Stellungnahme zur Landratsvorlage - Änderung des Gesetzes über Information und Datenschutz

30.03.2020

Die Handelskammer beider Basel erachtet vorliegenden Entwurf als Pflicht zur Erreichung eines angemessenen Datenschutzniveaus, um den uneingeschränkten Zugang für hiesige Unternehmen zu den EU-Märkten sicherstellen zu können. Die Handelskammer beider Basel unterstützt insbesondere die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die das Bearbeiten von besonderen Personendaten im Rahmen von Pilotprojekten ermöglicht.

Die Schweiz ist verpflichtet, die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen, will sie nicht Gefahr laufen, den Zugang zu den EU Märkten zu verlieren. Die umständliche und im digitalen Zeitalter träge «Zweiteilung» des Datenschutzrechts (DSG des Bundes/kantonale DSG/IDG) macht es in der vorliegenden Konstellation notwendig, auf kantonaler Ebene zu handeln und die kantonalen Gesetze an das EU-Recht anzugleichen. Der Bund hat vorgelegt, die Kantone müssen nachziehen.


Vorlage

Die Handelskammer beider Basel erachtet die Pflicht zur Erreichung eines angemessenen Datenschutzes mit vorliegendem Entwurf als gelungen. Begrüsst wird insbesondere die Aufnahme der generellen Möglichkeit, besondere Personendaten in begründeten Fällen und im Rahmen von Pilotprojekten bearbeiten zu dürfen. Dies ist notwendig, um im digitalen Zeitalter, pilotprojektmässig, vorne mithalten zu können und neue technische Möglichkeiten einführen/erproben zu können.

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