Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 6. und 20. Mai 2026

30.04.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 6. und 20. Mai 2026

Traktandum 9: «Areal Aeschenplatz 6»; Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung des Wohnanteils sowie Abweisung einer Einsprache im Bereich Aeschenplatz, St. Alban-Anlage, Engelgasse und Gartenstrasse

Der vorliegende Ratschlag ist aus Sicht der Handelskammer beider Basel zu begrüssen. Es ist positiv, dass am Aeschenplatz zusätzlicher Wohn- und Gewerberaum geschaffen und damit gezielt in die Weiterentwicklung des Standorts Basel investiert wird. Besonders hervorzuheben ist, dass das Projekt weitgehend auf dem bestehenden Gebäude aufbaut und damit ressourcenschonend entwickelt wird.

Mit einer zulässigen Bruttogeschossfläche von rund 32’500 m² sowie einem Mindestanteil von über 12’000 m² Wohnfläche entsteht ein bedeutender Beitrag zur innerstädtischen Verdichtung. Gleichzeitig bleibt rund die Hälfte der Flächen für gewerbliche Nutzungen wie Büro, Dienstleistungen und publikumsorientierte Angebote vorgesehen. Dieser ausgewogene und bewusst flexible Nutzungsmix ermöglicht eine marktorientierte Entwicklung und stärkt die wirtschaftliche Attraktivität des Standorts. Auch im Bereich Mobilität zeigt das Projekt eine pragmatische Lösung: Die bestehenden rund 200 Parkplätze werden teilweise für ein Quartierparking genutzt und tragen so zum Ersatz aufgehobener Parkplätze im öffentlichen Raum bei.

Der gefundene Kompromiss im Kontext von «Basel baut Zukunft» zeigt zudem, dass klare und verlässliche Spielregeln ein entscheidender Erfolgsfaktor sind. Wenn Verwaltung, Politik und Eigentümerschaften gemeinsam an einem Strang ziehen, können tragfähige Lösungen entstehen, die sowohl städtebauliche als auch wirtschaftliche Ziele vereinen.

Wir bitten Sie, den Grossratsbeschluss zu genehmigen.

Traktandum 26: Motion Jean-Luc Perret und Konsorten für den unterirdischen Schutz von Grünanlagenzonen;

Die Motion Jean-Luc Perret fordert den Regierungsrat auf, das Bau- und Planungsgesetz so anzupassen, dass Grünanlagen nicht mehr unterbaut werden dürfen. Die Handelskammer beider Basel steht diesem Ansinnen sehr kritisch gegenüber. Die dringend notwendige Bautätigkeit im Kanton Basel-Stadt wird durch eine zunehmende Vielzahl an Vorschriften und Regulierungen erschwert, verteuert und in vielen Fällen verunmöglicht. Mit der vorliegenden Motion würde sich dieser Trend weiter akzentuieren. Konkret würde die geforderte Gesetzesanpassung das Erstellen von unterirdischen Quartierparkings massiv erschweren. Unterirdische Quartierparkings bedeuten für die Anwohner mehr Grünraum an der Oberfläche und weniger Suchverkehr. Denn überirdisch können Parkplätze aufgehoben werden, wodurch mehr Platz frei wird für Grünflächen. Zudem ist es in dicht bebauten, innenstädtischen Räumen unverzichtbar, verdichtet zu bauen. Dazu gehört auch das Verlegen von Parkierflächen unter den Boden. Nur durch eine konsequente Verdichtung werden wertvolle Grünflächen am Stadtrand geschont. Hier eine zusätzliche gesetzliche Hürde zu schaffen, kann weder im Interesse der Bevölkerung noch im Interesse der Natur liegen.

Wir bitten Sie, die Motion abzuschreiben.

