Verkehr, Finanzen, Raumplanung

10.03.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 11. und 18. März 2026 Stellung.

Traktandum 10: Ausrichtung einer Finanzhilfe für die Berufs- und Weiterbildungsmesse in Basel-Stadt in den Jahren 2026 und 2027, Bericht der BKK

Die Berufs- und Weiterbildungsmesse leistet einen wichtigen Beitrag zur Laufbahnorientierung und Berufswahl junger Menschen im Kanton Basel-Stadt. Bekanntlich hat der Kanton Basel-Stadt eine hohe Maturitätsquote und eine vergleichsweise niedrige Berufsbildungsquote. Ein Faktor unter vielen der diese Lage begünstigt ist, dass die Jugendlichen mit vielen spannenden Berufsfeldern in ihrem Alltag kaum in Berührung kommen. Die Berufs- und Weiterbildungsmesse ermöglicht den Jugendlichen, mehr als 240 Ausbildungsberufe in praxisnahen Einblicken zu entdecken und so ihren möglichen Laufbahnhorizont zu erweitern. Die Ausrichtung einer Finanzhilfe für die Berufs- und Weiterbildungsmesse ist deshalb ein wichtiger Schritt, um die Berufsbildung im Kanton zu fördern und den Jugendlichen die notwendigen Einblicke zu ermöglichen, um fundierte Laufbahnentscheide zu treffen.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Bildungs- und Kulturkommission zu folgen.

Traktandum 13: Kantonale Volksinitiative «Für die Wiederherstellung und Wiederaufforstung der ehemaligen Klybeckinsel (Klybeckinsel-Volksinitiative)», Bericht der BRK

Die Handelskammer beider Basel teilt die Einschätzung der Bau- und Raumplanungskommission, dass die Klybeckinsel-Volksinitiative zentrale Ziele einer ausgewogenen Stadt- und Arealentwicklung unterläuft. Die Initiative gefährdet die Entwicklung von Wohnraum, Arbeitsplätzen, Hafenbetrieb und greift in laufende, breit abgestützte Planungsprozesse ein. Die Handelskammer unterstützt deshalb die Empfehlung der BRK, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu bringen.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Bau- und Raumplanungskommission zu folgen.

Traktandum 23: Anzug 5 Harald Friedl und Konsorten betreffend Optimierung und Kapazitätserhöhung ÖV durch intelligente Lösungen sowie Traktandum Nr 24: Anzug 6 Béla Bartha und Konsorten betreffend Einführung von Doppelstockzügen im S Bahnverkehr der Region Basel

Die Anzüge fordern den Regierungsrat auf, zur kurzfristigen Kapazitätserhöhung der S-Bahn diverse Massnahmen zu prüfen. Dies sind namentlich Doppelstockzüge, Flügelzüge, Tangentialzüge, die Verlängerung der Regionalbahn von Freiburg im Breisgau nach Rheinfelden SBB sowie die Anpassung der Linienführungen der S1 und S3. Aus Sicht der Handelskammer sind diese Massnahmen durchaus prüfenswert, soweit dies bisher noch nicht geschehen ist. Alle Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung der S-Bahn sollten ausgeschöpft werden. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Basel sind gute Verbindungen und eine hervorragende Erreichbarkeit über alle Verkehrsträger hinweg zentral. Trotz der in den Anzügen angeregten kurzfristigen Massnahmen bleibt mittel- bis langfristig jedoch ein Infrastrukturausbau zwingend notwendig. Die Region Basel ist eine wichtige europäische Verkehrsdrehscheibe auf der Nord-Süd-Achse zwischen den Nordseehäfen und der Mittelmeerregion.

Im Bahnknoten Basel machen sich internationaler, nationaler und regionaler Personen- und Güterverkehr dieselben Gleise strittig. Die Kapazitäten sind bereits heute am Limit. Mit der vom Bund unterstützten unterirdischen Durchmesserlinie wird ein echtes, leistungsfähiges S-Bahnsystem geschaffen, indem die verschiedenen Agglomerationsteile miteinander verknüpft werden. Dank ihr fahren Züge aus dem Birstal, dem Ergolztal und dem Fricktal direkt zum Badischen Bahnhof und weiter ins Wiesental oder Richtung Hochrhein. Die Durchmesserlinie verbindet das Kleinbasel, Riehen sowie zahlreiche Ortschaften in Deutschland nahtlos mit dem Grossraum Basel und der Nordwestschweiz. Gleichzeitig wird oberirdisch mehr Kapazität für den Fern- und Güterverkehr geschaffen.

