Page 26 - Stromzukunft
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FORDERUNGEN
UND HANDLUNGS
EMPFEHLUNGEN
Als Handelskammer beider Basel setzen wir uns grundsätzlich für markt-
nahe und liberale Lösungen ein. Auch im Energiebereich soll daher stets
das Prinzip «Anreiz vor Zwang» als Schutz vor möglicher Überregulie-
rung eingehalten werden.
Im April 2020 schickte der Bundesrat die Revision des Energiegesetzes in
Vernehmlassung. Darin macht er deutlich, dass er keinen Kapazitäts-
markt im Energiebereich schaffen möchte, um die Versorgungssicherheit
aufrechtzuerhalten. Stattdessen möchte er an die bestehenden Instru-
mente anknüpfen und diese weiterentwickeln. Wir bedauern, dass der
Kapazitätsmarkt zumindest für Back-up-Kraftwerke auch zukünftig vom
Bundesrat nicht in Erwägung gezogen wird. Gleichzeitig befürworten wir
die bestehenden Elemente des revidierten Energiegesetzes mehrheitlich.
Es ergeben sich darüber hinaus jedoch weitere Forderungen, die aus un-
serer Sicht bislang nur unzureichend Beachtung fanden und unter ande-
rem im geplanten Mantelerlass «Bundesgesetz über eine sichere Strom-
versorgung mit erneuerbaren Energien» angegangen werden müssen.
Diese sind im nachfolgenden Kapitel dargestellt.
Forderungen und Handlungsempfehlungen