Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)
Laufend neue finanzielle Mehrbelastungen für Bevölkerung und Wirtschaft
Die Vorlage reiht sich ein in eine Reihe von hängigen oder abgeschlossenen Geschäften, die allesamt zusätzliche Steuern und Abgaben zu Lasten von Bevölkerung und Wirtschaft mit sich bringen sollen. Die nachfolgende Übersicht zeigt (nicht abschliessend) einige Geschäfte und deren Finanzierung:
| Vorlage | Finanzbedarf | Finanzierung |
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Betreuungszulagen (Kita) (vom Parlament beschlossen) |
710 Mio. Franken p.a. |
Durch Kantone zu finanzieren, via Familienzulagen Arbeitgeberbeitrag: + 0,17% |
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13. AHV-Rente (im Parlament hängig) |
4,2 Mia. Franken p.a. | offen, voraussichtlich wird Finanzierung über Mehrwertsteuer und/oder Lohnbeiträge beschlossen |
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Abschaffung Rentenplafonierung für Ehepaare (Volksinitiative Mitte) (im Parlament hängig) |
3,6 Mia. Franken p.a. | Offen, Finanzierung über Mehrwertsteuer und/oder Lohnbeiträge möglich |
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Erhöhung Familienzulagen (im Parlament hängig) |
361 Mio. Franken p.a. |
Durch Kantone zu finanzieren. BS: liegt bereits über Minimum BL: Arbeitgeberbeitrag: + 0,16% |
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Armeefinanzierung (im Parlament hängig) |
3,1 Mia. Franken p.a. | Erhöhung der Mehrwertsteuer in Diskussion |
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IV 2030 (in Ausarbeitung bei Bundesrat) |
offen | Lohnbeiträge: + 0,1-0,2% |
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Familienzeit-Initiative (im Sammelstadium) |
1,9 Mia. Franken p.a. | Erwerbsersatzordnung: + 0,25% |
Aus dieser Übersicht wird ersichtlich, dass für die Steuerpflichtigen in den kommenden Jahren erhebliche Mehrbelastungen anstehen könnten. Die Mehrwertsteuer könnte, Zustimmung des Volkes vorausgesetzt, auf gegen 10 Prozent oder mehr anstiegen. Und auch die Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nimmt zu. Damit wird Arbeit in der Schweiz in den kommenden Jahren weiter verteuert.
Mit Blick darauf, dass die Schweiz aufgrund der Einführung der OECD-Mindeststeuer die Möglichkeit eingebüsst hat, die hohen Lohnkosten mit tiefen Steuern wettzumachen, ist dies gerade in wirtschaftlich und geopolitisch unsicheren Zeiten das falsche Signal an die Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund ist es überaus enttäuschend, dass der Bundesrat sich in seiner Vernehmlassungsvorlage ausschliesslich auf Massnahmen konzentriert, die einnahmeseitig wirken sollen und gänzlich darauf verzichtet, längst überfällige strukturelle Reformen zur Diskussion zu stellen. Der Bundesrat ist aufgefordert, solche Reformvorschläge nachzuliefern.
Fazit
Eine Anpassung der AHV an die demografischen Entwicklungen ist überfällig. Die Vorlage AHV 2030 wird diesen Entwicklungen nicht gerecht, sondern fokussiert einseitig auf einnahmeseitige Massnahmen, obwohl strukturelle Reformen über kurz oder lang unumgänglich sind. Die Handelskammer lehnt daher die Vorlage in dieser Form ab.
Im Übrigen schliessen wir uns der Stellungnahme der economiesuisse an, insbesondere betreffend der AHV-Beitragspflicht von Dividenden und dem Interventionsmechanismus.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.