Stellungnahme zum Kostendämpfungspaket

18.05.2026

Die Handelskammer beider Basel lehnt die vorliegende Revision der KVV und KLV ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung unter Einbezug der aktuellen internationalen Rahmenbedingungen. Die Revision in der vorliegenden Form droht den Patientenzugang zu innovativen Therapien weiter zu verschlechtern und gleichzeitig die Standortattraktivität der Schweiz und insbesondere des Life Sciences Clusters Basel zu schwächen – mit Folgen für Wertschöpfung, Arbeitsplätze, klinische Exzellenz und Investitionen. Darüber hinaus erachtet die Handelskammer den Zeitpunkt der Revision als ungünstig. Die Schlussfolgerungen der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe «Life Sciences-Standort Schweiz» müssen zwingend in die Revision der KVV und KLV Verordnungen einfliessen. Die Revision muss das Anliegen auf Kostendämpfung, Zugang zu Innovationen und die Stärkung des Life Sciences-Standortes Schweiz zwingend in Einklang bringen.

1.      Ausgangslage und Grundhaltung der Handelskammer beider Basel

Die Schweiz steht als Forschungsstandort in einem internationalen Wettbewerb. Dieser ist in den Life Sciences intensiver denn je. Es gilt die Stärken der Schweiz als global führender Forschungs- und Produktionsstandort für die Life Sciences-Branchen zu sichern. Dabei spielt die Region Basel eine Schlüsselrolle. Hier sind führende Life Sciences‑Unternehmen, Forschung, Innovation und Wertschöpfung in einzigartiger Dichte vereint. Die Region erwirtschaftet rund 50 Prozent der Schweizer Pharmawertschöpfung und stellt über 33’000 Arbeitsplätze direkt bereit; weitere Zehntausende entstehen indirekt in Forschung, Zulieferbetrieben und Dienstleistungen.

Mit einem Anteil von über einem Drittel der regionalen Wirtschaftsleistung sind die
Life Sciences-Branchen zentral für Wohlstand, Steuereinnahmen und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Basel gehört zudem zu den Regionen mit dem höchsten F&E‑Investitionsvolumen pro Kopf weltweit. Dieses starke Fundament macht die Region zu einem Schlüsselstandort für hochqualifizierte Forschung, klinische Entwicklung, Formulierung und Produktion und damit zu einem der bedeutendsten Life Sciences‑Standorte Europas.

Die vorliegende Revisionsvorlage hätte drastisch negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Region Basel als Life Sciences-Standort und damit auf das volkswirtschaftliche Zugpferd der Schweiz.

Die Handelskammer beider Basel unterstützt das Ziel einer finanziell tragfähigen Gesundheitsversorgung. Kostendämpfung darf jedoch nicht zulasten von Standortattraktivität, Innovationsfähigkeit und Patientenzugang gehen. Die Schweiz befindet sich als Forschungs‑, Entwicklungs‑ und Produktionsstandort in einem zunehmend harten internationalen Wettbewerb.

Gleichzeitig zeigt sich bereits heute ein strukturelles Problem: Der Zugang zu Innovationen hat sich im internationalen Vergleich verschlechtert. Die gesetzlichen Fristen für die Preisfestsetzung werden deutlich überschritten; statt 60 Tagen dauert es im Durchschnitt 189 Tage bis zur Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL). Zudem ist die volle Verfügbarkeit neuer Medikamente in der Schweiz von 64% (2018) auf 47% (2024) gesunken – während Deutschland bei 90% liegt.

Vor diesem Hintergrund lehnt die Handelskammer beider Basel die Revision ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung unter Einbezug der aktuellen internationalen Rahmenbedingungen. Die jüngsten Entwicklungen in der internationalen Medikamentenpreispolitik haben direkte Auswirkungen auf globale Markteinführungsstrategien der Unternehmen, die Verfügbarkeit innovativer Medikamente und damit auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Schweiz. Die geplanten Verordnungsanpassungen werden bestehende Verzögerungen und Unsicherheiten im Marktzugang tendenziell verschärfen und die Wahrscheinlichkeit von späteren Einführungen oder Nicht‑Einführungen neuer Medikamente erhöhen.

