Grossratssitzungen von Mittwoch, 4. und 11. Februar 2026
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 4. und 11. Februar 2026 Stellung.
Traktandum 24: Motion 7 Franz-Xaver Leonhardt und Konsorten betreffend Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds.
Die Motion verlangt vom Kanton die Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds mit dem Ziel, die Berufsbildung zu stärken, Lehrbetriebe finanziell zu entlasten und sicherzustellen, dass auch nicht ausbildende Betriebe durch finanzielle Unterstützung ihren Anteil an der Berufsbildung leisten. Langfristig soll der Berufsbildungsfonds die Qualität der Berufsbildung sichern.
Auch wenn die Handelskammer beider Basel die Intentionen der Motion unterstützt und die Stärkung der Berufsbildung für wichtig hält, möchten wir dennoch Bedenken gegen die Einrichtung eines Berufsbildungsfonds vorbringen:
- Umlagerung der Ausbildungskosten von Kantonen zur Wirtschaft: Der Kanton Basel-Stadt vergütet zurzeit die doppelte ÜK-Pauschale für überbetriebliche Kurse, die in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft stattfinden. Bei Einrichtung des Fonds kann der Kanton dieses finanzielle Engagement zurückfahren und die entsprechende Vergütung aus dem Berufsbildungsfonds, d.h. aus Mitteln der beitragszahlenden Unternehmen bestreiten. So werden beispielsweise die ÜK-Pauschalen im Kanton Zürich ausschliesslich aus dem Zürcher Berufsbildungsfonds bestritten:
- Im Jahr 2024 wurden 61,9 % der Mittel des Berufsbildungsfonds für ÜK-Pauschalen verwendet. Geschähe dies auch so im Kanton Basel-Stadt, so müsste der Fonds die doppelte ÜK-Pauschale übernehmen, ohne dass die Lehrbetriebe dadurch finanziell bessergestellt würden.
- Berechnungsgrundlage setzt bei gewissen Firmenstrukturen Fehlanreize: Grosse Firmen, die zwar in absoluten Zahlen viele Lernende ausbilden, aber zugleich grosse Forschungsabteilungen und damit auch hohe Lohnsummen haben, zahlen hohe Beiträge, bekommen aber verhältnismässig wenig Erstattungen. Dadurch kann es für solche Unternehmen kostengünstiger sein, nicht mehr auszubilden und ihren Beitrag an die Berufsbildung über Fondszahlungen abzuwickeln. In diesem Fall könnte der Fonds sogar einen negativen Effekt haben, indem sich die Ausbildungsplätze verringern.
- Bikantonale Ausrichtung fehlt: Für Unternehmen und Lernende hört die Berufsbildungsregion nicht an der Kantonsgrenze auf. Da auch im Kanton Basel-Landschaft zurzeit durch eine Initiative der Wirtschaftskammer die Einführung eines Berufsbildungsfonds auf der politischen Agenda steht, sollte ein allfälliger Fonds in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft geprüft werden. Dass innerhalb kurzer Zeit zwei kantonale Berufsbildungsfonds mit jeweils eigenem Verwaltungsapparat und unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen ins Leben gerufen werden, ist ökonomisch wenig sinnvoll und hilft den Unternehmen in der Region kaum. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der in Basel-Landschaft geplante Berufsbildungsfonds verwendet eine andere Berechnungsgrundlage, die für grosse Firmen mit hohen Lohnsummen und vergleichsweise wenig (aber in absoluten Zahlen vielen Lernenden) attraktiver ist.
