Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt
Die Handelskammer beider Basel unterstützt das Ziel einer nachhaltigen Unternehmensführung. Der vorliegende Vorentwurf des Bundesgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) geht jedoch in zentralen Punkten zu weit und schafft ein Regime, das nicht ausreichend international abgestimmt ist und für die Unternehmen erhebliche Zusatzbelastungen mit sich bringt.
Ausgangslage
Die Handelskammer beider Basel begrüsst grundsätzlich das Anliegen, Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung weiterzuentwickeln. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» und steht damit im Zusammenhang mit einem zweiten Anlauf der Konzernverantwortungsinitiative, nachdem eine erste Vorlage bereits gescheitert ist.
Die Schweiz hat in den letzten Jahren bereits einen pragmatischen und an der EU angelehnten Regulierungsweg eingeschlagen mit strengen Vorgaben im Bereich Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Die Unternehmen in der Region Basel haben sich auf diesen Rahmen eingestellt und erhebliche Anstrengungen unternommen, um Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Dabei haben sich die bestehenden Regelungen als herausfordernd erwiesen. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft ist zentral, dass neue Regulierungen praxistauglich bleiben, verhältnismässig ausgestaltet sind und international anschlussfähig bleiben. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Anforderungen in zentralen Punkten nicht.
Zentrale Kritikpunkte
1. Überregulierung ohne internationale Abstimmung
Der Vorentwurf geht in mehreren Bereichen deutlich über internationale Entwicklungen hinaus. Insbesondere orientiert sich das Gesetz nicht an einer gefestigten europäischen Praxis, sondern an einem Regelwerk, das sich selbst noch in Entwicklung befindet. So wurden in der EU im Rahmen des Entlastungspakets «Omnibus I» zentrale Elemente abgeschwächt. Beispielsweise hat die EU das ursprünglich geplante einheitliche Haftungsregime gestrichen und den Prüfzyklus auf mindestens fünf Jahre verlängert. Der schweizerische Entwurf übernimmt diese Entlastungen nicht, sondern hält etwa an jährlichen Prüf- und Berichtszyklen fest und verzichtet auf eine klare Fokussierung auf direkte Geschäftspartner. Für exportorientierte Unternehmen im Raum Basel entsteht dadurch das Risiko von Wettbewerbsnachteilen sowie zusätzlicher Rechtsunsicherheit.
2. Einführung eines weitreichenden Haftungsregimes
Besonders kritisch beurteilt die Handelskammer die vorgesehene Einführung einer spezialgesetzlichen Haftung. Ein solches Regime besteht weder als Verpflichtung im EU-Recht noch entspricht es der bisherigen schweizerischen Tradition. Der Entwurf sieht beispielsweise eine direkte Haftung schweizerischer Muttergesellschaften für ihre Tochtergesellschaften im Ausland vor, kombiniert mit einer konzernweiten Solidarhaftung. Hinzu kommen weitgehende Offenlegungspflichten nach dem Vorbild ausländischer «Discovery»-Verfahren, bei denen Unternehmen verpflichtet sind, umfangreiche interne Unterlagen und Informationen offenzulegen, sowie eine sehr lange Verjährungsfrist von bis zu 20 Jahren. Diese Kombination aus neuen Haftungsregeln, langen Verjährungsfristen und erweiterten Offenlegungspflichten schafft erhebliche rechtliche Risiken für Unternehmen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich Nachhaltigkeitsprozesse weniger an effektiven Verbesserungen ausrichten, sondern primär an Haftungsvermeidung.
3. Unverhältnismässige administrative Belastung
Der Entwurf sieht umfangreiche Sorgfalts-, Berichts- und Prüfpflichten vor. Diese gehen teilweise über das international Übliche hinaus und sind in ihrer konkreten Ausgestaltung unklar. Konkret verlangt das NUFG umfassende Prüfungen entlang globaler Wertschöpfungsketten, ohne eine praktikable Begrenzung, zum Beispiel auf direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1), vorzusehen. Gleichzeitig müssten Unternehmen ihre Prozesse jedes Jahr überprüfen und dokumentieren, während andere Länder dafür längere Abstände vorsehen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Anforderungen entlang der Lieferketten auf zahlreiche KMU übertragen werden. Erfahrungen zeigen, dass grosse Unternehmen ihre Compliance- und Dokumentationspflichten systematisch an Zulieferer weitergeben. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen entsteht dadurch ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, obwohl sie nicht direkt dem Gesetz unterstehen. Für die stark vernetzte Wirtschaftsregion Basel ist diese indirekte Belastung besonders problematisch.
4. Eingriffsintensives Aufsichtssystem und Rechtsunsicherheit
Der Vorentwurf sieht den Aufbau einer neuen Aufsichtsstruktur mit weitreichenden Kompetenzen vor. So soll die neu zu schaffende Behörde unter anderem Unternehmen sanktionieren können, indem sie Gewinne einzieht, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschliesst oder sogar deren Auflösung anordnet. Gleichzeitig bleiben zentrale Anforderungen im Gesetz offen und sollen erst später konkretisiert werden. Damit werden weitreichende Eingriffsmöglichkeiten mit unklaren Vorgaben kombiniert. Auch die Anwendung von Schweizer Recht auf Sachverhalte im Ausland verstärkt diese Unsicherheit. Dies führt insgesamt zu einem regulatorischen System, das Unternehmen unter einen generellen Verdacht stellt und damit die Investitions- und Innovationsbereitschaft beeinträchtigen kann.
Beurteilung und Empfehlung
In der vorliegenden Form stellt der Entwurf keinen ausgewogenen und praxistauglichen Rahmen dar. Er führt zu einer erheblichen Mehrbelastung für Unternehmen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für die angestrebten Nachhaltigkeitsziele klar aufzuzeigen. Die Handelskammer beider Basel empfiehlt daher, auf den vorliegenden Entwurf zu verzichten und keinen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Stattdessen sollte eine zukünftige Regulierung auf folgenden Grundsätzen basieren:
- klare Verankerung im bestehenden Obligationenrecht statt eines neuen Spezialgesetzes
- international abgestimmte und verhältnismässige Sorgfaltspflichten
- Reduktion administrativer Belastungen, insbesondere für KMU
- Verzicht auf eine zusätzliche spezialgesetzliche Haftung
- Fokus auf transparente und international anschlussfähige Berichterstattung.