Eine isolierte Betrachtung der Preisgestaltung verkennt ausserdem die komplexe Wertschöpfungskette der Life Sciences. Marktzugang, klinische Forschung und Medikamentenzulassung bilden einen untrennbaren, nahtlosen Innovationszyklus. Verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für den Marktzugang durch fehlende Planungssicherheit und rigide Preismodelle, sinkt unweigerlich auch die Attraktivität für vorgelagerte Investitionen in Forschung und Entwicklung. Wenn innovative Therapien in der Schweiz verzögert oder gar nicht eingeführt werden, fehlt unseren Spitälern und Forschungsinstituten die essenzielle frühe klinische Erfahrung. Ohne diesen entscheidenden Wissenstransfer zwischen früher Anwendung und translationaler Forschung verliert der Standort Schweiz schleichend seine Rolle als globales Innovationszentrum.

Darüber hinaus erachtet die Handelskammer den Zeitpunkt der Revision als ungünstig. Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe «Life Sciences-Standort Schweiz» hat ihre Arbeiten erst aufgenommen. Deren Schlussfolgerungen – erwartet im Herbst 2026 – müssen zwingend in die Revision der KVV und KLV Verordnungen einfliessen.

Die Revision muss das Anliegen auf Kostendämpfung, Zugang zu Innovationen und die Stärkung des Life Sciences-Standortes Schweiz zwingend in Einklang bringen. Die Life Sciences-Industrie braucht eine kohärente standortpolitische Gesamtstrategie, welche Forschung, Zulassung und Marktzugang nahtlos miteinander verzahnt, anstatt durch isolierte Kostendämpfungsmassnahmen den hiesigen Forschungs- und Produktionsstandort langfristig zu schwächen.

2.     Einschätzung der Vorlage

2.1.      Kostenfolgemodelle sind hoch riskant

Die «Most Favored Nation Pharmaceutical Executive Order» (MFN) der USA stellt einen Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen für die Schweiz als Life Sciences-Standort dar: Die tiefen Schweizer Preise für innovative Medikamente werden neu als Referenz für die Preisbildung in den USA herangezogen. Zum Teil erwirtschaften die Schweizer Pharmaunternehmen bis zu 50% ihrer Umsätze mit dem US-Geschäft. Aus den Umsätzen werden auch Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsleistungen und Arbeitsplätze in der Schweiz getätigt. Tiefe, Medikamentenpreise in der Schweiz werden dazu führen, dass die Unternehmen ihre neuen Medikamente, Indikationserweiterungen und Weiterentwicklungen bestehender Therapien erst später oder gar nicht auf dem Schweizer Markt einführen werden. Dies um international negative Preis- und Umsatzeffekte zu vermeiden.

Die Handelskammer fordert, auf die Einführung von Kostenfolgemodelle zu verzichten. Diese schwächen die Attraktivität der Schweiz für frühe Produkteinführungen noch weiter und wirken sich negativ auf die Attraktivität als Standort für Life Sciences-Unternehmen aus:

  • Sie können via Umsatzeinbussen auf internationalen Märkten eine direkte Rückkoppelung auf Pharmaarbeitsplätze in der Schweiz haben.
  • Es ist für ein international tätiges Pharma-Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht verständlich, wieso ausgerechnet in ihrem Heimmarkt – der reichen Schweiz – seine Innovation nicht fair honoriert wird.
  • Sie können von der US-Administration als staatlich induzierte Preissteuerungsmechanismen interpretiert werden und damit neue Ansatzpunkte für handelspolitische Untersuchungen liefern. Dies würde den Life Sciences-Standort Schweiz zusätzlich exponieren.
  • Sie können negative Spillovers auf die gesamte Wirtschaft haben, indem sie indirekt auch Kooperationsprojekte, Auftragsforschung, Aufträge an Zulieferer und weitere Dienstleister schwächen.
  • Spätere oder ausbleibende Markteinführungen verringern die klinische Erfahrung an Spitälern, schwächen die Schweiz als Standort für klinische Forschung und verhindern die Rückkopplung der Erkenntnisse aus frühen Anwendungen in Forschung und Entwicklung (translationale Forschung).

