Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 26. März 2026
Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 26. März 2026
Traktandum 26: Verkehrspolitische Komplexität reduzieren – ein ergänzendes Agglomerationsprogramm fürs Baselbiet, 2025/237; Motion von Christine Frey
Die Handelskammer bekräftigt ihre langjährige Position, dass die Verkehrsplanung im Raum Basel nur durch enge Zusammenarbeit und Koordination über Kantons- und Landesgrenzen hinweg erfolgreich sein kann. Die Herausforderungen der Mobilität enden nicht an administrativen Grenzen – vielmehr erfordern sie integrale, funktionale Lösungen, wie sie das bestehende Agglomerationsprogramm Basel ermöglicht.
Der Vorstoss fordert ein eigenständiges Agglomerationsprogramm für den Kanton Basel-Landschaft, um regionale Interessen gezielter zu berücksichtigen und die Planungsautonomie zu stärken. Die Handelskammer anerkennt das Anliegen nach mehr Transparenz und der Berücksichtigung lokal unterschiedlicher Voraussetzungen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die bestehenden Strukturen bereits eine wirksame Einbindung der Baselbieter Projekte ermöglichen.
Die Handelskammer teilt die Einschätzung des Regierungsrats, dass ein separates Agglomerationsprogramm für Basel-Landschaft die Gefahr birgt, funktionierende und eingespielte Prozesse zu zerstören, zu mehr, statt zu weniger Abstimmungsbedarf durch die Schaffung einer neuen Schnittstelle zu führen und daraus resultierend Bundesmittel zu verlieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die gemeinsame Eingabe und Abstimmung von Projekten im Rahmen des trinationalen Agglomerationsprogramms Basel höchst effizient verläuft. Wenn Projekte sich verzögern oder vom Bund nicht mitfinanziert werden, liegt dies nicht an der Koordination im Rahmen des Agglomerationsprogramms, sondern an der fehlenden Reife, welche in der Verantwortung der kantonalen Planungsbehörden liegt.
Die Handelskammer lehnt die Motion deshalb ab und setzt sich weiterhin für eine koordinierte, integrale und zukunftsorientierte Verkehrsplanung im Raum Basel ein. Die Lösung liegt in der Zusammenarbeit – nicht in der Separation.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 47: Gleich lange Spiesse im Bildungswesen – Schulische Ausbildung dem Ferienstandard der Berufslehre angleichen; 2025/409; Motion von Silvia Lerch-Schneider
Traktandum 48: Mögliche Kooperationen in Bildung und Sozialwesen durch gesellschaftliche Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe II; 2025/425; Postulat von Silvia Lerch-Schneider
Die Handelskammer anerkennt die Bedeutung der Berufsbildung für die Schweizer Wirtschaft ohne Vorbehalte und befürwortet und unterstützt alle Impulse, die zu einer Stärkung der Berufsbildung beitragen. Eine solche Stärkung muss allerdings, davon ist die Handelskammer überzeugt, im Rahmen einer Pull-Strategie erfolgen, in der die Attraktivität der Berufsbildung gesteigert wird, um motivierte Jugendliche anzuziehen. Nicht zielführend erscheinen uns Push-Strategien, die Jugendliche in die Berufsbildung drängen möchten, indem sie die Alternativen zur Berufsbildung unattraktiver machen. Kurz: Eine Stärkung der Berufsbildung darf nicht die Abwertung des allgemeinbildenden Wegs zur Folge haben.
Diese Abwertung ist bei den vorliegenden Geschäften leider klar erkennbar. Sowohl die Motion wie auch das Postulat von Silvia Lerch-Schneider zielen einzig darauf ab, Mittelschülerinnen und -schülern die Freizeit zu verplanen – was nicht Aufgabe eines liberalen Staates ist. Motion und Postulat sind bereits aus diesem Grund abzulehnen. Dennoch möchten wir auch noch detaillierte Einwände gegen die Argumentation der beiden Vorstösse anführen.
- Die Rede von den «gleich langen Spiessen» verfängt in Bezug auf die beiden Ausbildungswege nicht. Berufsbildende und allgemeinbildende Wege verfolgen jeweils spezifische Ziele und orientieren sich an den spezifischen Stärken der Jugendlichen. Deshalb sind sie auch anders ausgestaltet, mit jeweiligen Vor- und Nachteilen für die Jugendlichen: Auf der einen Seite mehr Ferien, auf der anderen Seite ein eigener Lohn. Wer gleich lange Spiesse für beide Ausbildungswege fordert, müsste demnach auch einen Lohn für Mittelschülerinnen und -schüler fordern.
