Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 23. April 2026

20.04.2026

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 23. April 2026

Traktandum 19. Sammelvorlage betreffend drei Vorstösse zum Thema Wasserstoff (Postulat 2023/66, Motion 2022/487 und Postulat 2019/623), 2026/3471; Vorlage

Die Sammelvorlage greift drei Vorstösse zum Thema Wasserstoff auf, welche die Handelskammer beider Basel alle unterstützt. Besonders eng verfolgt haben wir die Wasserstoffstrategie, welche aus unserer Sicht eine wichtige Grundlage darstellt, damit die Region rechtzeitig auf den Hochlauf von grünem Wasserstoff vorbereitet ist und ihre Rolle als Energie- und Logistikdrehscheibe der Schweiz stärken kann. Bei der nun vorliegenden Wasserstoffstrategie positiv hervorzuheben ist die klare Abstimmung auf die nationale Strategie sowie der Fokus auf die Nutzung bestehender industrieller und logistischer Infrastrukturen, insbesondere entlang der Rheinachse und in den Rheinhäfen.

Die Strategie zeigt, dass Wasserstoff künftig eine relevante Rolle in Industrie, Logistik und Mobilität spielen kann. Damit dieser Markthochlauf gelingt, braucht es jedoch nicht nur technologische und regulatorische Klarheit, sondern auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen in der frühen Aufbauphase erleichtern. Ein entscheidender Baustein, auch um den Umgang mit Wasserstoff zu lernen, ist die geplante Wasserstoffproduktionsanlage im Hafen Birsfelden.

Mit der vorliegenden Strategie bekennt sich Basel zwar grundsätzlich zum grünen Wasserstoff, doch fehlen konkrete Massnahmen wie die Bereitstellung von Flächen, Pilotprojekte oder eine verbindliche Roadmap. Andere Regionen schaffen bereits Infrastruktur und sichern sich damit wichtige Standortvorteile, während Basel sich zurückhaltend zeigt und Gefahr läuft, eine strategisch entscheidende Zukunftsoption frühzeitig zu verspielen.

Die Handelskammer wird die Strategie nun gemeinsam mit ihren Mitgliedern vertieft analysieren und die weiteren Schritte konstruktiv begleiten, damit die Region Basel ihre Chancen in einem entstehenden europäischen Wasserstoffsystem optimal nutzen kann.

Im Falle der Motion 2022/487 «Wasserstoffproduktion und Zonen» behaften wir den Regierungsrat auf seiner Aussage, dass für den erfolgreichen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur die raumplanerischen Rahmenbedingungen gegeben sind. Wir erwarten, dass auch bei künftigen Projekten innerhalb der Industriezonen gute Lösungen für Elektrolyseure gefunden werden.

Das Postulat 2019/623 «Chance für eine regionale Leuchtturm-Zusammenarbeit? Batterie- und Wasserstoff-(H2)-Brennstoffzellen-Antrieb» unterstützt die Handelskammer ebenfalls. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Regierungsrat der Ansicht ist, die Brennstoffzellen‑Technologie bei Fahrzeugen verfüge aktuell noch nicht über die nötige Reife und Verbreitung. Entsprechend erachtet er es derzeit nicht als angezeigt, diese bei der Beschaffung zu berücksichtigen.

In der Tat befinden wir uns aktuell in einer kritischen Hochlaufphase. In dieser könnte die öffentliche Hand aber auch eine wichtige Pionierrolle übernehmen.

Die Handelskammer wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten. Sie wird den Regierungsrat daran erinnern, dass er angekündigt hat, solche Fahrzeuge bei der Beschaffung zu berücksichtigen, sobald deren Alltagstauglichkeit gegeben ist.

Wir bitten Sie, das Postulat 2023/66 «Die Region Basel fit für Wasserstoff machen», die Motion 2022/487 «Wasserstoffproduktion und Zonen» und das Postulat 2019/623 «Chance für eine regionale Leuchtturm-Zusammenarbeit? Batterie- und Wasserstoff (H2)-Brennstoffzellen-Antrieb» abzuschreiben.

Traktandum 54: Gleich lange Spiesse im Bildungswesen – Schulische Ausbildung dem Ferienstandard der Berufslehre angleichen; 2025/409; Motion von Silvia Lerch-Schneider
Traktandum 55: Mögliche Kooperationen in Bildung und Sozialwesen durch gesellschaftliche Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe II; 2025/425; Postulat von Silvia Lerch-Schneider

Die Handelskammer anerkennt die Bedeutung der Berufsbildung für die Schweizer Wirtschaft und befürwortet und unterstützt alle Impulse, die zu einer Stärkung der Berufsbildung beitragen. Eine solche Stärkung muss allerdings, davon ist die Handelskammer überzeugt, im Rahmen einer Pull-Strategie erfolgen, in der die Attraktivität der Berufsbildung gesteigert wird, um motivierte Jugendliche anzuziehen. Nicht zielführend erscheinen uns Push-Strategien, die Jugendliche in die Berufsbildung drängen möchten, indem sie die Alternativen zur Berufsbildung unattraktiver machen. Kurz: Eine Stärkung der Berufsbildung darf nicht die Abwertung des allgemeinbildenden Wegs zur Folge haben.

