Page 32 - Kantonsfinanzen
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belastung des steuerbaren Vermögensertrages im Bei-  zum Tarif von 26,375 Prozent besteuert, während diese    STEUER
               spiel jedoch über 50 Prozent liegt, wird die Belastung  in  Frankreich  zum  steuerbaren  Einkommen  addiert
               durch die Vermögenssteuerbremse reduziert. Daraus  und progressiv versteuert werden. Auch im zweiten
               resultiert eine kombinierte Belastung durch Einkom-  Beispiel resultiert in der Stadt Basel eine Gesamtbe-
               mens- und Vermögenssteuer von 39,1 Prozent des Fa-  lastung des steuerbaren Vermögensertrages von weit                         BELASTUNG
               milieneinkommens. Dies ist leicht tiefer als in Bott-  über 50 Prozent. In dieser Situation wird die Vermö-   NATÜRLICHE PERSONEN
               mingen (BL), aber deutlich höher als in den anderen  genssteuer in der Stadt Basel auf den minimalen Satz
               Schweizer Vergleichsgemeinden und auch höher als  von 5 Promille reduziert. Durch die Steuerbefreiung der
               in Deutschland und Frankreich. Dieser Vergleich be-  Kapitalgewinne und die Vermögenssteuerbremse im
               inhaltet die Annahme, dass die gesamte Rendite in  Kanton Basel-Stadt beträgt die kombinierte Be las tung
               Form von steuerbarem Ertrag anfällt, wie zum Beispiel  durch Einkommens- und Vermögenssteuer 32,8 Pro zent
               Zinsen und Dividenden. In der Schweiz müssen Rendi-  des gesamten Haushaltseinkommens von 700’000 Fran-
                                                                                                                                      Die Steuern von natürlichen Personen sind die bedeutendste Einnahme-  ²³  Jahresbericht 2019, S. 307.
    32         ten in Form von Kapitalgewinnen aber nicht versteuert  ken. Die Steuerbelastung ist wiederum tiefer als in Bott-                                                                                                           33
                                                                                                                                      quelle des Kantons. Der Kanton Basel-Stadt nahm im Jahr 2019 4,9 Milli-  ²⁴  Steuerstatistik Basel-Stadt,
               werden. Wir nehmen deshalb im Folgenden an, dass die  mingen, deutlich tiefer als in Deutschland und Frank-                                                                            Ausgabe 2020, S. 10.
                                                                                                                                      arden Franken ein, davon 3,3 Milliarden Franken durch Steuern.
                                                                                                                                                                                                 24
               Hälfte der 2 Prozent Vermögensrendite in Form von Ka-  reich, jedoch höher als in den steuergünstigsten Ge-
                                                                                                                                      57 Prozent dieser Steuereinnahmen stammen von natürlichen Personen,
               pitalgewinnen anfallen, die in der Schweiz steuerfrei  meinden der Schweiz.
                                                                                                                                      bestehend aus der Einkommens-, der Vermögens- und der Quellensteuer.
               sind. In Deutschland werden alle Vermögenserträge
                                                                                                                                      Die Steuerbelastung unter den natürlichen Personen ist sehr ungleich ver-
                                                                                                                                      teilt, wie der Blick in die kantonale Steuerstatistik zeigt. Der substanzielle
               Datengrundlage und Annahmen
               Daten zur Steuerbelastung nach Einkommen und Haushaltstyp werden für alle Schweizer Gemeinden von der Eid-             Teil dieser Steuereinnahmen stammt von relativ wenigen Personen. So
               genössischen Steuerver waltung (ESTV) publiziert.¹⁹ Wir verwenden die neuesten vorliegenden Daten (2018) sowie         führten 2017 3 Prozent oder rund 3’500 der Veranlagungen zu 27,3 Prozent
               historische Daten ab 1985. Daten für die Jahre 1985 bis 2009 wurden im Rahmen eines Projekts des Schweizerischen
               Nationalfonds digitalisiert und mit Steuerfüssen für fehlende Gemeinden ergänzt.²⁰ Die Berechnungen der ESTV           des Einkommenssteuerertrags. Noch extremer ist es bei der Vermögens-
                 berücksichtigen Abzüge für Schweizer Sozialbeiträge (AHV, lV, EO, ALV, Pensionskasse), Kinderabzüge, Zweitverdie-    steuer, wo 2,8 Prozent der Veranlagungen 76,9 Prozent des Vermögens-
               ner  abzüge, Abzüge für Berufsauslagen sowie kantonale Abzüge und Prämienverbilligungen. Die Steuerbelastung für
               den Kanton Basel-Stadt im Jahr 2020 wurde analog zu den Berechnungen der ESTV berechnet. Median und Quartile           steuerertrags generierten (Abbildung 19) .
                                                                                                                                                                        25
               werden gewichtet mit der Anzahl Steuerzahler in den Gemeinden bestimmt. Die Anzahl Steuerzahler wurde der
                 Statistik der direkten Bundessteuer entnommen.²¹
               Die Vergleichsgemeinden in Abbildung 16 sind die bei einem Einkommen von 1 Million Franken steuergünstigsten
                 Alternativen im Kanton  Basel-Stadt, in den beiden Basel, in der BFS-Arbeitsmarktregion Nordwestschweiz und          VERTEILUNG DER STEUERBELASTUNG
               in der gesamten Schweiz. Für andere Einkommen könnten andere Gemeinden steuergünstiger sein. Die Vergleichs-
               gemeinden hängen von Haushaltstyp und Jahr ab.
               Daten zur Steuerbelastung in Deutschland und Frankreich werden von der Organisation für wirtschaftliche Zu  sam-       EINKOMMENSSTEUERN                               VERMÖGENSSTEUERN
               men arbeit und Entwicklung (OECD) publiziert.²² Wir berücksichtigen für die Berechnung die gleichen Abzüge wie
               die ESTV. Zusätzlich berücksichtigen wir für Deutschland, dass überobligatorische Arbeitgeber- und Arbeit nehmer-      VERANLAGUNGEN     ERTRAG                        VERANLAGUNGEN     ERTRAG
               beiträge in die Pensionskasse als geldwerter Vorteil wie Einkommen versteuert  werden müssen, und für Frankreich, dass
               Schweizer Kinderzulagen nicht versteuert werden müssen. Das steuerbare Einkommen in Schweizer Franken wird mit
               einem Wechselkurs von 1,15 in Euro umgerechnet und nach Anwendung des deutschen respektive französischen Steuer-
               tarifs wieder in Schweizer Franken umgerechnet. Wie in den Daten der ESTV für die Schweiz werden für Frankreich und
               Deutschland keine Abzüge für Pendlerkosten berücksichtigt.

               ¹⁹  https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerstatistiken/fachinformationen/steuerbelastungen/
                 steuerbelastung.html
               ²⁰  https://www.fiscalfederalism.ch/
               ²¹   https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerstatistiken/fachinformationen/steuerstatistiken/
                 direktebundessteuer.html
               ²²  https://www.oecd-ilibrary.org/taxation/taxing-wages-2019 tax wages-2019-en










                                                                                                                                      Abbildung 19: in Mia. Franken
                                                                                                                                      Quelle: Jahresberichte Basel-Stadt, Statistisches Amt, eigene Berechnungen




               Steuerbelastung Stadt Basel                                                                                                                                                               Steuerbelastung natürliche Personen
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