Wir bitten Sie, die Anzüge zu überweisen.

Traktandum 25: Anzug 7 Luca Urgese und Konsorten betreffend Prüfung von Quartierparking-Alternativen nach gescheiterter Umnutzung des provisorischen Roche-Parkhauses

Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits in der Vergangenheit vehement für die Schaffung von Quartierparkings ausgesprochen. Mithilfe von Quartierparkings können die Erreichbarkeit des Standorts erhöht sowie der Parkierdruck und der Suchverkehr in den Quartieren entschärft werden. Dies trifft auch für das vom Vorstoss betroffene Wettsteinquartier zu, welches von erheblichem Parkplatzsuchverkehr belastet ist. Diese Situation hat sich im Quartier durch die Aufhebung von oberirdischen Parkplätzen sowie das nicht zustande gekommene Landhof-Parking und die Reduktion der Parkplätze im neuen Messe-Parking weiter verschärft. Die Schaffung eines Quartierparkings könnte deshalb Abhilfe schaffen.

Die Umnutzung des Roche-Parkhauses als Quartierparking begrüssen wir zudem, da wir die Vernichtung von grauer Energie durch den Abriss des Parkhauses vor dem Hintergrund der kantonalen Klimaziele als unsinnig erachten. Von einem Abriss raten wir zudem ab, da das Parkhaus mit seiner unmittelbaren Nähe zur Autobahnausfahrt strategisch äusserst günstig liegt.

Wir unterstützen aus den genannten Gründen den Vorstoss mit dem Vorbehalt, dass die flankierenden Massnahmen – insbesondere die Kompensation auf öffentlichem Grund – mit Augenmass durchgeführt werden und die Funktionalität für den Umschlag weiterhin gewährleistet bleibt.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 45: Motion Daniel Albietz und Michael Hug betreffend Wiedereinführung des Gebietsprinzips im Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI), Bericht des RR

Die Handelskammer beider Basel nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Regierungsrat zentrale Anliegen der Motion aufgenommen hat und künftig eine bessere Kontinuität in der Betreuung sicherstellen will. Die Einsicht, dass verlässliche und durchgehende Ansprechpersonen ein zentrales Bedürfnis der Branche sind, ist wichtig und wird ausdrücklich begrüsst.

Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass Bauherrschaften und Planende während des gesamten Verfahrens – nicht nur in der Vorbesprechungsphase – von derselben Ansprechperson begleitet werden. Zudem erachten wir Spezialisierungen für grosse oder besonders komplexe Bauvorhaben sowie für Gebiete mit besonderen Rahmenbedingungen, wie etwa Riehen, als sinnvoll. Die unterschiedlichen Charakteristika der Quartiere und Gemeinden sind für die Beurteilung von Bauvorhaben relevant und bedürfen entsprechender Expertise.

Wir bedauern, dass es politischen Druck gebraucht hat, um diese seit Langem geforderten Anpassungen anzustossen. Nun sehen wir jedoch Fortschritte. Die Handelskammer wird aufmerksam beobachten, ob die geplanten Umsetzungen tatsächlich die erwarteten Verbesserungen bringen. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, erneut aktiv zu werden.

Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die Handelskammer die Empfehlung des Regierungsrats, die Motion als erledigt abzuschreiben.

Wir bitten Sie, die Motion abzuschreiben.

Traktandum 60: Motion Bruno Lötscher-Steiger und Konsorten betreffend Halbierung der Handänderungssteuer, Stellungnahme des RR

Die Stellungnahme des Regierungsrates vom 14. Januar 2026 spricht sich zwar gegen eine Halbierung der Handänderungssteuer aus, doch die darin genannten Argumente überzeugen aus Sicht der Handelskammer nicht. Gemäss den darin genannten Zahlen sind die Einnahmen aus dieser Steuer in den letzten zehn Jahren um rund 41 Prozent gestiegen – ein erheblicher Zuwachs, der allein auf die stark gestiegenen Immobilienpreise zurückzuführen ist und nicht auf eine erhöhte staatliche Leistung. Schon dieser Umstand allein rechtfertigt eine Entlastung. Zudem sind die ausserordentlichen Spitzenjahre 2019 bis 2021, in denen der Verkauf grosser Areale und kommerzieller Liegenschaften an Toplagen zu weiteren Mehreinnahmen führte, darin nicht berücksichtigt.