- Die Ferien und die freie Zeit der Mittelschülerinnen und -schüler ist nicht einfach freie Zeit. Gerade im Gymnasium, aber auch in den anderen Mittelschulen, ist die vermeintlich freie Zeit notwendig, um im Selbststudium den Stoff zu festigen. Dieses Selbststudium durch den Kanton zu reglementieren und gar kontrollieren zu wollen, wie es die Motion suggeriert, verschwendet nicht nur kantonale Ressourcen, sondern ist auch dem Geist des Selbststudiums zuwider. Selbststudium verlangt Eigenverantwortung, Disziplin und die Fähigkeit zur Selbstorganisation – Tugenden, die für die allgemeine Hochschulreife, die bekanntlich das Ziel des Gymnasiums ist, unabdingbar sind.
- Motion und Postulat sind durchzogen von einer negativen Wahrnehmung des allgemeinbildenden Wegs. «Betriebliche Disziplin» und «Leistungsbereitschaft» werden nur in der dualen Lehre gesehen, während die Mittelschulen als ein Hort des Müssiggangs gezeichnet werden. Dazu kommt, dass durchweg Leistung und Disziplin mit Präsenzzeit verwechselt werden. Weil sowohl Motion wie auch Postulat verkennen, wie viel Disziplin und Leistungsbereitschaft der allgemeinbildende Weg den Schülerinnen und Schülern abverlangt, entstehen untaugliche Ideen, wie man die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten kann. Wie der Regierungsrat festhält, stehen diese Vorschläge nicht nur im Widerspruch zum Grundsatz des unentgeltlichen Zugangs zur Bildung auf der Sekundarstufe II, sondern die unfreiwilligen Kurzeinsätze von Schülerinnen und Schülern dürften kaum etwas zur Entlastung der genannten Einsatzgebiete beitragen. Dazu braucht es gut ausgebildete Fachkräfte, sowohl in der Pflege wie auch in der Primarschule.
- Der Gedanke, unausgebildete Schülerinnen und Schüler könnten Fachkräfte etwa in der Pflege oder in der Schule nennenswert entlasten, enthält unausgesprochen eine Abwertung der entsprechenden Berufe und Ausbildungen. Die Vorstellung, Jugendliche ohne vorherige Ausbildungen könnten Tätigkeiten ausführen, die eine mehrjährige Ausbildung voraussetzen, entwertet diese Ausbildungen – was kaum im Sinne der Vorstösse sein dürfte.
Zusammenfassend sei gesagt, dass sowohl die Motion und das Postulat keinen nennenswerten Beitrag zur Stärkung der Berufsbildung erkennen lassen, sondern bloss darauf zielen, die Mittelschülerinnen und -schülern irgendwie zu beschäftigen. Dabei scheint es nicht darauf anzukommen, ob diese Beschäftigung inhaltlich mit dem Ausbildungsweg zu tun haben oder nicht. Ebenfalls wird in Kauf genommen, dass solche Praktika, sollten sie im Gesetz verankert werden, von der Schule organisiert und zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei einem Mengengerüst von jährlich 5'200 Schülerinnen und Schülern bedeutet dies einen immensen administrativen und finanziellen Aufwand. Angesichts dessen möchten wir Sie bitten, dem Regierungsrat nicht zu folgen und die Motion wie auch das Postulat nicht zu überweisen.
Wir bitten Sie, sowohl die Motion wie auch das Postulat nicht zu überweisen.
Traktandum 79: Perspektive Berufsbildung: Professionelle ICT-Lehrstellenförderung 2025/551; Motion von Peter Hartmann
Die Region Basel leidet an einem Mangel an ICT-Lehrstellen. Die verschiedenen Zahlen der Motion belegen, dass in der Region zu wenig ICT-Fachkräfte ausgebildet werden. Das betrifft nicht nur den ICT-Bereich im engeren Sinne, sondern die regionale Wirtschaft als Ganzes. Denn ICT-Dienstleistungen sind aus keiner Branche mehr wegzudenken und mit fortschreitender Digitalisierung werden unsere Firmen immer mehr ICT-Fachkräfte brauchen.
