Diverse Traktanden zur Landratssitzung vom 22. Oktober 2026

20.10.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 22. Oktober 2026

Traktandum 12: Ausgabenbewilligung 2027–2030 für die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) (Partnerschaftliches Geschäft); 2026/5307

Die Grenzregion am Oberrhein bildet einen eng verflochtenen Wirtschafts-, Arbeits-, Bildungs-, Lebens- und Kulturraum, dessen positive Entwicklung wesentlich auf dem freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr beruht. Die Nordwestschweiz ist dabei auf einen engen Austausch mit den benachbarten Regionen in Deutschland und Frankreich angewiesen.

Als Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) erbringt sie im Auftrag der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn sowie des Bundes (SECO) zentrale Dienstleistungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein. Dadurch wird eine koordinierte und wirkungsvolle Vertretung der Nordwestschweizer Interessen in den trinationalen Gremien sichergestellt.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit orientiert sich an den tatsächlichen Lebens- und Wirtschaftsräumen der Region. Die mehr als 60-jährige Erfolgsgeschichte der Oberrheinkooperation gilt europaweit als beispielhaft und unterstreicht den nachhaltigen Nutzen dieser Zusammenarbeit.

Durch die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Kantonsregierungen und Verwaltungen in die zentralen Organe der IKRB verfügen die beteiligten Kantone über wirksame Mitwirkungs-, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf Betriebsführung und inhaltliche Ausrichtung.

Gleichzeitig stellt die Regio Basiliensis eine effiziente und kostengünstige gemeinsame Aussenstelle der fünf Nordwestschweizer Kantone dar. Ihr Mehrwert liegt insbesondere in der koordinierten, professionellen und schlagkräftigen Interessenvertretung der Region innerhalb der trinationalen Oberrheinkooperation.

Wir bitten Sie, die Vorlage zu unterstützen und für die Jahre 2027 – 2030 eine neue einmalige Ausgabe von 1'705’640 Franken zu bewilligen.

 

Traktanden 13 und 14 Ausgabenbewilligung für die Entrichtung von Betriebsbeiträgen an das Centre Suisse d’Électronique et de Microtechnique (CSEM) für das Regionalzentrum in Allschwil für die Periode 2027 bis 2030 (Beratung am Nachmittag); 2026/5312 und Entrichtung von Beiträgen an das Centre Suisse d’Électronique et de Microtechnique (CSEM) für ein «Fokusprogramm KMU»; Ausgabenbewilligung für die Jahre 2027–2028 (Beratung am Nachmittag); 2026/5957

Für die regionale Wirtschaft und Hochschulen ist das CSEM von grosser Bedeutung. Das CSEM fungiert als Brücke zwischen Forschung und Industrie und als Innovationsbeschleuniger. Damit ist die Kernmission gemeint, die sich im Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaftspraxis widerspiegelt. Für die Industrie in der Region ergeben sich dadurch grosse Möglichkeiten von Innovationen zu profitieren, wodurch auch der Standort an Attraktivität gewinnt. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher die beiden Ausgabenbewilligungen für die Betriebsbeiträge und das Fokusprogramm KMU.

Wir bitten Sie daher, den beiden Vorlagen zuzustimmen und die beiden Ausgaben zu bewilligen.

Traktandum 32: Grenzüberschreitender ÖV und Veloverkehr von Südbaden ins Baselbiet verbessern; Jan Kirchmayr: 2025/500

Das Postulat greift die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Erreichbarkeit im Raum Basel auf. Die vorgeschlagenen Massnahmen wie eine Velobrücke Grenzach–Pratteln oder eine Pilot-ÖV-Verbindung über die Kraftwerkbrücke Augst sind aus Sicht der Handelskammer grundsätzlich prüfenswert. Kleinere Verkehrsprojekte können einen Beitrag leisten, die Pendlerströme besser zu bewältigen und die grenzüberschreitende Erreichbarkeit der Arbeitsplätze zu stärken. Mittel- und langfristig bleibt jedoch der Ausbau der grossen Infrastrukturen wie die Durchmesserlinie und der Rheintunnel zentral, damit das Gesamtverkehrssystem in der Region Basel leistungs- und wettbewerbsfähig bleibt.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat zu überweisen.

