Stellungnahme zu den Grossratssitzungen vom 14. und 21. Mai 2025
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 14. und 21. Mai 2025 Stellung.
Traktandum 5: Kantonale Volksinitiative "für die Wiederherstellung und Wiederaufforstung der ehemaligen Klybeckinsel"
Mit dem Gegenvorschlag der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) zur kantonalen Volksinitiative «Hafen für alle – Freiräume statt Luxusprojekte!» wurde im Jahr 2023 die zukünftige Planung der Areale Klybeckquai und Westquai über das Parlament festgelegt. In der Folge wurde auch die Initiative zurückgezogen. Die Planungen beim Klybeck und Hafen schreiten nun endlich voran. Aus diesem Grund ist die Initiative inhaltlich unbedingt abzulehnen. Damit die Planungen nun nicht schädigend verzögert werden, soll die Initiative nicht zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen, sondern direkt dem Volk vorgelegt werden. Die Argumente sind derart klar, dass ein rascher Entscheid die durch vertiefte Abklärung zu erwartenden Resultate klar überwiegt. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Initiative für die Wiederherstellung und Wiederaufforstung der ehemaligen Klybeckinsel oder ein allfälliger Gegenvorschlag gleichzeitig mit einem Bebauungsplan diskutiert werden muss.
Wir bitten Sie, die Initiative direkt und ohne Gegenvorschlag dem Volk vorzulegen.
Traktandum 7: Investitionsbeitrag an die Projektierung der neuen Margarethenbrücke, Ratschlag des RR
Als zweitgrösster Wirtschaftsraum der Schweiz ist die Region Basel auf eine optimale Erreichbarkeit angewiesen. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur stösst jedoch an ihre Grenzen. Die Handelskammer beider Basel hat deshalb anlässlich ihrer Jahresmedienkonferenz mit der Perspektive «Verkehr Basel ‘45» ihre verkehrspolitischen Prioritäten für den Zeithorizont bis 2045 formuliert. Darin nimmt der Ausbau des Bahnknotens Basel mit dem Bau des Tiefbahnhofs Basel SBB sowie schliesslich des Herzstücks eine wichtige Rolle ein. Deshalb ist es zentral, dass in einer ersten Etappe der Tiefbahnhof Basel SBB sowie die Ausbauten im Fricktal in den nächsten Bahnausbauschritt des Bundes (Botschaft 2026/2027) Eingang finden. Auf dem Weg zum Gesamtausbau ist es jedoch ebenfalls erforderlich, einzelne bestehende Infrastrukturbestandteile fit für die Zukunft zu machen.
Dazu gehört auch die Margarethenbrücke, welche 1902 in Betrieb genommen wurde und sich in einem schlechten Zustand befindet. Die statischen Defizite sind so gross, dass Anfang 2023 Sofortmassnahmen eingeleitet werden mussten. Ein Ersatz ist zwingend. Mit dem vorgesehenen Ersatzneubau bzw. dem daran anschliessenden «Perronzugang Margarethen» lassen sich die Bahnperrons direkt von der Margarethenbrücke aus erschliessen. Damit ergeben sich entscheidende Synergien zum künftigen Express-Tram und der künftigen Margarethenverbindung. Reisende aus dem Leimental erreichen dadurch den Bahnhof Basel SBB wesentlich rascher, ohne Umweg durch die Innenstadt. Zentral ist, dass das neue Gesamtbauwerk multifunktional ist und optimale Bedingungen für alle Verkehrsträger, namentlich auch den motorisierten Individualverkehr, bietet. Für uns ist deshalb zwingend, dass die Margarethenbrücke im sogenannten Szenario «MIV-voll» gebaut wird und damit dem Durchgangsverkehr offensteht. Nur so kann die Funktionalität des städtischen Gesamtverkehrssystems garantiert werden.
Da der Ausbau des gesamten Bahnknotens Basel hochkomplex ist und unzählige gegenseitige Abhängigkeiten bestehen, ist es zuträglich, wenn der Grosse Rat rasch die notwendigen Mittel für die Margarethenbrücke freigibt. So können weitere Verzögerungen vermieden werden.
Wir bitten Sie, dem Beschluss zuzustimmen.
Traktandum 25: Anzug Catherine Alioth und Konsorten betreffend die Umsetzung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung während des Maturitätslehrgangs gemäss Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV), Schreiben des RR
Der Anzug fordert die Regierung auf, zu prüfen und zu berichten, wie die im Zuge der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) in Art. 32 geforderte Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung ausgestaltet werden kann, um nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch der Wirtschaft und der Gesellschaft von Nutzen zu sein. Konkret wurde in der Frage 3 verlangt, die Möglichkeit einer umfassenden Beratung zu prüfen, die auch die Wirtschaft einbezieht und die Schülerinnen und Schüler optimal auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Der Bericht des Regierungsrats zeigt allerdings, dass die bestehenden Angebote beinahe ausschliesslich auf ein späteres Studium ausgerichtet sind. Und dort, wo es um Berufe geht, sind Berufe nach einem Studium gemeint. Eine umfassende Beratung, die auch Alternativen zum Hochschulstudium oder gar zur gymnasialen Matur aufzeigt, gibt es nicht. Angebote in dieser Richtung beschränken sich auf eine Infothek im BIZ sowie ein Beratungsgespräch für "gefährdete Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in der 1. Klasse”. Ein konkreter Einbezug der Wirtschaft ist nicht zu erkennen.
Die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) bietet eine einmalige Chance, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung am Gymnasium so aufzustellen, dass auch Schülerinnen und Schüler, die mit dem gymnasialen Weg Probleme haben, kein Studium planen oder gar das Gymnasium vorzeitig abbrechen, bereits während des Gymnasiums mit attraktiven alternativen Karrierewegen bekannt gemacht werden, wie bspw. anspruchsvollen Berufslehren und Informationen über die höhere Berufsbildung. Dies ist nicht nur aus Sicht der Wirtschaft und der Gesellschaft wünschenswert, sondern ermächtigt die Schülerinnen und Schüler auch, informierte und reflektierte Entscheidungen über ihre zukünftige Laufbahn zu fällen. Ein solches Angebot, eben eine umfassende Beratung, scheint aber mit den bestehenden Gefässen nicht zu leisten zu sein, sondern einen konkreten Einbezug der Wirtschaft zu erfordern.
Wir bitten Sie, den Anzug stehen zu lassen.