Die Motion fordert deshalb eine zeitlich begrenzte ICT-Lehrstellenförderung, die in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt finanziert und organisiert wird. Die Motion möchte bestehende Synergien nutzen und so effizient die Lehrstellen im ICT-Bereich in den beiden Basel erhöhen, um so dem Fachkräftemangel im ICT-Bereich entgegenzuwirken.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen
Traktandum 80: Perspektive Berufsbildung: Berufswelten in der Primarschule entdecken 2025/535; Postulat von Matthias Liechti
Die demografische Zusammensetzung des Kantons Basel-Landschaft hat direkte Auswirkungen auf die Abschlussquoten. Vor allem in Stadtnähe leben viele Akademiker und eine grosse Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund. Beide Gruppen sind der Berufsbildung gegenüber skeptisch, oft auch aus Unkenntnis über Verdienst- und Karrieremöglichkeiten. Viele Eltern drängen deshalb ihre Kinder zu einer akademischen Karriere und die Kinder stehen bereits in der Primarstufe unter Druck, die Anforderungen für das P-Niveau zu erfüllen.
Neben diesem Druck wird die Ausbildungswahl der Kinder auch dadurch eingeschränkt, dass sie während ihrer Schulzeit nur mit einem sehr begrenzten Spektrum an Berufen konfrontiert werden und bereits sehr früh die für sie in Frage kommenden Berufe nach den Kategorien «Geschlecht» und «soziale Herkunft» auswählen. So haben sie, wenn es dann konkret um die Ausbildungswahl geht, bereits ihren Horizont eingeschränkt und sind kaum offen für alternative Laufbahnentscheide.
Einzelne Primarschulen des Kantons haben deshalb bereits Initiativen gestartet, um den Kindern schon im Primarschulalter verschiedene Berufsfelder näherzubringen und um die Eltern bereits früh über die verschiedenen Ausbildungswege zu informieren. Die Handelskammer beider Basel hält diese Initiativen für zielführend. Da alle Kinder das Recht auf eine freie und informierte Ausbildungswahl haben, fordert das Postulat von der Regierung ein tragfähiges Konzept für die Entdeckung von Berufswelten an allen Primarschulen, das auch die Eltern der Kinder einbezieht.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.
Traktandum 81: Perspektive Berufsbildung: Berufsberatung an den Mittelschulen. Bessere Unterstützung bei Abbrüchen 2025/536; Postulat von Jan Kirchmayr
Da viele Eltern ihre Kinder auch bei geringer Neigung oder Eignung ans Gymnasium schicken möchten, gibt es auf der Gymnasialstufe erwartungsgemäss eine hohe Abbruchsquote. Der Kanton Basel-Landschaft baut zur Zeit ein Monitoring auf, das entsprechende Zahlen liefern wird. Die bereits vorliegenden Zahlen für die Schuljahre 2019 bis 2022 zeigen auf, dass die Ausfallquote im ersten Schuljahr in den Gymnasien BL 16 Prozent beträgt (vgl. Beantwortung der Interpellation 2024/53 von Jan Kirchmayr: «Ausstiegs- und Abbruchquote an den weiterführenden Schulen»). Demnach treten rund 140 Jugendliche bereits im ersten Gymnasialjahr aus. Jugendliche, die ein Gymnasium abbrechen, werden zudem kaum begleitet. Alle Beratungsangebote, die es gibt, sind freiwilliger Natur. Und so wechseln viele an eine weiterführende Schule, ohne sich ernsthaft mit Alternativen wie z.B. einer anspruchsvollen Berufslehre auseinanderzusetzen.
Das Postulat möchte hier Abhilfe schaffen, indem es erstens ein systematisches und verpflichtendes Case-Management für Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium verlassen, verlangt. Beide Massnahmen werden helfen, diese Jugendlichen schnell und ohne Umwege auf den für sie passenden Ausbildungsweg zu bringen.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.
Traktandum 82: Perspektive Berufsbildung: Bikantonale Plattform zur Talentförderung in der Berufsbildung 2025/538; Postulat von Martin Dätwyler
Talentförderung ist in der Berufsbildung noch nicht fest etabliert. Obwohl nationale und internationale Berufsmeisterschaften jeweils ein grosses mediales Echo generieren und viele Menschen erreichen, werden Talente in der Berufsbildung noch nicht systematisch erkannt und gefördert.
Der Vorstoss hat diese Lücke erkannt und schlägt vor, die Einrichtung einer Plattform zu prüfen, die nach dem Vorbild der Zürcher Plattform «Talentförderung Plus» die Talentförderung in der Berufsbildung durch Informationskampagnen, Best Practice Beispiele und Projekte stärkt.
