Page 37 - Kantonsfinanzen
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FORDERUNG

                                              KEINE NEUEN GEBÜHREN, BIS EINNAHMEN                                  37
                                              STEUERSEITIG KOMPENSIERT WERDEN

                                              ES SOLLEN KEINE NEUEN GEBÜHREN FÜR BESTEHENDE
                                              KANTONALE LEISTUNGEN EINGEFÜHRT WERDEN, BIS
 GEBÜHREN                                     AUFGEZEIGT WERDEN KANN, WIE DIE GEBÜHRENEINNAH-

                                              MEN STEUERSEITIG KOMPENSIERT WERDEN.









 Gebühren stellen eine wesentliche staatliche Einnahmequelle dar. Der   Zur Bemessung der Höhe einer Gebühr gibt es in der Rechtslehre zwei
 Kanton  Basel-Stadt  nahm  2019  durch  Gebühren  rund  251  Millionen   wichtige Prinzipien. Das Äquivalenzprinzip sieht vor, dass eine Gebühr
 Franken ein.  Die ganze oder teilweise Finanzierung einer staatlichen   im Einzelfall nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objek-
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 Tätigkeit über Gebühren kann dort gerechtfertigt sein, wo es einen klar   tiven Wert der Leistung stehen darf. Das Kostendeckungsprinzip demge-
 zu bestimmenden Verursacher gibt und auch das Nutzungsinteresse klar   genüber besagt, dass der Gesamtertrag der Gebühren die Gesamtkosten
 beim Verursacher liegt. In diesen Fällen ist es sinnvoll, das Verursacher-  des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder nur geringfügig überstei-
 prinzip anzuwenden. Die Gebührenfinanzierung ist damit eine Alternati-  gen darf.  Diese Prinzipien sind auch im kantonalen Gesetz über die Ver-
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 ve zur Steuerfinanzierung. Wird die Finanzierung  einer bestehenden   waltungsgebühren festgehalten.  Bei der Prüfung der Höhe einer Gebühr
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 staatlichen Leistung von Steuer- zu Gebührenfinanzierung umgestellt, ist   stellt der Kostendeckungsgrad demnach ein wichtiges Kriterium dar.
 deshalb klar, dass die Steuern im Umfang der neu erhobenen Gebühr
 gesenkt werden müssen. Andernfalls stellt dies nichts anderes als eine   Kostendeckungsgrad
 versteckte Steuererhöhung dar.  Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat im Herbst 2020 den
               jährlichen Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen oder Ge-
               meinden veröffentlicht, welcher die Jahre 2016 –2018 umfasst.  Dabei
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               werden die jenigen vier Funktionen betrachtet, welche die höchsten Ge-
               bührenein nahmen aufweisen: Stras sen verkehrs- und Schifffahrtsamt,
                 allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung /Abwasserbeseitigung und
               Abfallwirtschaft.

 ²⁸  Gebühren für Amtshandlungen, Spital- und Heimtaxen, Kostgelder, Schul- und Kursgelder,
 Benutzungsgebühren und Dienstleistungen, Jahresrechnung 2019, S. 309.  Die Frage, welches der ideale Kostendeckungsgrad sein soll, lässt sich
 ²⁹  Vgl. BGE 126 I 180, E. 3a.  durchaus kontrovers diskutieren. Für einen möglichst nahe bei 100 Prozent
 ³⁰  SG 153.800, §§ 2 und 3.
 ³¹  Vgl. Medienmitteilung vom 3. November 2020,    liegenden Anteil spricht das bereits erwähnte Verursacher prinzip. Insbe-
 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80959.html


 Gebühren                                                                                           Gebühren
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