Page 35 - Kantonsfinanzen
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Steuerbelastung von tieferen Einkommen  Steuerbelastung von mittleren und höheren
 Mit der Einführung der neuen Tarifstufen durch die  Einkommen  KOMBINIERTE STEUERBELASTUNG DURCH EINKOMMENS- UND
 Steuerreform 2008, verbunden mit einem vergleichs-  Anders verhält sich die Situation bei Einkommen ab
 weise hohen Sozialabzug, wurden die tiefen Einkom-  100’000 Franken. Hier steigt die Steuerbelastung stark   VERMÖGENSSTEUER
 men in Basel-Stadt stark entlastet. Wie die Analyse  an und liegt klar über dem nationalen Mittel. Im Gast-
 von Prof. Dr. Kurt Schmidheiny aufzeigt, unterliegen  beitrag von Prof. Dr. Kurt Schmidheiny wird erkenn-
 Einkommen bis 90’000 Franken einer deutlich tiefe-  bar, worauf diese erheblichen Belastungsunterschiede   FACHKRÄFTE-EHEPAAR MIT ZWEI KINDERN
 ren Steuerbelastung als im nationalen Mittel. Mit der  zurückzuführen sind. Die Annahme der «Topverdie-  Einkommen 250’000 Franken, Vermögen 500’000 Franken
 Steuervorlage 17 wurden zusätzliche Entlastungen ein-  ner»-Initiative hat dazu geführt, dass Basel die Errun-  35
                                                                                            30,9
 geführt. So wurde der untere Einkommenssteuersatz  genschaften der Steuerreform, die 2008 in Kraft ge-  30
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 gesenkt und der Abzug für die Krankenkassenprämi-  treten ist, teilweise wieder rückgängig gemacht hat.    25
 en erhöht. Weitere Entlastungen in Form von tieferen  Konnte sich Basel damals im schweizerischen Mittel-  20  19,9  18,0  18,9  18,8
                                                                         15,8
 34  Steuersätzen sind durchaus denkbar und wünschens-  feld positionieren, gehört die Stadt heute wieder zu   15
 wert. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der An-  den schweizweit steuerteuersten Orten.   10  8,8
 teil der Haushalte, die keine Steuern bezahlen, nicht   5
 weiter ansteigt.   Die Analyse von zwei Modellbeispielen zeigt die er-  0
 heblichen Unterschiede bei der Steuerbelastung auf,   Basel
 Rund 25 Prozent der Haushalte zahlen heute keine  siehe Abbildung 20.  Bettingen (BS)  Bottmingen (BL)  Sisseln (AG)  Baar (ZG)  Deutschland  Frankreich
   Einkommenssteuern.  In Fachkreisen ist jedoch der
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 Grundsatz anerkannt, dass in einem optimal ausgestal-  Die höhere Einkommenssteuer und die ebenfalls ver-
 teten Steuersystem eine breite Steuerbasis mit tiefen  gleichsweise hohe Vermögenssteuer führen dazu, dass   VERMÖGENDES EHEPAAR OHNE KINDER
 Steuersätzen am besten für Verteilungsgerechtigkeit  ein kinderloses vermögendes Ehepaar 39,1 Prozent   Einkommen 500’000 Franken, Vermögen 10 Mio. Franken
 und möglichst geringe Marktverzerrungen sorgt. 26  seines Einkommens an den Fiskus abliefern muss.  45  41,3
                                       40    39,1      35,6                                 35,3     35,2
                                       35                                33,1
                                       30                                          23,7
                                       25
                                       20
                                       15
                                       10
                                       5
                                       0
 FORDERUNG                                  Basel                               Baar (ZG)          Frankreich

 STEUERBELASTUNG FÜR MITTELSTAND UND FACHKRÄFTE    Bettingen (BS)  Bottmingen (BL)  Sisseln (AG)  Deutschland
 REDUZIEREN
                 Abbildung 20: in Prozenten
 UM FÜR DEN MITTELSTAND, FÜR GUT VERDIENENDE FACHKRÄFTE    Quelle: Berechnungen Prof. Dr. Kurt Schmidheiny
 UND AUCH VERMÖGENDE STEUERPFLICHTIGE ATTRAKTIV ZU SEIN, MUSS

 BASEL-STADT DEREN STEUERBELASTUNG SO AUSGESTALTEN,
 DASS DER KANTON IM SCHWEIZER VERGLEICH, ABER AUCH IM VER-

 GLEICH ZUM NAHEN AUSLAND ALS WOHNORT ATTRAKTIV IST.
               ²⁵  Steuerstatistik Basel-Stadt, Ausgabe 2020, S. 10.
               ²⁶  Vgl. David Staubli, Die kuriosesten Steuern der Geschichte –  analytisch betrachtet, in:
                 Die Volkswirtschaft, 11 / 2018, S. 34 ff.; Eidgenössisches Finanzdepartement, Steuer-
                 standort Schweiz, Bericht der Expertengruppe Bund / Kantone / Wirtschaft / Wissenschaft,
                 Dezember 2020, S. 16.
               ²⁷  Da der dritte Steuertarif gemäss «Topverdiener»-Initiative erst per 1.1.2020 in Kraft ge treten
                 ist, werden deren Auswirkungen auf die Belastungsverteilung erst in der Steuer statistik
                 2023 er sichtlich sein. Es ist aber bereits jetzt absehbar, dass die Verteilung der Steuerbe-
                 lastung sich zulasten der Veranlagungen mit den höchsten Einkommen verschieben wird.


 Steuerbelastung natürliche Personen                                              Steuerbelastung natürliche Personen
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