Stellungnahme zu Grossratssitzungen von 11. und 18. November 2026

06.11.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen von Mittwoch, 11. und 18. November 2026. 

Im Überblick:

13: Motion Johannes Barth und Konsorten betreffend effizientere Baubewilligungsverfahren durch strukturelle Anpassungen und verbindliche Verfahrensregeln ➔ Motion überweisen

22: Motion Oliver Thommen und Konsorten betreffend das Vernehmlassungsverfahren ➔ Motion überweisen

24: Motion Joël Thüring und Konsorten betreffend Abzug Investitionskosten für energetische und Umwelt-Massnahmen bis 2050 sowie für denkmalpflegerische Arbeiten ➔ Motion überweisen

27: Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend direkt in die Berufsbildung, Übergänge gezielt stärken ➔ Anzug überwiesen

28: Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend Berufsbildner:innen stärken: gute Rahmenbedingungen für eine anspruchsvolle Aufgabe ➔ Anzug überwiesen

31: Anzug Lukas Faesch und Konsorten betreffend Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren ➔ Anzug überwiesen

32: Anzug Balz Herter und Konsorten betreffend aktive Förderung eines vorgelagerten Einspracheverzichts zur Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren ➔ Anzug überweisen

60: Anzug Daniel Seiler und Konsorten betreffend Stärkung der dualen Berufsbildung durch besseren Einbezug der Wirtschaft, Schreiben des RR ➔ Anzug stehen lassen

61: Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend Immersionsunterricht als Chance - Landessprachen F/I an Mittelschulen stärken, Schreiben des RR ➔ Anzug stehen lasse

Traktandum 13: Motion Johannes Barth und Konsorten betreffend effizientere Baubewilligungsverfahren durch strukturelle Anpassungen und verbindliche Verfahrensregeln

Dieser Vorstoss wurde auf Grundlage des Themendossiers «Zone Zukunft» der Handelskammer beider Basel ausgearbeitet.

Die Dauer der Baubewilligungsverfahren ist in Basel-Stadt seit Jahren ein Standortnachteil. Der Spezialbericht der GPK vom Juni 2026 belegt, dass die gesetzlichen Fristen häufig nicht eingehalten werden und Zwischenberichte sie faktisch neu starten. Der Kanton anerkennt das Problem selbst: Das BVD hat im Januar 2026 angekündigt, dass das Tiefbauamt eigene Baugesuche künftig früher einreicht, um Zeit für Einsprachen und Rekurse zu gewinnen. Private Bauherrschaften können sich diesen Vorlauf nicht verschaffen. Die Motion setzt deshalb beim Verfahrensablauf und bei der Verbindlichkeit der Fristen an. Die technische Prüfung soll vor der öffentlichen Auflage erfolgen, wie es der Kanton Basel-Landschaft nach einer Pilotphase per Januar 2026 bereits definitiv eingeführt hat. Zudem sollen klare Kriterien für komplexe Verfahren festgelegt werden. Bei Fristüberschreitung soll ein Anspruch auf eine Differenzbereinigungssitzung bestehen. Zwischenberichte sollen die Fristen lediglich unterbrechen, statt sie neu auszulösen.

            ➔ Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 22: Motion Oliver Thommen und Konsorten betreffend das Vernehmlassungsverfahren

Die Motion weist richtigerweise auf verschiedene Herausforderungen im Vernehmlassungsprozess hin. Einerseits werden aufgrund der heutigen Gesetzeslage im Vergleich zu anderen Kantonen (z.B. Basel-Landschaft) in Basel-Stadt deutlich weniger Vernehmlassungen durchgeführt. Andererseits fehlt eine klare Vorgabe über die Fristen, was zu kurzen Bearbeitungszeiträumen führt. Beides schwächt die Mitwirkung und ist für Milizorganisationen und -gremien nur schwierig leistbar. Das schwächt den Meinungsbildungsprozess und damit die Wirkung des Vernehmlassungsverfahrens. Eine bessere Regelung des Vernehmlassungsprozesses ist darum angezeigt.

                ➔ Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 24: Motion Joël Thüring und Konsorten betreffend Abzug Investitionskosten für energetische und Umwelt-Massnahmen bis 2050 sowie für denkmalpflegerische Arbeiten

Dieser Vorstoss wurde auf Grundlage des Themendossiers «Zone Zukunft» der Handelskammer beider Basel ausgearbeitet.

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 entfällt auf Bundesebene auch der Abzug für Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Das Bundesrecht erlaubt den Kantonen jedoch ausdrücklich, diesen Abzug bis längstens 2050 weiterzuführen. Der Regierungsrat hat diese Möglichkeit in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage Niggi Rechsteiner bestätigt, bisher aber lediglich eine vertiefte Prüfung in Aussicht gestellt. Für Eigentümerschaften und ausführende Unternehmen braucht es einen verbindlichen gesetzgeberischen Entscheid, damit sie ihre Investitionen verlässlich planen können.

Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Solaroffensive sieht zusätzliche Investitionspflichten auch für bestehende Gebäude vor. Wer gesetzlich zu Investitionen verpflichtet wird, soll diese steuerlich geltend machen können. Es wäre widersprüchlich, die Pflichten zu verschärfen und gleichzeitig bestehende Investitionsanreize abzubauen. Der Wegfall der Abzüge käme für alle, die sanieren, einer Steuererhöhung gleich und träfe auch das lokale Gewerbe, das die Arbeiten ausführt.

Steuerabzüge und Förderbeiträge ergänzen sich und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Förderbeiträge sind begrenzt, an bestimmte Voraussetzungen gebunden und decken nur einen Teil der notwendigen Massnahmen ab. Der Steuerabzug erfasst ein breiteres Spektrum energetischer Investitionen und ist nicht von einem Förderbudget abhängig. Seine Weiterführung stärkt die Anreize für Sanierungen und unterstützt das kantonale Klimaziel Netto-Null 2037.

Die Motion beauftragt den Regierungsrat, innert eines Jahres eine Änderung des Steuergesetzes vorzulegen. Die bestehenden kantonalen Bestimmungen sollen so angepasst werden, dass die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bis längstens 2050 beziehungsweise für die bundesrechtlich maximal zulässige Dauer weitergeführt werden. Gleichzeitig soll die Abzugsfähigkeit denkmalpflegerischer Arbeiten dauerhaft sichergestellt werden. Solche Arbeiten erfolgen in der Regel aufgrund behördlicher Anordnung; das Bundesrecht ermöglicht den Kantonen, die entsprechenden Abzüge ohne zeitliche Befristung beizubehalten.

            ➔ Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 27: Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend direkt in die Berufsbildung, Übergänge gezielt stärken

Die Handelskammer unterstützt das Anliegen des Anzugs, den direkten Übergang von Jugendlichen in die Berufsbildung über zweijährige Ausbildungen mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) zu fördern. Die Handelskammer teilt die Ansicht der Anzugstellenden, dass schulische Brückenangebote eine wichtige Funktion erfüllen. Aber gerade, weil es sich dabei um schulische Angebote handelt, sind sie nicht unbedingt die richtige Wahl für Jugendliche, die zwar mit dem Einstieg in eine drei- oder vierjährige Ausbildung überfordert wären, aber gleichzeitig schulmüde sind. Schulmüde Jugendliche profitieren viel eher von einer weniger anspruchsvollen EBA-Ausbildung, die es nach erfolgreichem Abschluss erlaubt, unkompliziert noch eine EFZ-Ausbildung abzuschliessen.

Die Handelskammer unterstützt deshalb die Forderung, die Möglichkeiten eines direkten Einstiegs in eine EBA- oder EFZ-Ausbildung konsequenter auszuschöpfen, bevor eine Zuweisung in ein Brückenangebot erfolgt. Auch unterstützt sie, wie bei allen Massnahmen im Bildungsbereich, das im Anzug geforderte Monitoring der Massnahmen.

            ➔ Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 28: Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend Berufsbildner:innen stärken: gute Rahmenbedingungen für eine anspruchsvolle Aufgabe

Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind die wichtigsten Bezugspersonen für Lernende. Von ihnen hängt es entscheidend ab, ob eine Lehre und damit die Integration der Jugendlichen in den Berufsalltag gelingt. Die Aufgaben der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind fordernd: Sie müssen nicht nur die fachliche Ausbildung der Lernenden garantieren, sondern auch die Sozialisation und die persönliche Betreuung übernehmen. Gerade der letzte Punkt hat in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen, wie die im Anzug zitierte WorkMed-Studie zeigt. Und da auch die meisten Berufsbilder immer anspruchsvoller werden, sind die Anforderungen an Berufsbildner deutlich gestiegen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Handelskammer das Anliegen des Anzugs, mögliche Weiterentwicklungen des Basiszugs zu prüfen, sowie das Weiterbildungsangebot auszubauen. Ein weiterer wichtiger im Anzug genannter Punkt ist die administrative Entlastung der Betriebe: Denn die Zeit der Berufsbildner sollte möglichst vollumfänglich der Ausbildungsqualität zukommen. Nur so kann eine konsistent hohe Ausbildungsqualität gewährleistet werden.

            ➔ Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 31: Anzug Lukas Faesch und Konsorten betreffend Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren

Dieser Vorstoss wurde auf Grundlage des Themendossiers «Zone Zukunft» der Handelskammer beider Basel ausgearbeitet.