In den Augen der Handelskammer ist dies bei den vorliegenden Geschäften der Fall: Sie versuchen, die Berufsbildung auf Kosten des allgemeinbildenden Wegs zu stärken. Deshalb steht die Handelskammer sowohl dem Postulat als auch der Motion kritisch gegenüber. Darüber hinaus möchten wir auch einige detailliertere Einwände gegen die Argumentation der beiden Vorstösse anführen.

  • Die Rede von den «gleich langen Spiessen» verfängt in Bezug auf die beiden Ausbildungswege nicht. Berufsbildende und allgemeinbildende Wege verfolgen jeweils spezifische Ziele und orientieren sich an den spezifischen Stärken der Jugendlichen. Deshalb sind sie auch anders ausgestaltet, mit jeweiligen Vor- und Nachteilen für die Jugendlichen: Auf der einen Seite mehr Ferien, auf der anderen Seite ein eigener Lohn. Wer gleich lange Spiesse für beide Ausbildungswege fordert, müsste demnach auch einen Lohn für Mittelschülerinnen und -schüler fordern.
  • Die Ferien und die freie Zeit der Mittelschülerinnen und -schüler ist nicht einfach freie Zeit. Gerade im Gymnasium, aber auch in den anderen Mittelschulen, ist die vermeintlich freie Zeit notwendig, um im Selbststudium den Stoff zu festigen. Dieses Selbststudium durch den Kanton zu reglementieren und gar kontrollieren zu wollen, wie es die Motion vorschlägt, bindet nicht nur kantonale Ressourcen, sondern ist auch dem Geist des Selbststudiums zuwider. Selbststudium verlangt Eigenverantwortung, Disziplin und die Fähigkeit zur Selbstorganisation – Tugenden, die für die allgemeine Hochschulreife, die bekanntlich das Ziel des Gymnasiums ist, unabdingbar sind.
  • Motion und Postulat bezeugen eine einseitig negative Wahrnehmung des allgemeinbildenden Wegs. «Betriebliche Disziplin» und «Leistungsbereitschaft» werden nur in der dualen Lehre gesehen, während die Mittelschulen als bequeme Ausbildungswahl erscheinen. Dazu kommt, dass durchweg Leistung und Disziplin mit Präsenzzeit gleichgesetzt werden. Weil sowohl Motion wie auch Postulat verkennen, wie viel Disziplin und Leistungsbereitschaft der allgemeinbildende Weg den Schülerinnen und Schülern abverlangt, entstehen kaum praxistaugliche Ideen, wie man die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten kann. Wie der Regierungsrat festhält, stehen diese Vorschläge nicht nur im Widerspruch zum Grundsatz des unentgeltlichen Zugangs zur Bildung auf der Sekundarstufe II, sondern die unfreiwilligen Kurzeinsätze von Schülerinnen und Schülern dürften kaum etwas zur Entlastung der genannten Einsatzgebiete beitragen. Dazu braucht es gut ausgebildete Fachkräfte, sowohl in der Pflege wie auch in der Primarschule.
  • Der Gedanke, unausgebildete Schülerinnen und Schüler könnten Fachkräfte etwa in der Pflege oder in der Schule nennenswert entlasten, enthält unausgesprochen eine Abwertung der entsprechenden Berufe und Ausbildungen. Die Vorstellung, Jugendliche ohne vorherige Ausbildungen könnten Tätigkeiten ausführen, die eine mehrjährige Ausbildung voraussetzen, entwertet diese Ausbildungen – was kaum im Sinne der Vorstösse sein dürfte.

Zusammenfassend sei gesagt, dass sowohl die Motion und das Postulat keinen nennenswerten Beitrag zur Stärkung der Berufsbildung erkennen lassen: Weder werden durch diese Massnahmen zusätzliche Lehrstellen geschaffen noch dürfte die Berufsbildung dadurch an Attraktivität gewinnen. Der Beitrag der Geschäfte dürfte sich darauf beschränken, die Mittelschülerinnen und -schülern mit viel administrativem Aufwand während der Freizeit zu beschäftigen. Dabei scheint es nicht darauf anzukommen, ob diese Beschäftigung inhaltlich mit dem Ausbildungsweg zu tun hat oder nicht. Ebenfalls wird in Kauf genommen, dass solche Praktika, sollten sie im Gesetz verankert werden, von der Schule organisiert und zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei einem Mengengerüst von jährlich 5'200 Schülerinnen und Schülern bedeutet dies einen immensen administrativen und finanziellen Aufwand. Angesichts dessen möchten wir Sie bitten, dem Regierungsrat nicht zu folgen und die Motion wie auch das Postulat nicht zu überweisen.

Wir bitten Sie, sowohl die Motion wie auch das Postulat nicht zu überweisen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter