Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen von Mittwoch, 14. und 21. Oktober 2026

12.10.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 14. und 21. Oktober 2026

Traktandum 14: Areal Lehenmatt Süd; Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils sowie Änderung von Strassenlinien im Bereich Lehenmattstrasse, Stadionstrasse, Birsstrasse und Muttenzerweg (Areal Lehenmatt Süd)

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Empfehlung der Bau- und Raumplanungskommission und unterstützt die geplante Entwicklung des Areals Lehenmatt Süd. Positiv ist insbesondere, dass hier nicht ausschliesslich neuer Wohnraum entsteht, sondern von Beginn an auch substanzielle Wirtschafts- und Gewerbeflächen vorgesehen sind. In einer wachsenden Stadt besteht an vielen Standorten die Gefahr, dass gewerbliche Nutzungen und Wirtschaftsflächen schrittweise durch reine Wohnnutzungen verdrängt werden. Umso wichtiger ist es, bei Arealentwicklungen Raum für Arbeitsplätze, Produktion und Innovation verbindlich mitzudenken.

Dass leider die Traditionsfirma Haefely AG das Areal und Basel nach 100 Jahren verlässt, ist bedauerlich und steht beispielhaft für eine Entwicklung, die bereits mehrere Gewerbe- und Industriebetriebe betroffen hat. Vor diesem Hintergrund ist der geplante, flexibel nutzbare Gewerberiegel entlang der Autobahn besonders zu würdigen. Er schafft Raum für Labore, Werkstätten und weitere gewerbliche Nutzungen und bietet damit Perspektiven für innovative und produktive Unternehmen sowie rund 150 zusätzliche Arbeitsplätze. Auch der Erhalt bestehender Nutzungen und die angestrebte gute gewerbliche Durchmischung sind zu begrüssen. Das Vorhaben verbindet Wohnraumentwicklung mit wirtschaftlicher Wertschöpfung und trägt dazu bei, dass Basel nicht nur Wohnstadt, sondern auch Arbeits- und Produktionsstandort bleibt. Der Bebauungsplan ist deshalb sinnvoll und klar zu unterstützen.

Wir bitten Sie, den Bebauungsplan gutzuheissen.

Traktandum 28: Motion Remo Gallacchi und Konsorten betreffend Streichung der kantonalen Lenkungsabgabe für Gewerbetreibende

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Motion. Die kantonale Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch verfehlt im Gewerbebereich ihr Ziel und belastet insbesondere stromintensive KMU unverhältnismässig. Rund 80 Prozent des gewerblichen Stromverbrauchs entfallen auf Grossverbraucher, die sich von der Abgabe befreien lassen können. Die abgabepflichtigen KMU verantworten damit lediglich rund 15 Prozent des gesamten kantonalen Stromverbrauchs. Eine für den Gesamtverbrauch relevante Lenkungswirkung ist unter diesen Voraussetzungen kaum zu erwarten.

Problematisch ist zudem die Verteilungswirkung. Die Rückerstattung über einen weitgehend verbrauchsunabhängigen Arbeitsplatz-Bonus führt dazu, dass Betriebe mit ähnlicher Lohnsumme, aber strukturell unterschiedlichem Strombedarf ungleich belastet werden. Ein Anwaltsbüro mit geringem Stromverbrauch kann zum Nettoempfänger werden, während etwa eine Bäckerei trotz gleicher Lohnsumme dauerhaft Nettozahlerin bleibt. Damit subventionieren stromintensive Gewerbebetriebe faktisch Unternehmen mit geringem Verbrauch. Dies benachteiligt ausgerechnet jene produktiven Betriebe, deren Strombedarf wesentlich durch ihr Geschäftsmodell bestimmt ist und sich nicht beliebig reduzieren lässt.

Gewerbebetriebe haben bereits aus Kostengründen ein starkes Eigeninteresse, Energie effizient einzusetzen. Der zusätzliche finanzielle Anreiz der kantonalen Abgabe ist gering, während Erhebung, Abgrenzung und Rückverteilung administrativen Aufwand verursachen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis überzeugt deshalb nicht mehr. Die Lenkungsabgabe sollte für Gewerbetreibende gestrichen und das Energiegesetz entsprechend angepasst werden.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 36: Anzug Michela Seggiani und Konsorten betreffend Prüfung einer KI- und Robotersteuer

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Motion. Die kantonale Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch verfehlt im Gewerbebereich ihr Ziel und belastet insbesondere stromintensive KMU unverhältnismässig. Rund 80 Prozent des gewerblichen Stromverbrauchs entfallen auf Grossverbraucher, die sich von der Abgabe befreien lassen können. Die abgabepflichtigen KMU verantworten damit lediglich rund 15 Prozent des gesamten kantonalen Stromverbrauchs. Eine für den Gesamtverbrauch relevante Lenkungswirkung ist unter diesen Voraussetzungen kaum zu erwarten.

