Stellungnahme zur Landratssitzung vom 5. November 2026

30.10.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 5. November 2026

Traktandum 12: Mitgliederbeitrag an den Verein Agglo Basel – Ausgabenbewilligung 2027–2029

Die Handelskammer unterstützt die Weiterführung des Mitgliederbeitrags an Agglo Basel. Eine wirksame Verkehrs- und Siedlungsplanung im Raum Basel erfordert eine enge Zusammenarbeit über Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Das trinationale Agglomerationsprogramm ermöglicht eine effiziente Abstimmung der Projekte und sichert wichtige Bundesbeiträge für die Verkehrsinfrastruktur. Davon profitiert der Kanton Basel-Landschaft in hohem Mass. So erhielt der Kanton Basel-Landschaft beim Agglomerationsprogramm der 4. Generation die Hälfte der CHF 226 Mio. Bundesmittel, während die anderen 50 Prozent der Gelder in die übrigen fünf Vereinsmitglieder flossen. Die unveränderten Mitgliederbeiträge gewährleisten die Kontinuität der bewährten Zusammenarbeit im Rahmen des Vereins Agglo Basel.

Wir bitten Sie, der Bau- und Planungskommission zu folgen und die Ausgabenbewilligung für die Jahre 2027–2029 zu genehmigen.

Traktandum 20: Regionales Logistikflächenkonzept

Das 2022 überwiesene Postulat forderte ein Konzept, das aufzeigt, wie Flächen in ausreichender Menge und Qualität langfristig für die Logistik gesichert werden können. Die dafür erarbeitete Studie «Grundlagen für eine trinationale Flächenstrategie Logistik» von Agglo Basel und Handelskammer liefert erstmals belastbare Zahlen: Die Agglomeration verfügt heute über rund 600 Hektaren Logistikflächen. Bis 2050 entsteht ein Zusatzbedarf von 82 bis 156 Hektaren, davon rund drei Viertel im Schweizer Teil. Selbst bei konsequenter Flächeneffizienz fehlen noch 41 bis 78 Hektaren. Der Regierungsrat anerkennt in seinem Bericht, dass die verfügbaren Flächen in zentrumsnahen Lagen für die Güterströme bis 2040 nicht ausreichen dürften. Er lehnt eine grundeigentümerverbindliche Flächensicherung ab und will stattdessen im Rahmen der Gesamtüberprüfung des Richtplans prüfen, wie die Arbeitsgebiete von kantonaler Bedeutung gestärkt und besser vor Umnutzung geschützt werden können und wie der pauschale Ausschluss von Logistiknutzungen in geeigneten Arbeitsgebieten vermieden werden kann.

Diese Stossrichtung begrüsst die Handelskammer ausdrücklich. Sie legt sich nicht auf ein bestimmtes Instrument fest; entscheidend ist, dass die Flächen tatsächlich gesichert werden. Eine Prüfabsicht ist aber noch kein Konzept: Massnahmen, Zeitplan und Verbindlichkeit liegen erst mit dem Objektblatt «Güterverkehr und Logistik» vor, das demnächst in die Vernehmlassung geht. Die Bau- und Planungskommission beantragt deshalb mit 10:3 Stimmen, die Vorlage bis zur Überweisung der Richtplananpassung zurückzustellen. Damit bleibt das Anliegen des Postulats in der Richtplanberatung präsent, und der Landrat kann es anschliessend mit gutem Gewissen abschreiben oder gezielt nachfassen.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Bau- und Planungskommission zu folgen und die Vorlage bis zur Überweisung der Richtplananpassung zurückzustellen.

Traktandum 50: Grenzüberschreitender ÖV und Veloverkehr vom Südbaden ins Baselbiet verbessern; Jan Kirchmayr; 20225/500

Das Postulat greift die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Erreichbarkeit im Raum Basel auf. Die vorgeschlagenen Massnahmen wie eine Velobrücke Grenzach–Pratteln oder eine Pilot-ÖV-Verbindung über die Kraftwerkbrücke Augst sind aus Sicht der Handelskammer grundsätzlich prüfenswert. Kleinere Verkehrsprojekte können einen Beitrag leisten, die Pendlerströme besser zu bewältigen und die grenzüberschreitende Erreichbarkeit der Arbeitsplätze zu stärken. Mittel- und langfristig bleibt jedoch der Ausbau der grossen Infrastrukturen wie die Durchmesserlinie und der Rheintunnel zentral, damit das Gesamtverkehrssystem in der Region Basel leistungs- und wettbewerbsfähig bleibt.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat zu überweisen.