- Verwaltungsaufwand und -kosten sind nicht zu unterschätzen: Wie die Jahresberichte des Berufsbildungsfonds Zürich zeigen, sind Verwaltungsaufwand und – kosten eines Berufsbildungsfonds nicht zu unterschätzen. Das wird aus den Jahresberichten des Berufsbildungsfonds Zürich ersichtlich. 2024 etwa wurde das Pensum der Leiterin von 60 Prozent auf 80 Prozent erhöht, eine zusätzliche ständige 50-Prozent-Stelle geschaffen und eine temporäre Aushilfe mit einem Pensum von 80 Prozent beschäftigt. Vor diesem Hintergrund ist es wenig sinnvoll, Fonds in Basel-Stadt und Basel-Landschaft parallel führen zu wollen.
Trotz dieser Bedenken halten wir einen Berufsbildungsfonds für prüfenswert. Allerdings müssen dabei folgende Punkte berücksichtigt werden:
- eine bikantonale Einrichtung eines etwaigen Fonds mit dem Kanton Basel-Landschaft muss angestrebt werden.
- eine Evaluation bestehender kantonaler Fonds muss vorgenommen werden.
- der Fonds muss für Ausbildungsbetriebe eine tatsächliche Entlastung darstellen und darf unter dem Strich keine Mehrkosten für Ausbildungsbetriebe verursachen. Dazu müssen verschiedene Firmenstrukturen modellartig geprüft werden und die Berechnungsgrundlage entsprechend angepasst werden.
Vorbehaltlich dieser Punkte halten wir die Idee eines Berufsbildungsfonds für prüfenswert und bitten Sie deshalb, die Motion in einem ersten Schritt zu überweisen.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 28: Anzug 3 Catherine Alioth und Konsorten betreffend die Überprüfung einer Neuausrichtung der Informatikmittelschule Basel.
Die Region Basel ist auf qualifizierte ICT-Fachkräfte angewiesen. Nebst anderen Ansätzen wie einer Lehrstellenförderung im ICT-Bereich und der neuen Hochschule für Informatik kann auch die Informatikmittelschule (IMS) Basel einen Beitrag dazu leisten, zukünftige Fachkräfte im ICT-Bereich auszubilden. Die schulisch organisierte berufliche Grundbildung bildet eine willkommene Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung und ist der geeignete Ausbildungsweg für Jugendliche, die konzentrierte schulische Bildung mit einem intensiven Praktikumsjahr der betrieblichen Ausbildung vorziehen.
Leider kann die IMS im Moment ihr Potential nicht entfalten. Obwohl seitens der Jugendlichen ein Interesse an der IMS besteht, stehen nicht genügend Praktikumsplätze zur Verfügung. Die Gründe dafür werden im Anzug benannt und die daraus gezogenen Forderungen sind schlüssig: Das Modell der IMS, die dreijährige Vollzeitschulausbildung mit anschliessendem Praktikumsjahr müssen überprüft und verbessert werden mit dem Ziel, den Praxisanteil in der Ausbildung zu erhöhen. Auch die Forderung eines professionalisierten Praktikumsmanagements ist schlüssig: Der IMS fehlt das notwendige Netzwerk in der Wirtschaft, um zuverlässig genügend Praktikumsplätze für Absolventinnen und Absolventen zu finden.
Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen
Traktandum 29: Anzug 4 Claudio Miozzari für eine bikantonale Plattform Talentförderung in der Berufsbildung.
Talentförderung ist in der Berufsbildung noch nicht fest etabliert. Obwohl nationale und internationale Berufsmeisterschaften jeweils ein grosses mediales Echo generieren und viele Menschen erreichen, werden Talente in der Berufsbildung noch nicht systematisch erkannt und gefördert.
Der Vorstoss hat diese Lücke erkannt und schlägt vor, die Einrichtung einer Plattform zu prüfen, die nach dem Vorbild der Zürcher Plattform «Talentförderung Plus» die Talentförderung in der Berufsbildung durch Informationskampagnen, Best Practice Beispiele und Projekte stärkt.
Die Handelskammer beider Basel unterstützt dieses Vorhaben, um der Berufsbildung in der Region Basel zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und sie als Talentschmiede für starke Lernende attraktiv zu machen.
Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.