Problematisch ist zudem die Verteilungswirkung. Die Rückerstattung über einen weitgehend verbrauchsunabhängigen Arbeitsplatz-Bonus führt dazu, dass Betriebe mit ähnlicher Lohnsumme, aber strukturell unterschiedlichem Strombedarf ungleich belastet werden. Ein Anwaltsbüro mit geringem Stromverbrauch kann zum Nettoempfänger werden, während etwa eine Bäckerei trotz gleicher Lohnsumme dauerhaft Nettozahlerin bleibt. Damit subventionieren stromintensive Gewerbebetriebe faktisch Unternehmen mit geringem Verbrauch. Dies benachteiligt ausgerechnet jene produktiven Betriebe, deren Strombedarf wesentlich durch ihr Geschäftsmodell bestimmt ist und sich nicht beliebig reduzieren lässt.

Gewerbebetriebe haben bereits aus Kostengründen ein starkes Eigeninteresse, Energie effizient einzusetzen. Der zusätzliche finanzielle Anreiz der kantonalen Abgabe ist gering, während Erhebung, Abgrenzung und Rückverteilung administrativen Aufwand verursachen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis überzeugt deshalb nicht mehr. Die Lenkungsabgabe sollte für Gewerbetreibende gestrichen und das Energiegesetz entsprechend angepasst werden.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 39: Anzug Heidi Mück und Konsorten betreffend Neubeurteilung der Schutzwürdigkeit und Erhalt der Industriearchitektur auf dem Klybeckareal

Die Handelskammer beider Basel anerkennt den Wert identitätsstiftender Industriebauten. Gleichzeitig wurden auf dem Klybeckareal bereits verschiedene Gebäude und Ensembles unter Schutz gestellt und weitgehende Abklärungen durch die Fachbehörden durchgeführt. Die industrielle Geschichte des Areals bleibt damit auch künftig sichtbar.

Unter Schutzstellungen über den politischen Weg sind kritisch zu beurteilen. Klimaschutz darf nicht als Ersatzinstrument für Denkmalschutz dienen. Ob ein Gebäude schützenswert ist, muss aufgrund seiner denkmalpflegerischen Qualität beurteilt werden und nicht über Klima- oder Kreislaufwirtschaftsargumente. Das Klybeckareal braucht für seine Entwicklung ausreichend planerische Flexibilität.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

Traktandum 56: Anzug Andrea Elisabeth Knellwolf und Konsorten betreffend wirkungsvolle Senkung der Regulierungsfolgekosten, Schreiben des RR

Da der Regierungsrat sich gegen eine unabhängige Lösung sperrt, sehen die drei Wirtschaftsverbände AGV, GVBS und HKBB keinen Sinn darin, den Anzug weitere zwei Jahre stehen zu lassen. Sie bringen jedoch ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass es nicht möglich war, eine gemeinsame Lösung zu finden. Sie werden die praktische Anwendung der RFA und insbesondere den vom Regierungsrat angekündigten vermehrten Einbezug externer Sachverständiger kritisch verfolgen und bei Bedarf mit neuen Vorstössen aktiv werden (vgl. Einzelfactsheet).

Wir bitten Sie, den Anzug abzuschreiben.

Traktandum 58: Anzug Franz-Xaver Leonhardt für einen Neuanfang beim Areal Horburg und Anzug Ivo Balmer und Konsorten betreffend Rahmenausgabebewilligung für den aktiven Landerwerb, Schreiben des RR

Die Handelskammer beider Basel folgt dem Regierungsrat und unterstützt die Abschreibung der beiden Anzüge. Mit dem Erwerb der Areale «Horburg» und «im Surinam» sowie der vorgesehenen Abgabe im Baurecht an Genossenschaften oder andere gemeinnützige Trägerschaften sind die Anliegen aus Sicht des Regierungsrats erfüllt. Eine zusätzliche Rahmenausgabenbewilligung für den aktiven Landerwerb ist deshalb nicht erforderlich.

Gleichzeitig hält die Handelskammer beider Basel an ihrer kritischen Haltung gegenüber Liegenschaftskäufen ins Finanzvermögen ohne klare raumplanerische Strategie fest. Solche Erwerbe müssen sich an nachvollziehbaren Kriterien orientieren und einen konkreten planerischen Mehrwert für den Standort ausweisen. Entscheidend ist, dass öffentliche Mittel dort eingesetzt werden, wo sie Teil einer überzeugenden Entwicklungsstrategie sind und nicht bloss punktuell in den Immobilienmarkt eingreifen. Positiv hervorzuheben ist, dass der Kanton die Liegenschaften im Baurecht abgeben will und nicht selbst betreiben möchte.

Zudem ist auf mögliche Fehlanreize hinzuweisen: Wenn private Eigentümerschaften damit rechnen können, sanierungsbedürftige oder blockierte Liegenschaften an die öffentliche Hand zu veräussern, kann dies preistreibend wirken und den haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln erschweren. Eine aktive Bodenpolitik braucht deshalb klare Prioritäten, transparente Kriterien und eine konsequente Einbettung in die übergeordnete Stadt- und Standortentwicklung.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und beide Anzüge abzuschreiben.

 

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