Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien

10.07.2025

Die Handelskammer beider Basel (HKBB) setzt sich für innovationsfreundliche, international anschlussfähige Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Forschung ein. Neue Züchtungstechnologien (NZT) bieten der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bedeutende Chancen im Hinblick auf Produktivität, Nachhaltigkeit und Resilienz gegenüber dem Klimawandel. Der nun vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zum Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (NZTG) ist aus Sicht der HKBB nicht geeignet, diesen Potenzialen gerecht zu werden. Vielmehr droht er, Forschung, Entwicklung und wirtschaftliche Anwendung unnötig zu erschweren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in diesem Bereich zu schwächen.

Keine Wettbewerbsnachteile aufgrund Abweichung vom internationalen Trend

Die HKBB begrüsst grundsätzlich, dass die Regulierung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien endlich aufgegriffen wird und ein eigenständiger Gesetzesentwurf vorliegt. Ein Spezialgesetz ist sachlich angebracht, da das Gentechnikgesetz von 2003 den wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte nicht mehr gerecht wird. NZT-Pflanzen, die keine artfremden Gene enthalten, unterscheiden sich in ihren genetischen Veränderungen nicht wesentlich von jenen, die durch konventionelle Züchtung oder natürliche Mutationen entstehen. Eine differenzierte rechtliche Behandlung ist daher zwingend.

Mit Bedauern stellt die HKBB jedoch fest, dass der vorliegende Entwurf inhaltlich weitgehend an die restriktiven Vorgaben des bestehenden Gentechnikgesetzes anknüpft. Dies steht im klaren Widerspruch zu internationalen Entwicklungen, insbesondere auch zu den aktuellen Gesetzesvorhaben der EU, die eine risikobasierte, wissenschaftsorientierte Regulierung anstreben. Der Schweizer Sonderweg mit einem faktisch technologiefeindlichen Ansatz isoliert unser Land im internationalen Vergleich.

 

Technologieoffenheit statt pauschaler Einschränkungen

Anstelle von Innovationsförderung stellt der Entwurf potenzielle Risiken und Missbrauchsszenarien in den Vordergrund, ohne dabei den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angemessen zu berücksichtigen. Internationale Expertengremien und Fachorganisationen stufen die Risiken neuer Züchtungstechnologien als vergleichbar mit konventionellen Methoden ein. Der geplante Gesetzesentwurf schafft jedoch regulatorische Hürden, die Forschung, Entwicklung und Anwendung in der Schweiz erheblich erschweren und den Import solcher Pflanzen behindern würden. Für international vernetzte Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Landwirtschaft würde dies erhebliche Standortnachteile mit sich bringen.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel lehnt den vorgelegten Entwurf des NZTG in seiner jetzigen Form ab. Er verfehlt die Chance, eine moderne, wissenschaftsbasierte und international kompatible Regulierung zu schaffen, welche Innovationen in der Pflanzenzüchtung ermöglicht und gleichzeitig ein hohes Mass an Sicherheit gewährleistet. Stattdessen droht der Gesetzesentwurf, die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Schweiz sowie die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft zu gefährden. Die HKBB fordert daher eine vollständige Überarbeitung des Entwurfs, orientiert an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, unter Einbezug internationaler Entwicklungen und mit Blick auf die Erhaltung und Förderung der Innovationskraft der Schweiz.

Detailbemerkungen

Für weiterführende Detailbemerkungen verweisen wir auf die Stellungnahme von scienceindustries, welcher wir uns im Übrigen anschliessen.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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