Traktandum 66: uptownBasel: Erreichbarkeit via A18-Anschluss Reinach nord verbessern; Balz Stückelberger; 2025/578

Bereits heute kommt es beim Anschluss Reinach-Nord der A18 insbesondere in den Spitzenzeiten zu Rückstaus auf der Ausfahrtsrampe sowie zu Behinderungen auf der Sundgauerstrasse. Mit der weiteren Entwicklung von uptownBasel und der Zunahme des Verkehrsaufkommens im Raum Arlesheim/Münchenstein wird sich diese Situation zusätzlich verschärfen. Eine Verbesserung der Verkehrsführung und der Verkehrssicherheit ist deshalb angezeigt, um die Erschliessung dieses bedeutenden Arbeitsplatz- und Innovationsstandorts langfristig sicherzustellen und Rückstaus auf die Stammlinie der A18 möglichst zu vermeiden. Trotz der angekündigten Bereitschaft des ASTRA, die Situation erneut zu prüfen, liegt weiterhin weder eine konkrete Lösung noch ein verbindlicher Zeitplan vor. Es ist daher wichtig, den politischen Druck aufrechtzuerhalten, bis wirksame Massnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 72: Optimierung und Kapazitätserhöhung ÖV durch intelligente Lösungen; Stephan Ackermann Maurer; 2026/45

Traktandum 73: Einführung von Doppelstockzügen im S-Bahnverkehr der Region Basel; Peter Hartmann; 2026/48

Ähnlich lautende Vorstösse wurden auch in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn eingereicht. Die Postulate fordern den Regierungsrat auf, zur kurzfristigen Kapazitätserhöhung der S-Bahn diverse Massnahmen zu prüfen. Dies sind namentlich Doppelstockzüge, Flügelzüge, Tangentialzüge, die Verlängerung der Regionalbahn von Freiburg im Breisgau nach Rheinfelden SBB sowie die Anpassung der Linienführungen der S1 und S3. Aus Sicht der Handelskammer sind diese Massnahmen durchaus prüfenswert, soweit dies bisher noch nicht geschehen ist. Alle Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung der S-Bahn sollten ausgeschöpft werden. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Basel sind gute Verbindungen und eine hervorragende Erreichbarkeit über alle Verkehrsträger hinweg zentral. Trotz der in den Postulaten angeregten kurzfristigen Massnahmen bleibt mittel- bis langfristig jedoch ein Infrastrukturausbau zwingend notwendig. Die Region Basel ist eine wichtige europäische Verkehrsdrehscheibe auf der Nord-Süd-Achse zwischen den Nordseehäfen und der Mittelmeerregion.

Im Bahnknoten Basel machen sich der internationale, nationale und regionale Personen- und Güterverkehr dieselben Gleise streitig. Die Kapazitäten sind bereits heute am Limit. Mit der vom Bund unterstützten unterirdischen Durchmesserlinie wird ein echtes, leistungsfähiges S-Bahnsystem geschaffen, indem die verschiedenen Agglomerationsteile miteinander verknüpft werden. Dank ihr fahren Züge aus dem Birstal, dem Ergolztal und dem Fricktal direkt zum Badischen Bahnhof und weiter ins Wiesental oder Richtung Hochrhein. Die Durchmesserlinie verbindet Kleinbasel, Riehen sowie zahlreiche Ortschaften in Deutschland nahtlos mit dem Grossraum Basel und der Nordwestschweiz. Gleichzeitig wird oberirdisch mehr Kapazität für den Fern- und Güterverkehr geschaffen.

Wir bitten Sie, die Postulate zu überweisen.

82: Sozial entlasten – Bürokratie reduzieren: höherer Pauschalabzug und weniger Einzelbelege bei der Steuererklärung; 2026/3536

Die Motion wurde im Februar 2026 eingereicht, nachdem der Landrat im September 2025 einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Prämienabzug für alle» beschlossen, diesen jedoch zur Ablehnung empfohlen hatte. Sie ist daher als Alternative zu den beiden Vorlagen zu verstehen. Sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag wurden einen Monat später von den Stimmberechtigten abgelehnt.

Der damalige Gegenvorschlag des Landrates sah vier Elemente vor, wovon eines hier relevant ist: der Pauschalabzug für die Krankenkassenprämien. Der Gegenvorschlag sah vor, dass der Pauschalabzug für die Prämien von CHF 2'000 auf CHF 3'000 pro erwachsene Person bzw. von CHF 450 auf CHF 700 pro Kind erhöht werden sollte.