Traktandum 48: uptownBasel: Erreichbarkeit via A18-Anschuss Reinach Nord verbessern; Balz Stückelberger; 2025/578

Bereits heute kommt es beim Anschluss Reinach-Nord der A18 insbesondere in den Spitzenzeiten zu Rückstaus auf der Ausfahrtsrampe sowie zu Behinderungen auf der Sundgauerstrasse. Mit der weiteren Entwicklung von uptownBasel und der Zunahme des Verkehrsaufkommens im Raum Arlesheim/Münchenstein wird sich diese Situation zusätzlich verschärfen. Eine Verbesserung der Verkehrsführung und der Verkehrssicherheit ist deshalb angezeigt, um die Erschliessung dieses bedeutenden Arbeitsplatz- und Innovationsstandorts langfristig sicherzustellen und Rückstaus auf die Stammlinie der A18 möglichst zu vermeiden. Trotz der angekündigten Bereitschaft des ASTRA, die Situation erneut zu prüfen, liegt weiterhin weder eine konkrete Lösung noch ein verbindlicher Zeitplan vor. Es ist daher wichtig, den politischen Druck aufrechtzuerhalten, bis wirksame Massnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 54: Optimierung und Kapazitätserhöhung ÖV durch intelligente Lösungen; Stephan Ackermann Maurer; 2026/45
Traktandum 55: Einführung von Doppelstockzügen im S-Bahnverkehr der Region Basel; Peter Hartmann; 2026/48

Ähnlich lautende Vorstösse wurden auch in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn eingereicht. Die Postulate fordern den Regierungsrat auf, zur kurzfristigen Kapazitätserhöhung der S-Bahn diverse Massnahmen zu prüfen. Dies sind namentlich Doppelstockzüge, Flügelzüge, Tangentialzüge, die Verlängerung der Regionalbahn von Freiburg im Breisgau nach Rheinfelden SBB sowie die Anpassung der Linienführungen der S1 und S3. Aus Sicht der Handelskammer sind diese Massnahmen durchaus prüfenswert, soweit dies bisher noch nicht geschehen ist. Alle Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung der S-Bahn sollten ausgeschöpft werden. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Basel sind gute Verbindungen und eine hervorragende Erreichbarkeit über alle Verkehrsträger hinweg zentral. Trotz der in den Postulaten angeregten kurzfristigen Massnahmen bleibt mittel- bis langfristig jedoch ein Infrastrukturausbau zwingend notwendig. Die Region Basel ist eine wichtige europäische Verkehrsdrehscheibe auf der Nord-Süd-Achse zwischen den Nordseehäfen und der Mittelmeerregion.

Im Bahnknoten Basel machen sich der internationale, nationale und regionale Personen- und Güterverkehr dieselben Gleise streitig. Die Kapazitäten sind bereits heute am Limit. Mit der vom Bund unterstützten unterirdischen Durchmesserlinie wird ein echtes, leistungsfähiges S-Bahnsystem geschaffen, indem die verschiedenen Agglomerationsteile miteinander verknüpft werden. Dank ihr fahren Züge aus dem Birstal, dem Ergolztal und dem Fricktal direkt zum Badischen Bahnhof und weiter ins Wiesental oder Richtung Hochrhein. Die Durchmesserlinie verbindet Kleinbasel, Riehen sowie zahlreiche Ortschaften in Deutschland nahtlos mit dem Grossraum Basel und der Nordwestschweiz. Gleichzeitig wird oberirdisch mehr Kapazität für den Fern- und Güterverkehr geschaffen.

Wir bitten Sie, die Postulate zu überweisen.

Traktandum 64: Sozial entlasten – Bürokratie reduzieren: höherer Pauschalabzug und weniger Einzelbelege bei der Steuererklärung; 2026/3536

Die Motion wurde im Februar 2026 eingereicht, nachdem der Landrat im September 2025 einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Prämienabzug für alle» beschlossen, diesen jedoch zur Ablehnung empfohlen hatte. Sie ist daher als Alternative zu den beiden Vorlagen zu verstehen. Sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag wurden einen Monat später von den Stimmberechtigten abgelehnt.