Weiter bestätigt die Stellungnahme, dass Basel‑Stadt mit einem Steuersatz von 3 Prozent schweizweit zu den teuersten Kantonen gehört. Nur Neuenburg erhebt einen noch höheren Satz, während acht Kantone die Handänderungssteuer ganz abgeschafft und weitere acht ihre Tarife auf 1 bis 1,5 Prozent reduziert haben. Für die Handelskammer stellt sich grundsätzlich die Frage nach der sachlichen Legitimation dieser Abgabe: Der blosse Eigentumswechsel wird in keinem anderen Bereich des Wirtschaftslebens besteuert. Anders als bei der Grundstückgewinnsteuer entsteht beim Übergang eines Grundstücks weder für Verkäufer noch für Käufer ein realisierter Mehrwert. Auch in Basel‑Landschaft ist ein politischer Vorstoss zur Abschaffung hängig, was zeigt, dass die Problematik über Basel‑Stadt hinaus erkannt wird.

Auch der Hinweis des Regierungsrates auf mögliche Mindereinnahmen von rund 24 Millionen Franken relativiert sich bei näherer Betrachtung: Diese Summe entspricht in etwa der Hälfte der durchschnittlichen Einnahmen der letzten elf Jahre – einschliesslich der ausserordentlichen Spitzenjahre 2019 bis 2021. Das bedeutet, dass der behauptete Einnahmenausfall bereits durch die untypisch hohen Erträge der vergangenen Jahre verzerrt ist und somit keine solide Grundlage für die Ablehnung einer Entlastung darstellt.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Handelskammer ihre Unterstützung der Motion. Eine Halbierung der Handänderungssteuer ist sachlich begründet, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und korrigiert eine im schweizweiten Vergleich klar überhöhte fiskalische Belastung.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum Nr 72: Anzug Daniel Albietz und Konsorten betreffend "Die Region Basel fit für Wasserstoff machen", Schreiben des RR

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die erstmals vorgelegte Wasserstoffstrategie der beiden Basel. Sie schafft eine wichtige Grundlage, damit die Region rechtzeitig auf den Hochlauf von grünem Wasserstoff vorbereitet ist und ihre Rolle als Energie und Logistikdrehscheibe der Schweiz stärken kann. Positiv hervorzuheben sind die klare Abstimmung auf die nationale Strategie sowie der Fokus auf die Nutzung bestehender industrieller und logistischer Infrastrukturen, insbesondere entlang der Rheinachse und in den Rheinhäfen.

Die Strategie zeigt, dass Wasserstoff künftig eine relevante Rolle in Industrie, Logistik und Mobilität spielen kann. Damit dieser Markthochlauf gelingt, braucht es jedoch nicht nur technologische und regulatorische Klarheit, sondern auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen in der frühen Aufbauphase erleichtern. Ein entscheidender Baustein, auch um den Umgang mit Wasserstoff zu lernen, ist die geplante Wasserstoffproduktionsanlage im Hafen Birsfelden.

Mit der vorliegenden Strategie bekennt sich Basel zwar grundsätzlich zum grünen Wasserstoff, doch fehlen konkrete Massnahmen wie die Bereitstellung von Flächen, Pilotprojekte oder eine verbindliche Roadmap. Andere Regionen schaffen bereits Infrastruktur und sichern sich damit wichtige Standortvorteile, während Basel sich zurückhaltend zeigt und Gefahr läuft, eine strategisch entscheidende Zukunftsoption frühzeitig zu verspielen.

Die Handelskammer wird die Strategie nun gemeinsam mit ihren Mitgliedern vertieft analysieren und die weiteren Schritte konstruktiv begleiten, damit die Region Basel ihre Chancen in einem entstehenden europäischen Wasserstoffsystem optimal nutzen kann.

Wir bitten Sie, den Anzug abzuschreiben.

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