Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 21. und 28. Mai 2026

18.05.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 21. und 28. Mai 2026

Traktandum 40: Gleich lange Spiesse im Bildungswesen – Schulische Ausbildung dem Ferienstandard der Berufslehre angleichen; 2025/409; Motion von Silvia Lerch-Schneider
Traktandum 41: Mögliche Kooperationen in Bildung und Sozialwesen durch gesellschaftliche Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe II; 2025/425; Postulat von Silvia Lerch-Schneider

Die Handelskammer anerkennt die Bedeutung der Berufsbildung für die Schweizer Wirtschaft und unterstützt Impulse, die zu einer Stärkung der Berufsbildung beitragen. Eine solche Stärkung muss allerdings, davon ist die Handelskammer überzeugt, im Rahmen einer Pull-Strategie erfolgen, in der die Attraktivität der Berufsbildung gesteigert wird, um motivierte Jugendliche anzuziehen. Nicht zielführend erscheinen uns Push-Strategien, die Jugendliche in die Berufsbildung drängen möchten, indem sie die Alternativen zur Berufsbildung unattraktiver machen. Kurz: Eine Stärkung der Berufsbildung darf nicht die Abwertung des allgemeinbildenden Wegs zur Folge haben.

In den Augen der Handelskammer ist dies bei den vorliegenden Geschäften der Fall: Sie versuchen, die Berufsbildung auf Kosten des allgemeinbildenden Wegs zu stärken. Deshalb steht die Handelskammer sowohl dem Postulat als auch der Motion kritisch gegenüber.

  • Die Rede von den «gleich langen Spiessen» verfängt in Bezug auf die beiden Ausbildungswege nicht. Berufsbildende und allgemeinbildende Wege verfolgen jeweils spezifische Ziele und orientieren sich an den spezifischen Stärken der Jugendlichen. Deshalb sind sie auch anders ausgestaltet, mit jeweiligen Vor- und Nachteilen für die Jugendlichen: Auf der einen Seite mehr Ferien, auf der anderen Seite ein eigener Lohn. Wer gleich lange Spiesse für beide Ausbildungswege fordert, müsste demnach auch einen Lohn für Mittelschülerinnen und -schüler fordern.
  • Die Ferien und die freie Zeit der Mittelschülerinnen und -schüler ist nicht einfach freie Zeit. Gerade im Gymnasium, aber auch in den anderen Mittelschulen, ist die vermeintlich freie Zeit notwendig, um im Selbststudium den Stoff zu festigen. Dieses Selbststudium durch den Kanton zu reglementieren und gar kontrollieren zu wollen, wie es die Motion vorschlägt, bindet nicht nur kantonale Ressourcen, sondern ist auch dem Geist des Selbststudiums zuwider. Selbststudium verlangt Eigenverantwortung, Disziplin und die Fähigkeit zur Selbstorganisation – Tugenden, die für die allgemeine Hochschulreife, die das Ziel des Gymnasiums ist, unabdingbar sind.
  • Motion und Postulat bezeugen eine einseitig negative Wahrnehmung des allgemeinbildenden Wegs. «Betriebliche Disziplin» und «Leistungsbereitschaft» werden nur in der dualen Lehre gesehen, während die Mittelschulen als bequeme Ausbildungswahl erscheinen. Dazu kommt, dass durchweg Leistung und Disziplin mit Präsenzzeit gleichgesetzt werden. Zudem stehen diese Vorschläge nicht nur, wie der Regierungsrat festhält, im Widerspruch zum Grundsatz des unentgeltlichen Zugangs zur Bildung auf der Sekundarstufe II, sondern die unfreiwilligen Kurzeinsätze von Schülerinnen und Schülern dürften kaum etwas zur Entlastung der genannten Einsatzgebiete beitragen.
  • Der Gedanke, unausgebildete Schülerinnen und Schüler könnten Fachkräfte etwa in der Pflege oder in der Schule nennenswert entlasten, enthält unausgesprochen eine Abwertung der entsprechenden Berufe und Ausbildungen. Die Vorstellung, Jugendliche ohne vorherige Ausbildungen könnten Tätigkeiten ausführen, die eine mehrjährige Ausbildung voraussetzen, entwertet diese Ausbildungen – was kaum im Sinne der Vorstösse sein dürfte.
  • Mit der Forderung nach Praktika für Schülerinnen und Schüler wird zudem in Kauf genommen, dass solche Praktika, sollten sie im Gesetz verankert werden, von der Schule organisiert und zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei einem Mengengerüst von jährlich 5'200 Schülerinnen und Schülern bedeutet dies einen immensen administrativen und finanziellen Aufwand.

