Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen

23.07.2020

Als Wirtschaftsverband setzen uns für optimale Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft ein. Wir nutzen deshalb die Möglichkeit, zu der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Einführung eines vollen Lastenausgleichs und Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft) Stellung zu nehmen.

Die geplante Revision des Familienzulagengesetzes sieht vor, dass alle Kantone dazu verpflichtet werden sollen, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen.

Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt hat am 11. Februar 2019 mit einem Ja-Anteil von über 78 Prozent die «Steuervorlage 17» angenommen. Diese Steuervorlage beruht auf einem breit abgestützten Kompromiss, der von praktisch allen Parteien von Links bis Rechts sowie von den drei Basler Wirtschaftsverbänden getragen wurde. Gegenstand dieser Steuervorlage ist unter anderem die Einführung eines teilweisen Lastenausgleiches.

Dieses Beispiel ist exemplarisch dafür, dass mit der heutigen Gesetzgebung jeder Kanton die Möglichkeit hat, eine auf die kantonale Situation und seine Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu finden und einzuführen. Dies entspricht der föderalistischen Struktur unseres Bundesstaates. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser kantonale Spielraum in Zukunft eingeschränkt werden soll.

Die Handelskammer beider Basel schliesst sich daher den Ausführungen und der Haltung des Arbeitgeberverbandes Basel an und beantragt Ihnen übereinstimmend, Art. 17 Abs. 2 lit. k FamZG so umzuformulieren, dass die Kantone die Freiheit zu behalten, einen teilweisen Lastenausgleich einzuführen.

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