Vorentwurf der Investitionsprüfverordnung (IPV)

08.10.2026

Die Handelskammer beider Basel betrachtet eine staatliche Investitionsprüfung weiterhin kritisch. Die Investitionsprüfverordnung muss deshalb so ausgestaltet werden, dass Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz auf das notwendige Minimum begrenzt werden.

Ausgangslage

Mit dem Investitionsprüfgesetz (IPG) hat das Parlament die Grundlage für die staatliche Prüfung bestimmter ausländischer Investitionen geschaffen. Die Investitionsprüfverordnung (IPV) regelt nun die konkrete Umsetzung des Genehmigungs- und Prüfverfahrens. Ziel der Vorlage ist es, mögliche Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen zu erfassen.

Unsere Position

Als kleine, offene Volkswirtschaft ist die Schweiz auf ausländisches Kapital, internationale Investoren und grenzüberschreitende Investitionen angewiesen. Zusätzliche Prüfverfahren bergen das Risiko, Investitionen zu verzögern, Kosten zu erhöhen und die Attraktivität des Standorts Schweiz zu schwächen. Die Verordnung sollte deshalb so eng, verhältnismässig und wirtschaftsfreundlich wie möglich ausgestaltet werden. Vor diesem Hintergrund erachtet die Handelskammer beider Basel folgende Punkte als zentral:

  • Das Genehmigungsverfahren muss effizient, transparent und vorhersehbar ausgestaltet werden.
  • Die Informationspflichten sind auf das zwingend erforderliche Mass zu beschränken.
  • Die Liste der von der Genehmigungspflicht ausgenommenen Staaten sollte möglichst breit ausgestaltet werden.
  • Der Kontrollbegriff ist eng auszulegen, damit marktübliche Minderheitenschutzrechte und passive Fondsbeteiligungen nicht unnötig Prüfverfahren auslösen.
Fazit

Für die Umsetzung des Investitionsprüfgesetzes sind aus unserer Sicht verhältnismässige und wirtschaftsfreundliche Lösungen entscheidend. Wir unterstützen die Stellungnahme von economiesuisse vollumfänglich und schliessen uns deren Anträgen und Begründungen an.

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