Die Motion sieht ebenfalls eine Erhöhung der Pauschalabzüge vor, auf mindestens CHF 4'000 pro erwachsene Person bzw. CHF 1'000 pro Kind. Zudem sollen selbst getragene Krankheits- und Unfallskosten nur noch abgezogen werden, soweit sie 5% des Nettoeinkommens übersteigen.

Die Handelskammer hat sich damals sowohl gegen die Prämienabzugs-Initiative als auch gegen den Gegenvorschlag ausgesprochen. Die Gründe hierfür sind nach wie vor gültig: Ein höherer Pauschalabzug für die Krankenkassenprämien wirkt nicht dort, wo eine Steuerentlastung am nötigsten wäre. Die entsprechenden finanziellen Mittel sollten für eine Einkommenssteuerreform eingesetzt werden, die den Kanton Basel-Landschaft namentlich bei den Fachkräften besser positioniert und damit zur Standortattraktivität des Kantons beiträgt.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 86: Wettbewerbsfähigkeit stärken: Erweiterung der Generellen Aufgabenüberprüfung um die Perspektive der Wirtschaft; 2026/3677

Die Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) ist ein wichtiges Instrument, um die Effizienz und die Notwendigkeit staatlicher Tätigkeiten periodisch zu überprüfen. Die GAP wird anhand von definierten Leitfragen durchgeführt. Diese sind aus Perspektive der Verwaltung formuliert. Das ist nachvollziehbar, lässt aber diejenigen ausser Betracht, die von staatlicher Tätigkeit und Regulierung betroffen sind.

Um dem zu begegnen, hat der Bundesrat begonnen, Regulierung amtsübergreifend zu betrachten. Dies erfolgt in Form von sogenannten Bereichsstudien. Dabei werden nicht nur die administrativen Prozesse innerhalb eines Amtes überprüft, sondern es wird jeweils ein Bereich (z.B. öffentliches Beschaffungswesen) amts- und departementsübergreifend analysiert und auf Verbesserungspotenzial geprüft. Mit diesem Verfahren lassen sich Effizienz und Wirksamkeit von bürokratischen Prozessen auch aus Perspektive der Regulierungsbetroffenen überprüfen und wo möglich verbessern.

Eine Anpassung der GAP im Kanton Basel-Landschaft, welche die Leitfragen entsprechend ergänzt und ebenfalls Bereichsstudien ermöglicht, ist daher vielversprechend und sinnvoll.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat dazu bereit ist, beiden Anliegen zu entsprechen. Er kündigt an, den Katalog der Leitfragen im Sinne des Postulats zu erweitern und im Rahmen des Projekts “Standort Baselland” unternehmensbezogene Verwaltungsprozesse zu überprüfen. Wir erwarten aus beiden Massnahmen spürbare Entlastungen für die Wirtschaft.

Wir bitten Sie, das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.

Traktandum 87: Wettbewerbsfähigkeit stärken: One-Stop-Shop für KMU-Bewilligungen; 2026/3670

Die Motion greift ein zentrales Anliegen der Unternehmen auf, nämlich den Abbau administrativer Hürden und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Gerade KMU verfügen häufig nur über begrenzte personelle Ressourcen und sind deshalb auf effiziente und verständliche Verwaltungsprozesse angewiesen. Komplexe Zuständigkeiten, Mehrfacherfassungen von Daten und lange Bearbeitungszeiten binden Ressourcen, die den Unternehmen für Innovation, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fehlen.

Eine von der Handelskammer bei der FHNW in Auftrag gegebene Studie zum Thema Bürokratie zeigt, dass administrative Belastungen und regulatorische Komplexität von den Unternehmen als erhebliche Herausforderungen wahrgenommen werden. Ein One-Stop-Shop kann einen wichtigen Beitrag leisten, um diese Belastungen zu reduzieren, Prozesse transparenter zu gestalten und den Aufwand für Unternehmen wie auch für die Verwaltung zu senken. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es nicht nur darum gehen kann, bestehende Bewilligungen zu digitalisieren und an einem Ort zentral zu sammeln. Das würde zu kurz greifen. Vielmehr ist es notwendig, auch die Prozesse dahinter so zu gestalten, dass die Unternehmen in einem Bewilligungsverfahren eine zentrale Anlaufstelle haben, welche die verschiedenen involvierten Ämter koordiniert und die Verfahren vorantreibt. Erst dadurch ergeben sich tatsächlich Entlastungen und Effizienzgewinne.

Die Überweisung der Motion als Postulat ermöglicht es, das Potenzial einer solchen Lösung vertieft zu prüfen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen durch mehr Planungssicherheit und tiefere administrative Kosten, sondern auch der Kanton durch effizientere Abläufe und eine stärkere Positionierung als moderner und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

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