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OECD-STANDORTPAKET: SO FUNKTIONIERT’S
2 WAS WILL DER KANTON BASEL-STADT FÖRDERN?
NEUER FONDS FÖRDERT INNOVATION, INNOVATION
GESELLSCHAFT UND UMWELT
Der Regierungsrat schätzt die Mehreinnahmen aus
Ergänzungssteuer und kantonaler Gewinnsteuer auf 270
bis 310 Millionen Franken pro Jahr. Mit diesem Geld will er Personalaufwendungen Abschreibungen auf
einen neuen Fonds «Innovation – Gesellschaft – Umwelt» für Forschung und Anlagen für Forschung
schaffen, in den pro Jahr mindestens 150 bis maximal Entwicklung im Kanton und Entwicklung in der
300 Millionen Franken fliessen. Darüber entscheidet der Schweiz
Regierungsrat jährlich. Im Budget für 2025 sind bereits
300 Millionen Franken eingestellt. Davon sollen maximal GESELLSCHAFT
10 Millionen Franken in den Bereich Umwelt, maximal 20
Millionen Franken in den Bereich Gesellschaft und der
Rest in die Innovationsförderung fliessen. Die Förderung
knüpft an konkrete Tätigkeiten der Unternehmen an. Freiwillige Vereinbarkeit Forschungskoope-
Diese werden auf Gesuch hin unterstützt. Zur Umsetzung Elternzeit von Familie und rationen im Bereich
sind noch viele Fragen offen. Sie sollen später auf Ver- Beruf Life Sciences
ordnungsstufe konkretisiert werden.
UMWELT
150–300 Mio. CHF
pro Jahr
mind. 80 Prozent
Förderanteil für Innovation
Innovation
max. 30 Mio. CHF für 120–270 Mio. CHF Ausstieg aus fossilen Effiziente Nutzung
Umwelt und Gesellschaft Energien zur von Energie
Gesellschaft 20 Mio. CHF
Umwelt 10 Mio. CHF Dekarbonisierung
POSITION DER WIRTSCHAFT
Im Gespräch mit betroffenen Unternehmen haben wir die Vor- und Nachteile der Vorlage
abgewogen und Forderungen der Wirtschaft zum «Basler Standortpaket» erarbeitet:
• Sämtliche Mittel sollten in die Innovationsförderung fliessen.
• Die Obergrenze von 300 Millionen Franken ist zu knapp bemessen. Daher soll der Regierungsrat einen höheren
Betrag in den Fonds einspeisen können.
• Die Profile und Bedürfnisse der Wirtschaft sind sehr unterschiedlich. Für manche bedeutet die Vorlage eine reine
Steuererhöhung. Dem soll mit zwei Massnahmen begegnet werden: Zum einen soll die zweite Tarifstufe bei der
Gewinnsteuer nicht bereits ab 50 Millionen Franken, sondern erst ab einem höheren Gewinn gelten. Zum anderen
sollen durch zusätzliche Möglichkeiten der Innovationsförderung weitere Unternehmen vom Fonds profitieren.
• Um sicherzustellen, dass die Förderregeln einheitlich angewendet werden, ist es wichtig, dem Regierungsrat eine
Kontrollinstanz zur Seite zu stellen.
LUCA URGESE, stv. Leiter Standort & Politik, Leiter Finanzen und Steuern
l.urgese@hkbb.ch
twice Herbst 2024 19

