Konzernverantwortung: Gefährlicher Schweizer Alleingang
Der Bundesrat legt mit dem neuen Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung einen Gegenvorschlag vor – wir lehnen diesen Entwurf klar ab.
Die Debatte um die Schweizer Konzernverantwortung geht in die nächste Runde: Nach dem Scheitern der ersten Volksinitiative 2020 läuft der zweite Anlauf. Der Bundesrat hat als Gegenvorschlag das neue Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) ausgearbeitet. Was Bern als international abgestimmte Lösung anpreist, entpuppt sich jedoch als massiver Schweizer Alleingang. Die Handelskammer beider Basel lehnt den Entwurf klar ab.
Vorschlag Bundesrat strenger als EU-Praxis
Die Wirtschaft in der Region Basel bekennt sich zu nachhaltiger Unternehmensführung und investiert bereits viel in bestehende Regeln. Das NUFG bricht mit diesem pragmatischen Weg. Obwohl der Bundesrat behauptet, sich an der EU zu orientieren, benachteiligt das Gesetz die hiesige Wirtschaft im globalen Wettbewerb. Während die EU ihre Regeln spürbar entschärft und Kontrollzyklen verlängert hat, übernimmt der Bundesrat diese Erleichterungen nicht und beharrt auf jährlichen, teuren Prüfungen.
Gefährliche Haftungsrisiken und drakonische Strafen
Besonders gravierend ist das neue Haftungsregime: Schweizer Muttergesellschaften sollen direkt für Fehler von Tochterfirmen im Ausland geradestehen, bei sehr langen Verjährungsfristen von bis zu 20 Jahren. Bei der Beweisführung entsteht faktisch eine Beweislastumkehr: Unternehmen müssten schon bei blossem Verdacht interne Dokumente offenlegen. Zudem soll Schweizer Recht im Ausland zwingend gelten. Statt echten Fortschritten droht ein System der reinen Klagevermeidung. Eine neue Aufsichtsbehörde soll zudem drastische Strafen verhängen können, die bis zur Zwangsauflösung von Firmen reichen.
KMU geraten über die Hintertür ins Visier
Direkt betroffen wären laut Bund zwar primär rund 30 Grosskonzerne bei den Sorgfaltspflichten und etwa 100 Betriebe bei der Berichtspflicht. Doch die Grosskonzerne müssen diese strengen Dokumentationspflichten zwangsläufig an ihre Zulieferer weitergeben. Damit trifft der immense administrative Aufwand über die Hintertür die zahlreichen KMU in unserer Region mit voller Wucht.
Klare Forderung: Verzicht auf diesen Gesetzes-Entwurf
Das Gesetz schafft keinen echten Mehrwert, sondern gefährdet die Attraktivität und Innovationskraft unseres Standorts. Die Handelskammer beider Basel fordert daher, auf das NUFG komplett zu verzichten. Künftige Regeln müssen zwingend international abgestimmt und für die Unternehmen praxistauglich sein.