Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich

03.09.2019

Die Handelskammer beider Basel begrüsst das vom Bundesrat unterzeichnete Handelsabkommen Schweiz-UK sowie dessen vorläufige Anwendung.

Ausgangslage

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU verändert sich die Situation für die Schweiz. Die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU gelten dann nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Das Land ist der viertwichtigste europäische Handelspartner der Schweiz und ein bedeutender politischer Partner. Um die bilateralen Beziehungen Schweiz-UK im Falle eines Brexits weitestgehend sicherzustellen und allenfalls auszubauen, hat der Bundesrat die «Mind the Gap»-Strategie beschlossen. Im Rahmen dieser Strategie haben die Schweiz und UK insgesamt fünf Abkommen unterzeichnet. Die Handelskammer beider Basel unterstützte die «Mind the Gap»-Strategie ausdrücklich.

Position der Handelskammer beider Basel

Das am 11. Februar 2019 unterzeichnete bilaterale Handelsabkommen Schweiz-UK ist eines der fünf erwähnten Abkommen. Es repliziert die wirtschafts- und handelsrechtlichen Elemente gemäss den relevanten Abkommen Schweiz-EU so weit wie möglich. Die Handelskammer begrüsst das Abkommen und dessen vorläufige Anwendung deshalb ausdrücklich. Es stellt sicher, dass in den Beziehungen Schweiz-UK kein rechtliches Vakuum entsteht. Gleichzeitig fordern wir den Bundesrat auf, die Gelegenheit zu nutzen, um die bilateralen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich in weiteren Gesprächen zusätzlich auszubauen, wie dies das Abkommen vorsieht.
Hinsichtlich des drohenden ungeregelten Brexits bestehen immer noch grosse Risiken im Handel mit dem Vereinigten Königreich. Daher ist es wichtig, dass der Bundesrat weiterhin regelmässig und detailliert informiert und die Wirtschaft in die verschiedenen Lösungsfindungen einbezieht.

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