Traktandum 27: Anzug Daniel Hettich und Konsorten betreffend Regionales Logistikflächenkonzept, Schreiben des RR

Bereits bei der erstmaligen parlamentarischen Behandlung des Vorstosses im Jahr 2022 hat sich die Handelskammer beider Basel klar für die Erarbeitung eines regionalen Logistikflächenkonzepts ausgesprochen. Sie wies damals auf den zunehmenden Druck auf Industrie‑ und Logistikflächen, die drohende Verdrängung zentraler Versorgungsfunktionen sowie die hohe Bedeutung der Logistik als Leit‑ und Querschnittsbranche für den Wirtschaftsstandort Basel hin. Ziel war es, mit einer fundierten Strategie erstmals eine belastbare Grundlage zum Bestand, zum zukünftigen Bedarf und zu geeigneten Entwicklungsansätzen für Logistikflächen im funktionalen Wirtschaftsraum Basel zu schaffen.

Die nun vorliegende trinationale Studie hat diesen Auftrag erfüllt. Sie zeigt deutlich, dass Logistikflächen in der Region insgesamt knapp sind, insbesondere in zentrumsnahen Lagen, und dass in Zukunft zusätzlicher Bedarf entstehen wird. Umso wichtiger ist es, dass die Studie und die daraus gewonnen Erkenntnisse nun nicht einfach in der Schublade verschwinden, sondern Einfluss in die kantonale Raumplanung finden. Die bestehenden Industrie‑ und Gewerbezonen müssen langfristig erhalten bleiben und Logistiknutzungen dürfen auf Gemeindeebene nicht pauschal ausgeschlossen werden. Die Handelskammer wird die weiteren Entwicklungen rund um Industrie‑ und Gewerbezonen sowie Logistikflächen aufmerksam begleiten und bei Bedarf erneut politische Vorstösse prüfen.

Wir bitten Sie, den Anzug abzuschreiben.

Traktandum 40: Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor des EuroAirport

Frankreich und die Schweiz vereinbarten 2012 einen «Accord de méthode». In dieser Vereinbarung wurde festgehalten, dass das französische und das Schweizer Arbeitsrecht insgesamt gleichwertig sind. In diesem Sinne könne Schweizer Arbeitsrecht angewandt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten würden, die zum Ziel haben die Arbeitnehmenden zu schützen. Der Cour de Cassation in Paris, die höchste französische Gerichtsinstanz, lehnte die Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht jedoch in mehreren Fällen ab. Der Accord hat sich also als nicht nachhaltig und gerichtsfest erwiesen.

Für die betroffenen Unternehmen im Schweizer Sektor stellt dies ein erhebliches Problem dar. Eine Anwendung von französischem Arbeitsrecht würde eine umfassende Veränderung der Arbeitsverhältnisse bedeuten, was für die betroffenen Unternehmen mit einem erheblichen Wettbewerbsnachteil verbunden wäre und zudem erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken mit sich bringen würde. Namentlich wäre nicht mehr gewährleistet, dass die benötigten spezialisierten Fachkräfte zu den angepassten Bedingungen am Standort Basel bleiben würden.

Seit dem Gerichtsentscheid von 2020 wird eine Lösung zwischen Frankreich und der Schweiz gesucht. Die aktuellen politischen Mehrheitsverhältnisse in Frankreich sowie die instabilen Regierungsmehrheiten erschweren eine Lösungsfindung.

Die Problematik des anwendbaren Arbeitsrechts und die damit verbundene Rechtsunsicherheit sind also nach wie vor bestehend und akut. Ein Verhandlungsmandat, das Ziel der vorliegenden Motion, wurde vom Bundesrat bisher nicht verabschiedet. Es ist deshalb wichtig, dass sich der Regierungsrat nicht damit begnügt, den Bundesrat auf das Problem aufmerksam gemacht und dessen Verhandlungsbereitschaft erreicht zu haben, sondern dass er sich auch weiterhin, beharrlich und mit Nachdruck beim Bundesrat für eine Lösung des Problems stark macht, bis das Problem gelöst werden konnte.

Wir bitten Sie, die Motion stehen zu lassen.

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