Kein Sonderweg bei Konzernverantwortung
Der Bundesrat will mit seinem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ein neues Lieferkettengesetz einführen – und geht damit deutlich weiter als die EU. Statt international abgestimmt und verhältnismässig zu regulieren, drohen zusätzliche Bürokratie, neue Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheit für Unternehmen. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist das der falsche Weg.
Der Bundesrat hat am 2. April 2026 seinen Gegenvorschlag zur Neuauflage der Konzernverantwortungsinitiative präsentiert. Aus unserer Sicht geht dieser Vorschlag deutlich zu weit. Er schwächt den Wirtschaftsstandort Schweiz und schafft zusätzliche Unsicherheiten für Unternehmen – besonders für exportorientierte Regionen wie unsere Region Basel.
Über das EU‑Niveau hinaus – trotz gegenteiliger Entwicklung
Kern des Gegenvorschlags ist die Einführung eines neuen Lieferkettengesetzes mit zusätzlichen Sorgfalts‑ und Haftungspflichten. Damit würde die Schweiz über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgehen. Das ist umso erstaunlicher, als die EU jüngst ausdrücklich darauf verzichtet, ein einheitliches Haftungsregime einzuführen und stattdessen Vereinfachungen und mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten beschlossen hat. Während Europa regulativ zurückhaltender wird, schlägt der Bundesrat einen nationalen Alleingang vor – ohne internationale Verpflichtung.
Zusätzliche Bürokratie statt Vereinfachung
Der Sonderweg zeigt sich nicht nur bei den Haftungspflichten für Unternehmen, sondern auch bei der vorgesehenen Ausgestaltung der Regulierung. Der Gegenvorschlag geht unter anderem bei der geplanten Aufsicht sowie bei Umfang und Tiefe der Prüfpflichten deutlich weiter als die EU‑Regeln. Das führt zu zusätzlicher Bürokratie und neuen administrativen Belastungen – in einer ohnehin angespannten internationalen Wirtschaftslage mit hohem Kostendruck für die Unternehmen.
Verhältnismässige und international abgestimmte Lösungen wichtig
Die Handelskammer beider Basel unterstützt verantwortungsvolles und nachhaltiges unternehmerisches Handeln. Eine Weiterentwicklung bestehender Regelungen kann sinnvoll sein – vorausgesetzt, sie ist verhältnismässig, praktikabel und international abgestimmt. Der am 2. April 2026 präsentierte Gegenvorschlag erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Er schiesst klar über das Ziel hinaus und schwächt die Standortattraktivität der Schweiz. Als Stimme der Wirtschaft lehnen wir diesen ab und werden uns in der Vernehmlassung im Detail dazu einbringen.