Page 36 - Kantonsfinanzen
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FORDERUNG

                                                                                                                                                                     KEINE NEUEN GEBÜHREN, BIS EINNAHMEN                                  37
                                                                                                                                                                     STEUERSEITIG KOMPENSIERT WERDEN

                                                                                                                                                                     ES SOLLEN KEINE NEUEN GEBÜHREN FÜR BESTEHENDE
                                                                                                                                                                     KANTONALE LEISTUNGEN EINGEFÜHRT WERDEN, BIS
              GEBÜHREN                                                                                                                                               AUFGEZEIGT WERDEN KANN, WIE DIE GEBÜHRENEINNAH-

                                                                                                                                                                     MEN STEUERSEITIG KOMPENSIERT WERDEN.









                                              Gebühren stellen eine wesentliche staatliche Einnahmequelle dar. Der                    Zur Bemessung der Höhe einer Gebühr gibt es in der Rechtslehre zwei
                                              Kanton  Basel-Stadt  nahm  2019  durch  Gebühren  rund  251  Millionen                  wichtige Prinzipien. Das Äquivalenzprinzip sieht vor, dass eine Gebühr
                                              Franken ein.  Die ganze oder teilweise Finanzierung einer staatlichen                   im Einzelfall nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objek-
                                                         28
                                              Tätigkeit über Gebühren kann dort gerechtfertigt sein, wo es einen klar                 tiven Wert der Leistung stehen darf. Das Kostendeckungsprinzip demge-
                                              zu bestimmenden Verursacher gibt und auch das Nutzungsinteresse klar                    genüber besagt, dass der Gesamtertrag der Gebühren die Gesamtkosten
                                              beim Verursacher liegt. In diesen Fällen ist es sinnvoll, das Verursacher-              des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder nur geringfügig überstei-
                                              prinzip anzuwenden. Die Gebührenfinanzierung ist damit eine Alternati-                  gen darf.  Diese Prinzipien sind auch im kantonalen Gesetz über die Ver-
                                                                                                                                             29
                                              ve zur Steuerfinanzierung. Wird die Finanzierung  einer bestehenden                     waltungsgebühren festgehalten.  Bei der Prüfung der Höhe einer Gebühr
                                                                                                                                                                30
                                              staatlichen Leistung von Steuer- zu Gebührenfinanzierung umgestellt, ist                stellt der Kostendeckungsgrad demnach ein wichtiges Kriterium dar.
                                              deshalb klar, dass die Steuern im Umfang der neu erhobenen Gebühr
                                              gesenkt werden müssen. Andernfalls stellt dies nichts anderes als eine                  Kostendeckungsgrad
                                              versteckte Steuererhöhung dar.                                                          Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat im Herbst 2020 den
                                                                                                                                      jährlichen Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen oder Ge-
                                                                                                                                      meinden veröffentlicht, welcher die Jahre 2016 –2018 umfasst.  Dabei
                                                                                                                                                                                           31
                                                                                                                                      werden die jenigen vier Funktionen betrachtet, welche die höchsten Ge-
                                                                                                                                      bührenein nahmen aufweisen: Stras sen verkehrs- und Schifffahrtsamt,
                                                                                                                                        allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung /Abwasserbeseitigung und
                                                                                                                                      Abfallwirtschaft.

                                              ²⁸  Gebühren für Amtshandlungen, Spital- und Heimtaxen, Kostgelder, Schul- und Kursgelder,
                                                Benutzungsgebühren und Dienstleistungen, Jahresrechnung 2019, S. 309.                 Die Frage, welches der ideale Kostendeckungsgrad sein soll, lässt sich
                                              ²⁹  Vgl. BGE 126 I 180, E. 3a.                                                          durchaus kontrovers diskutieren. Für einen möglichst nahe bei 100 Prozent
                                              ³⁰  SG 153.800, §§ 2 und 3.
                                              ³¹  Vgl. Medienmitteilung vom 3. November 2020,                                         liegenden Anteil spricht das bereits erwähnte Verursacher prinzip. Insbe-
                                                https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80959.html


               Gebühren                                                                                                                                                                                                    Gebühren
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