Page 36 - Kantonsfinanzen
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FORDERUNG
KEINE NEUEN GEBÜHREN, BIS EINNAHMEN 37
STEUERSEITIG KOMPENSIERT WERDEN
ES SOLLEN KEINE NEUEN GEBÜHREN FÜR BESTEHENDE
KANTONALE LEISTUNGEN EINGEFÜHRT WERDEN, BIS
GEBÜHREN AUFGEZEIGT WERDEN KANN, WIE DIE GEBÜHRENEINNAH-
MEN STEUERSEITIG KOMPENSIERT WERDEN.
Gebühren stellen eine wesentliche staatliche Einnahmequelle dar. Der Zur Bemessung der Höhe einer Gebühr gibt es in der Rechtslehre zwei
Kanton Basel-Stadt nahm 2019 durch Gebühren rund 251 Millionen wichtige Prinzipien. Das Äquivalenzprinzip sieht vor, dass eine Gebühr
Franken ein. Die ganze oder teilweise Finanzierung einer staatlichen im Einzelfall nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objek-
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Tätigkeit über Gebühren kann dort gerechtfertigt sein, wo es einen klar tiven Wert der Leistung stehen darf. Das Kostendeckungsprinzip demge-
zu bestimmenden Verursacher gibt und auch das Nutzungsinteresse klar genüber besagt, dass der Gesamtertrag der Gebühren die Gesamtkosten
beim Verursacher liegt. In diesen Fällen ist es sinnvoll, das Verursacher- des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder nur geringfügig überstei-
prinzip anzuwenden. Die Gebührenfinanzierung ist damit eine Alternati- gen darf. Diese Prinzipien sind auch im kantonalen Gesetz über die Ver-
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ve zur Steuerfinanzierung. Wird die Finanzierung einer bestehenden waltungsgebühren festgehalten. Bei der Prüfung der Höhe einer Gebühr
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staatlichen Leistung von Steuer- zu Gebührenfinanzierung umgestellt, ist stellt der Kostendeckungsgrad demnach ein wichtiges Kriterium dar.
deshalb klar, dass die Steuern im Umfang der neu erhobenen Gebühr
gesenkt werden müssen. Andernfalls stellt dies nichts anderes als eine Kostendeckungsgrad
versteckte Steuererhöhung dar. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat im Herbst 2020 den
jährlichen Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen oder Ge-
meinden veröffentlicht, welcher die Jahre 2016 –2018 umfasst. Dabei
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werden die jenigen vier Funktionen betrachtet, welche die höchsten Ge-
bührenein nahmen aufweisen: Stras sen verkehrs- und Schifffahrtsamt,
allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung /Abwasserbeseitigung und
Abfallwirtschaft.
²⁸ Gebühren für Amtshandlungen, Spital- und Heimtaxen, Kostgelder, Schul- und Kursgelder,
Benutzungsgebühren und Dienstleistungen, Jahresrechnung 2019, S. 309. Die Frage, welches der ideale Kostendeckungsgrad sein soll, lässt sich
²⁹ Vgl. BGE 126 I 180, E. 3a. durchaus kontrovers diskutieren. Für einen möglichst nahe bei 100 Prozent
³⁰ SG 153.800, §§ 2 und 3.
³¹ Vgl. Medienmitteilung vom 3. November 2020, liegenden Anteil spricht das bereits erwähnte Verursacher prinzip. Insbe-
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80959.html
Gebühren Gebühren