Carnet ATA

Das Carnet ATA vereint in einem einzigen Dokument alle erforderlichen Zolldeklarationen. Wir stellen Ihnen den Warenpass aus.

Sie möchten Ihre Produkte an einer Messe in Deutschland zeigen oder wollen Berufsmaterial nach Frankreich transportieren? Ob Maschinen, Uhren oder Kameraequipment – damit Sie Ihre Waren nicht bei jedem Grenzübertritt deklarieren müssen, stellen wir Ihnen ein Carnet ATA aus – ein Reisepass für Waren. Das internationale Zolldokument regelt die vorübergehende zoll- und abgabenfreie Einfuhr von Waren in über 75 Länder bei:

  • Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen
  • Muster zur Vorführung
  • Berufsmaterial

Voraussetzung ist, dass dieselben Produkte absolut unverändert aus dem besuchten Land wieder ausgeführt werden.

Neben Firmen, die im Handelsregister Basel-Stadt oder Basel-Landschaft eingetragen sind, oder weiteren juristischen Personen wie Museen, touristische Betriebe oder Vereine können auch Privatpersonen, die in Basel oder im Baselbiet wohnen, ein Carnet ATA beantragen. Das geht ganz einfach online mit ATAswiss.

Der Weg zu Ihrem Warenpass

1. Registrieren Sie sich bei ATAswiss.

2. Drucken Sie den Antrag für das Carnet ATA aus. Unterzeichnen Sie ihn rechtsgültig und im Original und schicken Sie uns den Antrag per Post. Privatpersonen legen eine Kopie eines Ausweises bei (ID/Pass).

3. Wir schalten Ihr Benutzerkonto frei. Tragen Sie alle relevanten Daten für das Carnet ein.

4. Wir prüfen die Daten. Wenn alles korrekt ist, drucken wir Ihr Carnet ATA aus.

5. Sie erhalten eine E-Mail mit der Info, dass das Carnet ATA abholbereit ist.

6. Holen Sie Ihr Carnet ATA bei uns am Schalter ab.

Das Carnet ATA ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig – vorbehaltlich etwaiger Fristbeschränkungen, die vom ausländischen Zollamt bei der Einfuhr festgelegt, auf dem Einfuhr-Stammabschnitt in Rubrik 2 vermerkt werden und unbedingt einzuhalten sind.

 

Alle Vorteile eines Carnet ATA im Überblick
  • Alle erforderlichen Zolldeklarationen in einem einzigen Dokument (Ausfuhr CH – Einfuhr Ausland – Wiederausfuhr Ausland – Wiedereinfuhr CH – evtl. Eröffnung und Löschung Transit Ausland).
  • Keine Zollgebühren und Abgaben beim ausländischen Einfuhrzollamt.
  • Wir bürgen über die Garantieorganisation für Carnets ATA (Vereinigung der Schweizer Handelskammern) anstelle des Carnetinhabers.
  • Das Carnet ATA ist für eine oder mehrere Reisen in ein oder mehrere Länder gültig.

Für unsere Dienstleistungen zu Carnet ATA erheben wir folgende Gebühren.

 

Rechtliche Grundlage

Das Carnet ATA basiert auf dem internationalen Zollübereinkommen über das Carnet ATA, das am 30. Juli 1963 in Kraft getreten ist. Weitere Übereinkommen erleichtern Ihnen – je nachdem, welches Land Sie mit Ihren Waren besuchen – unter anderem den Reiseverkehr, den Austausch von Waren für wissenschaftliche Zwecke, den Umlauf von Verpackungsmaterial.

 

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