Die Handelskammer beider Basel unterstützt dieses Vorhaben, um der Berufsbildung in der Region Basel zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und sie als Talentschmiede für starke Lernende attraktiv zu machen.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.
Traktandum 83: Perspektive Berufsbildung: Gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung der Bildungswege sichern 2025/541; Postulat von Martin Dätwyler
Die Bundesverfassung hält die Kantone an, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür einzusetzen, «dass allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden» (Art. 61a BV).
Die offiziellen Dokumente und Informationsseiten des Kantons Basel-Landschaft weisen jedoch immer wieder subtile Abwertungen der Berufsbildung auf. Das im Postulat genannte Beispiel des Abschlusszeugnisses verdeutlicht dies. Zusammen mit anderen, vielleicht geringfügig erscheinenden Abwertungen führt dies zu einer unterschwelligen, aber deswegen nicht weniger wirksamen Abwertung des Stellenwerts der Berufsbildung gegenüber dem allgemeinbildenden Weg.
Im Sinne der vom Bund geforderten Förderung der gleichwertigen gesellschaftlichen Anerkennung der beiden Bildungswege bittet das Postulat den Kanton, seine offiziellen Dokumente und Informationsseiten genau zu prüfen und allfällige Abwertungen der Berufsbildung zu beseitigen.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.
Traktandum 84: Perspektive Berufsbildung: Geschlechtergerechte MINT-Förderung ab Kindergartenbeginn 2025/544; Postulat von Nadine Jermann
MINT-Berufe weisen immer noch einen sehr niedrigen Frauenanteil auf. Wie die im Postulat zitierte Studie zeigt, ist es vor allem der Mathematikanteil in diesen Berufen, der Frauen zögern lässt.
Zugleich zeigt eine weitere im Postulat zitierte Studie, dass die Mathematikkompetenzen von Jungen und Mädchen vor dem Schuleintritt in etwa gleich sind, aber vier Monate nach Schuleintritt bereits ein signifikanter Unterschied zwischen den Geschlechtern herrscht. Somit scheint es gerade der schulische Unterricht zu sein, der einen mathematischen Gender-Gap zeitigt.
Um dem entgegenzuwirken und die Mathematikkompetenzen junger Mädchen auch nach Schuleintritt zu erhalten und zu fördern, fordert das vorliegende Postulat, eine geschlechtersensible MINT-Förderung ab der ersten Schulstunde – damit einerseits alle Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht ihre Laufbahn frei nach ihren Neigungen und Stärken wählen können und damit wir langfristig den Fachkräftemangel in MINT-Berufen in den Griff bekommen. Denn dazu braucht es mehr Frauen in MINT-Berufen.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.
Traktandum 85: Perspektive Berufsbildung: Ausrichtung der FMS überprüfen 2025/546; Postulat von Heinz Lerf
Die Fachmaturitätsquote ist in Basel-Landschaft fast doppelt so hoch wie der schweizerische Durchschnitt und hat sich zwischen 2017 und 2022 verdoppelt. Das ist in denjenigen Studienfächern kein Problem, in denen die Fachmaturitätsschule eine wichtige Zubringerfunktion für vom Fachkräftemangel betroffene Berufe erfüllt, namentlich in der Pädagogik und im Gesundheitswesen.
Wo allerdings die Fachmaturitätsausrichtung die berufliche Grundbildung konkurrenziert, wird die hohe Fachmaturitätsquote zum Problem. Dies ist bei naturwissenschaftlich-technischen Lehrstellen der Fall. Nicht nur, weil hier das Wachstum der Fachmaturitätsschule auf Kosten der dualen Ausbildung geht, sondern auch weil die Unternehmen den Absolventinnen und Absolventen der Fachmaturitätsschulen keine Praktikumsplätze zur Verfügung stellen können: Die Unternehmen brauchen die Laborplätze für ihre eigenen Lernenden; zudem reicht die schulische Ausbildung fachlich nicht für ein Praktikum im Labor. Da die Schülerinnen und Schüler das Praktikum zur Erlangung ihrer Fachmatur benötigen, bietet ihnen die Fachmaturitätsschule in diesem Fachbereich keine verlässliche Perspektive.
Das Postulat fordert deshalb die Regierung auf, die Ausrichtung der Fachmaturitätsschule zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, damit die Fachmaturitätsschule die Berufsbildung nicht konkurrenziert und den Jugendlichen eine reelle Perspektive auf dem Arbeitsmarkt gibt beziehungsweise sie ihrem Bildungsziel entsprechend auf nicht-universitäre Tertiärausbildung vorbereitet.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.