Der damalige Gegenvorschlag des Landrates sah vier Elemente vor, wovon eines hier relevant ist: der Pauschalabzug für die Krankenkassenprämien. Der Gegenvorschlag sah vor, dass der Pauschalabzug für die Prämien von CHF 2'000 auf CHF 3'000 pro erwachsene Person bzw. von CHF 450 auf CHF 700 pro Kind erhöht werden sollte.

Die Motion sieht ebenfalls eine Erhöhung der Pauschalabzüge vor, auf mindestens CHF 4'000 pro erwachsene Person bzw. CHF 1'000 pro Kind. Zudem sollen selbst getragene Krankheits- und Unfallskosten nur noch abgezogen werden, soweit sie 5% des Nettoeinkommens übersteigen.

Die Handelskammer hat sich damals sowohl gegen die Prämienabzugs-Initiative als auch gegen den Gegenvorschlag ausgesprochen. Die Gründe hierfür sind nach wie vor gültig: Ein höherer Pauschalabzug für die Krankenkassenprämien wirkt nicht dort, wo eine Steuerentlastung am nötigsten wäre. Die entsprechenden finanziellen Mittel sollten für eine Einkommenssteuerreform eingesetzt werden, die den Kanton Basel-Landschaft namentlich bei den Fachkräften besser positioniert und damit zur Standortattraktivität des Kantons beiträgt.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 67: Wettbewerbsfähigkeit stärken: Erweiterung der Generellen Aufgabenüberprüfung um die Perspektive der Wirtschaft; 2026/3677

Die Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) ist ein wichtiges Instrument, um die Effizienz und die Notwendigkeit staatlicher Tätigkeiten periodisch zu überprüfen. Die GAP wird anhand von definierten Leitfragen durchgeführt. Diese sind aus Perspektive der Verwaltung formuliert. Das ist nachvollziehbar, lässt aber diejenigen ausser Betracht, die von staatlicher Tätigkeit und Regulierung betroffen sind.

Um dem zu begegnen, hat der Bundesrat begonnen, Regulierung amtsübergreifend zu betrachten. Dies erfolgt in Form von sogenannten Bereichsstudien. Dabei werden nicht nur die administrativen Prozesse innerhalb eines Amtes überprüft, sondern es wird jeweils ein Bereich (z.B. öffentliches Beschaffungswesen) amts- und departementsübergreifend analysiert und auf Verbesserungspotenzial geprüft. Mit diesem Verfahren lassen sich Effizienz und Wirksamkeit von bürokratischen Prozessen auch aus Perspektive der Regulierungsbetroffenen überprüfen und wo möglich verbessern.

Eine Anpassung der GAP im Kanton Basel-Landschaft, welche die Leitfragen entsprechend ergänzt und ebenfalls Bereichsstudien ermöglicht, wäre daher vielversprechend und sinnvoll.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 69: Wettbewerbsfähigkeit stärken: One-Stop-Shop für KMU-Bewilligungen; 2026/3670

Die Motion greift ein zentrales Anliegen der Unternehmen auf, nämlich den Abbau administrativer Hürden und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Gerade KMU verfügen häufig nur über begrenzte personelle Ressourcen und sind deshalb auf effiziente und verständliche Verwaltungsprozesse angewiesen. Komplexe Zuständigkeiten, Mehrfacherfassungen von Daten und lange Bearbeitungszeiten binden Ressourcen, die den Unternehmen für Innovation, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fehlen.

Eine von der Handelskammer bei der FHNW in Auftrag gegebene Studie zum Thema Bürokratie zeigt, dass administrative Belastungen und regulatorische Komplexität von den Unternehmen als erhebliche Herausforderungen wahrgenommen werden. Ein One-Stop-Shop kann einen wichtigen Beitrag leisten, um diese Belastungen zu reduzieren, Prozesse transparenter zu gestalten und den Aufwand für Unternehmen wie auch für die Verwaltung zu senken.

Die Überweisung der Motion ermöglicht es, das Potenzial einer solchen Lösung vertieft zu prüfen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen durch mehr Planungssicherheit und tiefere administrative Kosten, sondern auch der Kanton durch effizientere Abläufe und eine stärkere Positionierung als moderner und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter