Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 30. Januar 2025

24.01.2025

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 30. Januar 2025

Traktandum 29: Neues Finanzhaushaltsgesetz – erste Erfahrungen mit Schuldenbremse

Die Schuldenbremse des Kantons Baselland sieht vor, dass die Erfolgsrechnung über die kommenden vier Jahre unter Einberechnung der vorangegangenen vier Jahre mindestens ausgeglichen sein muss (§ 4 Abs. 1 FHG). Der Zeitraum von insgesamt acht Jahren umfasst ungefähr einen Konjunkturzyklus, der in der Regel vier bis neun Jahre andauert. Das Postulat will nun diese Schuldenbremse auf den Prüfstand stellen und kritisiert das «zyklusartige Verhalten» in der Finanzplanung des Kantons, welches geglättet werden soll.

Der Kanton budgetiert für das Jahr 2025 Nettoschulden von 2,8 Milliarden Franken. Der Nettoverschuldungsquotient ist der vierthöchste der Schweiz (vgl. AFP 2025–2028, S. 20). Die Schuldenquote im Verhältnis zum kantonalen BIP ist mit 19 Prozent die dritthöchste der Schweiz. Eine griffige Schuldenbremse ist daher ein notwendiges und sinnvolles Instrument.

Das Postulat wirft die Frage auf, ob die gewählte Zeitspanne von insgesamt acht Jahren zu knapp bemessen ist. Dies zielt jedoch nach unserer Auffassung am Problem vorbei. Im Postulat selbst werden die Ausgabenentwicklungen in den positiven Konjunkturjahren als «Ausgabenexzesse» bezeichnet. Blickt man beispielsweise auf die letzten acht Jahre zurück, also den Zeitraum von 2015 bis 2023, lässt sich feststellen, dass die Einnahmen um 430,7 Millionen Franken gestiegen sind, während die Ausgaben um 498,3 Millionen Franken anwuchsen. Die derzeitige Schieflage des kantonalen Finanzhaushaltes ist also eindeutig ein Ausgabenproblem, wie aufgrund des gewählten Wordings offensichtlich auch die Postulantin einräumen muss. Eine Lockerung der Schuldenbremse, beispielsweise durch einen längeren Zeitraum für den mittelfristigen Ausgleich, würde in dieser Situation den falschen Anreiz darstellen. Wirksame Massnahmen würden sich verzögern und müssten deshalb umso heftiger ausfallen. Dies ist weder im Sinne der Bevölkerung noch der Wirtschaft.

Wir bitten Sie, das Postulat abzulehnen.

Traktandum 46: Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts als strategisches Planungsinstrument

Das Postulat fordert die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Kanton, das alle Verkehrsträger umfasst, deren Wechselwirkungen analysiert und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt. Dieses Konzept soll als Planungsinstrument dienen, um einen ganzheitlichen Ausbau zukünftiger Verkehrsträger zu ermöglichen.

Die Handelskammer unterstützt grundsätzlich das Anliegen nach mehr Koordination und Übersicht bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturen. Dennoch erachten wir den vorgeschlagenen Ansatz als nicht optimal, da unserer Einschätzung nach keine zusätzlichen Planungsinstrumente erforderlich sind.

Das im Postulat erwähnte Agglomerationsprogramm fungiert bereits als wichtiges trinationales Koordinationsinstrument und wird laufend aktualisiert. Der Kantonale Richtplan (KRIP) ist damit abgestimmt und definiert die räumlichen Interessen des Kantons sowie die Rahmenbedingungen für dessen räumliche Entwicklung – insbesondere in Bezug auf die Planung von Verkehrsinfrastrukturen. Auch der KRIP wird regelmässig an veränderte Gegebenheiten angepasst. Gemäss Regierungsrat wird aktuell eine Überprüfung des KRIP, Teil Verkehr, durchgeführt, was wir begrüssen. Der Bedarf nach der Einführung eines neuen Planungsinstruments ist also nicht gegeben und belastet die Ressourcen der Verwaltung unnötig. Ein verstärkter Fokus auf die raschere Umsetzung von geplanten Projekten erscheint uns zielführender.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.

Traktandum 48: Staatsvertrag zur A98 neu verhandeln

Die Verkehrsinfrastrukturen in der Region Basel sind stark überlastet. Neben der Schiene gilt dies insbesondere für die Nationalstrassen. Der Rheintunnel hätte eine wesentliche Verbesserung für die Verkehrssituation in der Region bedeutet. Nach der Ablehnung des Rheintunnels durch das Schweizer Stimmvolk steht die Region vor der dringenden Frage, wie das Verkehrssystem in der Region – insbesondere die Nationalstrassen – effektiv entlastet werden kann. Die Handelskammer beider Basel unterstützt deshalb das Anliegen, Lösungen für die prekäre Verkehrssituation in der Region zu erarbeiten. Wir werden uns weiterhin stark für die Entlastung der A2 engagieren und evaluieren dazu aktuell gangbare Lösungen.

Die im Vorstoss geforderte Option, die A98 als Ausweichroute zu nutzen und den dazugehörigen Staatsvertrag neu zu verhandeln, halten wir jedoch aufgrund der starken Widerstände a priori für wenig realistisch. Eine Einigung mit den verschiedenen staatlichen Entitäten wäre ein langwieriger Prozess mit geringen Erfolgschancen. Wir stellen uns jedoch nicht dagegen, wenn die Regierung bereit ist, erste Abklärungen zu treffen. Aus Sicht der Handelskammer ist es jedoch in erster Linie wichtig, eine saubere Auslegeordnung über alle denkbaren Lösungsvarianten zu erstellen. Wir bieten Hand dazu, solche Möglichkeiten gemeinsam zu evaluieren.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Traktandum 50: Wirtschaftsfreundliche Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule

Der Übergang von der Kindertagesstätte in den Kindergarten ist für viele berufstätige Eltern eine organisatorische Herausforderung. Während die Kita-Tage so gebucht werden können, dass sie in den Berufsalltag der Eltern oder die Betreuungsmöglichkeiten von Grosseltern passen, sieht das im Kindergarten oftmals anders aus. Hier müssen die Kinder an einigen Halbtagen für wenige Stunden zum Kindergarten gebracht und abgeholt werden. Das fordert eine hohe Flexibilität bei Betreuungspersonen, aber auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Zudem muss bei jedem Stundenplanwechsel neu geplant werden.

Daher unterstützen wir seitens Wirtschaft das Anliegen des Postulanten und bitten die Regierung, die Anpassung der Blockzeiten zu prüfen.

Wir bitten Sie, das Postulat entgegenzunehmen.

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