Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 3. und 10. Juni 2026
Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 6. und 20. Mai 2026
Traktandum 27: Anzug Lorenz Amiet und Daniel Sägesser betreffend "E-Fuel als CO2-neutrale Ergänzung zur Elektromobilität", Schreiben des RR
Die Handelskammer beider Basel hat den Anzug Lorenz Amiet und Daniel Sägesser in der ursprünglichen Beratung mit Nachdruck unterstützt. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die zugrundeliegende Stossrichtung weitgehend teilt und die Relevanz von E-Fuels insbesondere für Luftfahrt, Schifffahrt und industrielle Anwendungen anerkennt.
Zwar wurden einige der Anliegen des Anzugs durch die mittlerweile vorgelegte Wasserstoffstrategie beider Basel sowie die Antwort auf den Anzug Albietz aufgegriffen. Insgesamt erscheint die Arbeit der Verwaltung aber dürftig und der Gestaltungswille in diesem Thema gering. Insbesondere im Bereich der Luftfahrt erscheint die Haltung des Regierungsrates, die treibende Rolle ausschliesslich beim Bund zu sehen, zu zurückhaltend. Als Mitträger des EuroAirport hat der Kanton einen direkten Hebel und sollte wo möglich dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen eine Umstellung hin zu E-Fuels bestmöglich unterstützen. Konkret bedeutet das Standortförderung, regulatorische Rahmensetzung und den Dialog mit den relevanten Akteuren. Eine kürzlich von Sotomo im Auftrag von Aviationsuisse veröffentlichte Studie bestätigt diese Stossrichtung: Eine klare Mehrheit der Bevölkerung setzt beim Klimaschutz in der Luftfahrt auf technologische Lösungen und nachhaltige Flugtreibstoffe (SAF), zu denen auch E-Fuels zählen. Eine entsprechende politische Unterstützung ist damit klar angezeigt.
Des Weiteren ist aus Sicht der Handelskammer die geplante Wasserstoffproduktionsanlage der IWB im Hafen Birsfelden ein wichtiger erster Schritt. Wesentlich ist nun, dass die Finanzierung zustande kommt und der Investitionsentscheid anschliessend zügig und positiv gefällt wird. Ebenso wichtig ist, dass der Standort planerisch so vorbereitet wird, dass eine Erweiterung um eine E-Fuels-Produktion zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre.
Auch bei der Fahrzeugflotte des Kantons und der ausgelagerten Betriebe sollte die vom Regierungsrat angedeutete Einzelfallöffnung praxistauglich operationalisiert werden, damit E-Fuel-Lösungen dort zum Zug kommen, wo sie funktional, ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Aus Sicht der Handelskammer hat der Regierungsrat die im Sinne des Klimaschutzes sinnvollen Impulse des Anzugs nicht aufgenommen. Der Anzug ist damit nicht erfüllt. Um den politischen Druck in diesem für den Standort wichtigen Thema aufrechtzuerhalten, plädiert die Handelskammer dafür, den Anzug stehen zu lassen.
Wir bitten Sie, den Anzug stehen zu lassen.
Traktandum 33: Motion Catherine Alioth und Konsorten betreffend professionelle ICT-Lehrstellenförderung, Stellungnahme des RR
Die Region Basel leidet an einem Mangel an ICT-Lehrstellen. Die verschiedenen Zahlen der Motion belegen, dass in der Region zu wenig ICT-Fachkräfte ausgebildet werden. Das betrifft nicht nur den ICT-Bereich im engeren Sinne, sondern die regionale Wirtschaft als Ganzes. Denn ICT-Dienstleistungen sind aus keiner Branche mehr wegzudenken und mit fortschreitender Digitalisierung werden unsere Firmen immer mehr ICT-Fachkräfte brauchen.
Bei der vorgeschlagenen ICT-Lehrstellenförderung handelt es sich um keine Förderung einer einzelnen Branche, da ICT keine Branche ist, sondern ein Wirtschaftssektor, der verschiedene Branchen übergreift. Branchen bilden jeweils für ihre eigene Branche aus. Der ICT-Bereich dagegen bildet branchenübergreifend aus, d.h. er bildet Fachkräfte für eine Vielzahl von Branchen aus, da mittlerweile beinahe jede Branche ICT-Fachkräfte benötigt. Zumal Versicherungen, Banken, aber auch MedTech-Firmen sind auf gut ausgebildete ICT-Fachkräfte angewiesen.
Die zunehmende Verwendung von KI in der Informatik führt dazu, dass Routinetätigkeiten und einfache Einstiegsaufgaben, die bisher typischerweise von Auszubildenden übernommen wurden, vermehrt automatisiert werden. Dadurch sinkt kurzfristig der betriebliche Anreiz, Lehrlinge auszubilden, da ihr produktiver Beitrag noch schwieriger sicherzustellen ist. Gleichzeitig steigt jedoch der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften, insbesondere an erfahrenen Entwicklerinnen und Entwicklern (Senior Programmiererinnen und Programmierer), die komplexen Systeme verstehen, KI sinnvoll einsetzen und verantwortungsvoll weiterentwickeln können. Ohne gezielte Förderung entsteht hier ein strukturelles Problem: Wenn Unternehmen heute weniger ausbilden, fehlen morgen die erfahrenen Fachkräfte. Der Arbeitsmarkt trocknet langfristig aus, da Expertise nicht kurzfristig aufgebaut werden kann. Man bezeichnet das schon heute als «Junior-Lücke».
Auszubildende im Bereich Informatik (insbesondere Applikationsentwickler/in) sind die teuersten Lehrlinge und die Produktivität ist in den ersten beiden Jahren sehr tief. Zudem ist der Betreuungsaufwand sehr hoch und kostet Zeit von teuren «Senior-Entwicklern», kleine Teams können das oft schlicht nicht stemmen, und genau hier möchte die Motion ansetzen, indem z.B. das Basislehrjahr gefördert werden soll oder Lehrfirmenverbünde unterstützt werden sollen; letzteres wäre ein Modell, bei dem Lehrlinge z.B. für ein Jahr von Firmen übernommen werden können.
Die Motion wird mit einer zeitlich begrenzten ICT-Lehrstellenförderung dazu beitragen, den ICT-Bereich langfristig zu stärken, dem Fachkräftemangel im ICT-Bereich entgegenzuwirken und einer «Junior-Lücke» vorzubeugen.
Wir bitten Sie, den, die Motion zu überweisen.
Traktandum 34: Motion Franz-Xaver Leonhardt und Konsorten betreffend Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds, Stellungnahme des RR
Die Handelskammer unterstützt Initiativen, die die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe stärken und die Berufsbildung im Kanton Basel-Stadt fördern. Ein kantonaler Berufsbildungsfonds ist allerdings nach Einschätzung der Handelskammer kein geeignetes Instrument, um die Berufsbildung zu stärken.
Im Gegensatz zu allgemein verbindlichen branchenspezifischen Berufsbildungsfonds sind kantonale Berufsbildungsfonds branchenübergreifend. Sie werden dadurch den spezifischen Bedürfnissen einzelner Branchen nicht gerecht und ihre Ausgestaltung gestaltet sich schwierig: Massnahmen, die einigen Unternehmen helfen, können für andere Unternehmen eher hinderlich sein
Da es schweizweit 35 branchenspezifische Fonds gibt, sind bereits viele Unternehmen beitragspflichtig und leisten entweder durch Ausbildung oder Fondsbeiträge ihren Anteil an der Berufsbildung. Ein kantonaler Berufsbildungsfonds bringt in Bezug auf die Solidarität der nicht ausbildenden Unternehmen nur einen kleinen Mehrwert.
Rückmeldungen aus Mitgliedunternehmen der Handelskammer zeigen, dass die Wirtschaft keinen weiteren Berufsbildungsfonds benötigt. Die Ausgestaltung der Beitragspflicht ist zudem so gestaltet, dass zumindest ein Unternehmen penalisiert würde, obwohl es in absoluten Zahlen viele Lernende ausbildet. Weil das Unternehmen aber zugleich eine grosse Forschungs- und Entwicklungsabteilung hat, hat es eine entsprechend hohe Lohnsumme und müsste mehr in den Fonds einzahlen, als es zurückerhält, obwohl es viele Lernende ausbildet. Es steht zu befürchten, dass es in Basel weitere Unternehmen mit einer ähnlichen Struktur gibt, die gegebenenfalls auch penalisiert werden. Grosse Unternehmen, die über den Eigenbedarf ausbilden, könnten aufgrund solcher Mechanismen ihre Ausbildung zurückfahren. Das aber kann nicht der Sinn eines Berufsbildungsfonds sein.
Wir bitten sie deshalb, die Motion und einen allfälligen Anzug nicht zu überweisen.
Sollte die Motion entweder als Motion oder als Anzug überwiesen werden, ist bei der Ausgestaltung des Fonds auf folgende Punkte zwingend zu achten.
- Es muss sichergestellt werden, dass das in den Fonds eingezahlte Geld auch den Unternehmen wieder vollumfänglich zugutekommt. Dazu müssen einerseits der Zweck des Fonds sowie die Verwendung der Mittel klar definiert sein, andererseits müssen die Verwaltungskosten möglichst tief gehalten werden. Auch sollte ein solcher Fonds eine an klaren Zielen orientierte Wirkungskontrolle beinhalten, damit er bei Nichterfüllung der Ziele wieder aufgelöst werden kann. Das Ziel eines solchen Fonds muss sein, die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zu erhöhen. Dies ist messbar anhand der Anzahl der ausgeschriebenen Lehrstellen im Kanton.
- Weiterhin ist wichtig, dass ein solcher Fonds KMUs auch tatsächlich unterstützt, ohne zugleich die grossen Unternehmen in der Region, die über ihren eigenen Bedarf ausbilden, zu bestrafen. Denn wenn die grossen Ausbildungsfirmen der Region ihre Ausbildungsleistung zurückfahren, erreicht der Fonds das Gegenteil dessen, was er bezwecken sollte.
- Die Fondsbeiträge müssen vollumfänglich an ausbildende Unternehmen zurückfliessen und es darf zu keiner Anhäufung von Fondsvermögen kommen. Des Weiteren sollen bestehende Verpflichtungen des Kantons in der Berufsbildung weiterhin aus dem ordentlichen Budget bestritten und nicht durch Fondsbeiträge finanziert werden.
- Die Verwaltung eines solchen Fonds muss möglichst schlank sein und sollte bei einer geeigneten neutralen Geschäftsstelle lokalisiert sein.
- Der Fonds muss mit dem Kanton Basel-Landschaft abgesprochen sein, damit die Region nicht über zwei verschieden ausgestaltete Fonds verfügt. Das stellt für in beiden Kantonen tätige Unternehmen einen grossen administrativen Mehraufwand dar.
Wir bitten Sie, die Motion oder einen allfälligen Anzug nicht zu überweisen.