Zusammenfassend sei gesagt, dass sowohl die Motion und das Postulat keinen nennenswerten Beitrag zur Stärkung der Berufsbildung erkennen lassen: Weder werden durch diese Massnahmen zusätzliche Lehrstellen geschaffen noch dürfte die Berufsbildung dadurch an Attraktivität gewinnen. Angesichts dessen möchten wir Sie bitten, dem Regierungsrat nicht zu folgen und die Motion wie auch das Postulat nicht zu überweisen.

Wir bitten Sie, sowohl die Motion wie auch das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 80: uptownBasel: Erreichbarkeit via A18-Anschluss Reinach Nord verbessern 2025/578 Postulat von Balz Stückelberger

Bereits heute kommt es beim Anschluss Reinach-Nord der A18 insbesondere in den Spitzenzeiten zu Rückstaus auf der Ausfahrtsrampe sowie zu Behinderungen auf der Sundgauerstrasse. Mit der weiteren Entwicklung von uptownBasel und der Zunahme des Verkehrsaufkommens im Raum Arlesheim/Münchenstein wird sich diese Situation zusätzlich verschärfen. Eine Verbesserung der Verkehrsführung und der Verkehrssicherheit ist deshalb angezeigt, um die Erschliessung dieses bedeutenden Arbeitsplatz- und Innovationsstandorts langfristig sicherzustellen und Rückstaus auf die Stammlinie der A18 möglichst zu vermeiden. Trotz der angekündigten Bereitschaft des ASTRA, die Situation erneut zu prüfen, liegt weiterhin weder eine konkrete Lösung noch ein verbindlicher Zeitplan vor. Es ist daher wichtig, den politischen Druck aufrechtzuerhalten, bis wirksame Massnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 86: Optimierung und Kapazitätserhöhung ÖV durch intelligente Lösungen; Stephan Ackermann Maurer; 2026/45 und

Traktandum 87: Einführung von Doppelstockzügen im S Bahnverkehr der Region Basel;  Peter Hartmann; 2026/48

Ähnlich lautende Vorstösse werden auch in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn eingereicht. Die Postulate fordern den Regierungsrat auf, zur kurzfristigen Kapazitätserhöhung der S-Bahn diverse Massnahmen zu prüfen. Dies sind namentlich Doppelstockzüge, Flügelzüge, Tangentialzüge, die Verlängerung der Regionalbahn von Freiburg im Breisgau nach Rheinfelden SBB sowie die Anpassung der Linienführungen der S1 und S3. Aus Sicht der Handelskammer sind diese Massnahmen durchaus prüfenswert, soweit dies bisher noch nicht geschehen ist. Alle Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung der S-Bahn sollten ausgeschöpft werden. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Basel sind gute Verbindungen und eine hervorragende Erreichbarkeit über alle Verkehrsträger hinweg zentral. Trotz der in den Postulaten angeregten kurzfristigen Massnahmen bleibt mittel- bis langfristig jedoch ein Infrastrukturausbau zwingend notwendig. Die Region Basel ist eine wichtige europäische Verkehrsdrehscheibe auf der Nord-Süd-Achse zwischen den Nordseehäfen und der Mittelmeerregion.

Im Bahnknoten Basel machen sich internationaler, nationaler und regionaler Personen- und Güterverkehr dieselben Gleise strittig. Die Kapazitäten sind bereits heute am Limit. Mit der vom Bund unterstützten unterirdischen Durchmesserlinie wird ein echtes, leistungsfähiges S-Bahnsystem geschaffen, indem die verschiedenen Agglomerationsteile miteinander verknüpft werden. Dank ihr fahren Züge aus dem Birstal, dem Ergolztal und dem Fricktal direkt zum Badischen Bahnhof und weiter ins Wiesental oder Richtung Hochrhein. Die Durchmesserlinie verbindet das Kleinbasel, Riehen sowie zahlreiche Ortschaften in Deutschland nahtlos mit dem Grossraum Basel und der Nordwestschweiz. Gleichzeitig wird oberirdisch mehr Kapazität für den Fern- und Güterverkehr geschaffen.

Wir bitten Sie, die Postulate zu überweisen.

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