Einsprache- und Rekursrecht sind ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaats und bleiben unangetastet. Eine Studie im Auftrag von ARE und BWO zeigt jedoch, dass Rechtsmittel die häufigste Ursache für blockierte Bauprojekte sind, obwohl ein grosser Teil davon abgewiesen wird. Der Anzug setzt beim Rekursverfahren an: Die aufschiebende Wirkung soll nicht mehr automatisch gelten, sondern auf Antrag und bei überwiegenden Interessen gewährt werden. Zudem soll der Regierungsrat aufzeigen, wie die bestehenden Instrumente wie Legitimationsprüfung, Verfahrensfristen und Kostenfolgen bei aussichtslosen Rechtsmitteln konsequenter angewendet werden können.

            ➔ Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 32: Anzug Balz Herter und Konsorten betreffend aktive Förderung eines vorgelagerten Einspracheverzichts zur Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren

Dieser Vorstoss wurde auf Grundlage des Themendossiers «Zone Zukunft» der Handelskammer beider Basel ausgearbeitet.

Viele Einsprachen liessen sich vermeiden, wenn Bauherrschaften, Nachbarschaft und Verbände frühzeitig miteinander reden würden. Der vorgelagerte Einspracheverzicht macht genau das: Die Beteiligten einigen sich vor der Planung in einem strukturierten Dialog über Ziele, Auswirkungen und Anpassungen und verzichten im Gegenzug auf eine spätere Einsprache. Das Instrument ist nach geltendem Recht bereits zulässig, wird aber kaum genutzt. Der Anzug verlangt keine Gesetzesänderung, sondern die Prüfung, wie der Kanton das Instrument fördern und einen solchen Dialog begleiten kann, unter Wahrung von Freiwilligkeit und Interessen aller Beteiligten. Die parteiübergreifende Mitunterzeichnung zeigt, dass das Anliegen über die politischen Lager hinaus geteilt wird.

            ➔ Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 60: Anzug Daniel Seiler und Konsorten betreffend Stärkung der dualen Berufsbildung durch besseren Einbezug der Wirtschaft, Schreiben des RR

Die Handelskammer beider Basel unterstützt das Anliegen des Anzugs, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Wirtschaft im Bereich der Beruflichen Orientierung zu stärken und zu intensivieren. Der Masterplan Berufsbildung des Erziehungsdepartements bildet dazu eine wichtige Grundlage. Es wird sich aber noch zeigen müssen, ob die im Masterplan Berufsbildung vorgeschlagenen Massnahmen auch konsequent umgesetzt werden können und zu einem verstärkten Einbezug der Wirtschaft im Bereich der beruflichen Orientierung führen werden. Um den Umsetzungsprozess näher zu begleiten, empfehlen wir, den Anzug stehen zu lassen.

           ➔ Wir bitten Sie, den Anzug stehenzulassen.

Traktandum 61: Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend Immersionsunterricht als Chance - Landessprachen F/I an Mittelschulen stärken, Schreiben des RR

Die Handelskammer beider Basel sieht im Immersionsunterricht ein geeignetes Mittel, Fremdsprachenkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Der Regierungsrat argumentiert gegen die Einführung von Immersionsunterricht auf Französisch oder Italienisch mit dem Argument, dass erstens zu wenig geeignete Lehrpersonen zu finden sind, dass andererseits kaum eine Nachfrage für solche Angebote besteht. Beim zweiten Punkt verweist der Regierungsrat auf das Angebot für Immersionsunterricht auf Französisch am Gymnasium Münchenstein im Kanton Basel-Landschaft, das auch Basler Gymnasiastinnen und Gymnasiasten offensteht. Dieses Angebot würde kaum genutzt. Gleichzeitig bemerkt der Regierungsrat, dass im Kanton Basel-Landschaft rund 40 Schülerinnen und Schüler pro Jahr (etwa 4% der Schülerinnen und Schüler) den Immersions-Unterricht in Münchenstein wählt.

Aus diesen Angaben zu schliessen, dass in Basel kein Interesse an Immersionsunterricht in Landessprachen besteht, scheint vorschnell. Dass im Kanton Basel-Landschaft scheinbar ohne Probleme genügend grosse Immersionsklassen auf Französisch gebildet werden können, spricht eher dafür, dass ein solches Potential auch in Basel-Stadt vorhanden ist. Dass wenig Gesuche aus Basel-Stadt für den Besuch des Unterrichts in Basel-Landschaft eingehen, spricht per se nicht für ein fehlendes Interesse, da andere, mit den Kantonsgrenzen zusammenhängende Gründe (bürokratische Hürden, zu wenig Informationen) für das geringe Interesse verantwortlich sein können.

Gerade mit den im Zuge von WEGM vollzogenen Änderungen bei den Gymnasien wäre es sinnvoll, an einem spezialisierten Standort die Einführung des Immersionsunterricht zu prüfen oder zumindest in einer Umfrage das Interesse der Schülerschaft abzuholen.

            ➔ Wir bitten Sie, den Anzug stehenzulassen.

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