2.2.      Auslandpreisvergleich überarbeiten

Der Auslandpreisvergleich (APV) ist ein gesetzlich verankertes Preisbildungskriterium und muss konsequent einfliessen. Die Revisionsvorlage schwächt jedoch dieses Instrument und muss in nachfolgender Hinsicht überarbeitet werden:

Der APV muss zwingend kaufkraftbereinigt erfolgen. Nur so lassen sich die Preise ökonomisch fundiert bewerten und entsprechen den realen Marktbedingungen. Darüber hinaus muss der APV unabhängig von Preismodellen im Ausland und unabhängig von der Anzahl referenzierbarer Preise in den Referenzländern erfolgen.

2.3.      «Vergütung ab Tag 0»: nur wirksam, wenn praxistauglich und unbürokratisch

Die Handelskammer begrüsst die Modernisierung des Preisbildungssystems mittels der Einführung der Vorläufigen Vergütung von Medikamenten («Vergütung ab Tag 0»). Damit ermöglicht der Gesetzgeber den Patientinnen und Patienten den Zugang zu innovativen Therapien bereits ab dem Tag der Marktzulassung durch die Swissmedic. Jedoch verkehrt die vorliegende Revision den eigentlich schnellen und pragmatisch gedachten Zugang zu innovativen Therapien zu einem sehr komplexen und bürokratischen Verfahren. Hohe Eintrittshürden und zusätzliche Verfahrensschritte führen dazu, dass die Unternehmen dieses Instrument kaum nutzen werden.  Denn der Aufwand für die «Vergütung ab Tag 0» kommt dem komplexen und lang dauernden Standardprozess zur Aufnahme in die Spezialitätenliste beinahe gleich.

Die Handelskammer fordert deshalb eine praxistaugliche Umsetzung der Vorläufigen Vergütung von Medikamenten:

  • Alle Medikamente, die von Swissmedic im Rahmen eines beschleunigten Zulassungsverfahrens beurteilt werden, müssen pragmatisch in den «Tag-0-Prozess» aufgenommen werden können.
  • Das Unternehmen (Zulassungsinhaberin) schlägt den provisorischen Preis initial vor. Das BAG verfügt diesen. Der gesetzlich vorgesehene Rückzahlungsmechanismus stellt sicher, dass die obligatorische Krankenversicherung ausschliesslich den wirtschaftlich gerechtfertigten Preis vergütet und keine Mehrkosten entstehen.
3.      Fazit

Die Handelskammer fordert:

  • Marschhalt und grundlegende Überarbeitung der Revision im Lichte der veränderten internationalen Rahmenbedingungen (z.B. MFN der USA) und unter Einbezug der Arbeiten der Arbeitsgruppe Life Sciences-Standort Schweiz.
  • Kostenfolgemodelle sistieren, da sie den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Medikamenten sowie die Attraktivität der Region Basel und damit der Schweiz als international führenden Life Sciences-Standort gefährden.
  • APV stärken statt schwächen: konsequente Anwendung kaufkraftbereinigter Vergleiche.
  • «Tag‑0‑Vergütung» praxistauglich umsetzen: unbürokratische Aufnahme aller Medikamente die von Swissmedic im Rahmen eines beschleunigten Zulassungsverfahrens beurteilt werden und provisorische Preisfestsetzung via BAG auf Preisvorschlag der Zulassungsinhaberin.

 Der Handelskammer liegt ebenfalls die Stellungnahmen von Interpharma, Scienceindustries und VIPS vor, deren Anliegen und Forderungen wir ebenfalls unterstützen.

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