sich in den letzten Monaten angekündigt haben, gesenkt werden, was sich auch auf die Bundesfinanzen positiv auswirkt.
Korrekturen im ordentlichen Bundeshaushalt sind erforderlich
Die Handelskammer ist sich bewusst, dass das Entlastungspaket 27, welches der Bundesrat vorgelegt hat, von den Eidgenössischen Räten substanziell gekürzt wurde. Die politische Bereitschaft, die Sicherheit der Schweiz zu priorisieren, scheint aktuell noch zu wenig vorhanden zu sein. Der vermeintlich einfache Ausweg, stattdessen über Steuererhöhungen zusätzliche Einnahmen zu generieren, ist jedoch nicht der richtige. Der Bericht der Expertengruppe Gaillard und weitere Studien haben aufgezeigt, dass im ordentlichen Bundehaushalt die Möglichkeiten bestehen, um eine Verschiebung der Prioritäten vorzunehmen. Bevor über Steuererhöhungen gesprochen wird, sind diese Möglichkeiten auszuschöpfen.
Dass das machbar ist, zeigt bereits folgendes Gedankenspiel: eine Plafonierung der Bundesausgaben auf dem heutigen Stand über die nächsten Jahre würde aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung bereits ausreichen, um den Finanzbedarf der Armee zu decken. Die Finanzierung der Armee und der Rüstungsausgaben ist also nicht eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, sondern der politischen Prioritätensetzung.
Fazit
Die Vorlage ist sowohl in einem sicherheitspolitischen als auch in einem finanzpolitischen Gesamtkontext zu beurteilen. Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Aufrüstung der Armee, lehnt jedoch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der Rüstungsausgaben in dieser Form ab. Eine solche Steuererhöhung ist in der aktuellen wirtschaftlichen Situation belastend. Die hierfür notwendigen Ausgaben sind primär durch eine Priorisierung im ordentlichen Bundeshaushalt zu finanzieren.