Page 26 - Kantonsfinanzen
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Der starke Anstieg des Finanzvermögens in den letzten Jahren birgt auch
Wert- und Ertragsrisiken. So wie das Finanzvermögen innerhalb eines
Ist das Basler Finanzvermögen tatsächlich noch
Jahres um 630 Millionen Franken aufgewertet werden konnte, kann es
Finanzvermögen?
auch innert ebenso kurzer Zeit aufgrund von sinkenden Liegenschafts-
Im öffentlichen Finanzrecht ist das Finanzvermögen ein fest definier-
werten abgewertet werden müssen.
ter Begriff. Es handelt sich dabei um diejenigen Vermögenswerte, die
nur mittelbar durch ihren Ertrag oder Vermögenswert zur Erfüllung
Eine derartige Wertverminderung ist derzeit nicht absehbar, aber in den
öffentlicher Aufgaben beitragen. Das Finanzvermögen kann veräus-
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kommenden Jahren aufgrund von sich veränderten Megatrends nicht
sert werden, ohne dass die Erfüllung einer solchen öffentlichen Aufga-
auszuschliessen. So konnte beispielsweise während der Covid-19-Pande-
be dadurch beeinträchtigt würde. Die Finanzkommission des Grossen
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mie beobachtet werden, dass das Interesse an Liegenschaften ausserhalb
Rates hat hierzu festgehalten, dass das Finanzvermögen «in erster Li-
der Stadt, wo mehr Grünfläche zur Verfügung steht, zunahm.
nie wirtschaftlichen und nicht politischen Aufgaben zu dienen» hat. 16
26 Im Fall einer solchen Trendwende ist es dem Kanton aufgrund der im 27
Im November 2020 hat der Regierungsrat seine revidierte Immobili-
Februar 2016 angenommenen Bodeninitiative verwehrt, Wertverluste
enstrategie bekannt gegeben. Um der hohen Nachfrage nach preis-
durch Veräusserungen von Immobilien zu verhindern (vgl. Box). Dement-
günstigem Wohnraum zu entsprechen, solle vermehrt das Vermie-
sprechend kann die Nettoverschuldung durch Wertverluste ansteigen,
tungsmodell der sogenannten «Basler Kostenmiete» zur Anwendung
selbst wenn der Kanton gar keine neuen Schulden aufnimmt.
kommen. Die Wohnungen sollen «zu Preisen vermietet werden, die
15–20 Prozent unter den durchschnittlichen Angebotsmieten (Markt-
Damit wird klar, dass die aktuelle Situation eine Scheinsicherheit vermit-
miete) vergleichbarer Wohnungen liegen». Um in den Genuss einer
telt. Die Aufwertung der Liegenschaften führt dazu, dass der Kanton
solchen Wohnung zu gelangen, sind Belegungs- und Einkommens-
mehr Schulden machen kann, ohne in Konflikt mit der Schuldenbremse
vorgaben zu erfüllen. Es werden also klar sozialpolitische Ziele
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zu geraten. Er wird aber nicht in der Lage sein, durch Liegenschaftsver-
verfolgt.
äusserungen zu reagieren und das Schuldenniveau wieder zu senken,
wenn es zu einer Abwertung kommt.
Der aus Immobilien bestehende Teil des Finanzvermögens des Kan-
tons Basel-Stadt kann also einerseits aufgrund einer politischen Vor-
Auch das Argument, mit dem Finanzvermögen lasse sich eine Rendite
gabe nicht veräussert werden (vgl. Box «Die Bodeninitiative»). Ande-
erzielen, mit welcher Ausgaben des Kantons mitfinanziert werden kön-
rerseits haben die Basler Politik und auch die Stimmberechtigten vor-
nen, weist aufgrund von politischen Entscheiden Schwächen auf. Steigt
gegeben, dass es Aufgabe des Kantons ist, preisgünstigen Wohnraum
der politische Druck nach tiefen Mieten bei kantonalen Liegenschaften
zur Verfügung zu stellen. Als öffentliche Aufgabe gelten gemäss HRM2
weiter an, wird durch tiefere Mietzinseinnahmen die Rendite auf dem
diejenigen Aufgaben, welche die öffentliche Hand aufgrund von Vorga-
Finanzvermögen sinken. Auch bleibt unklar, wie höhere Zinsen mittel-
ben des öffentlichen Rechts (Verfassung, Gesetz, Verordnung, Regle-
und langfristig aus dem Finanzvermögen bedient werden können, wenn
ment etc.) wahrnimmt. Die Vermietung von Wohnungen im Eigentum
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aus politischen Motiven auf Rendite verzichtet wird.
des Kantons unter der Marktmiete stellt demnach klarerweise eine ¹⁴ BGE 89 I 37, E. 3b. Vgl. Andreas
Lienhard / August Mächler /
öffentliche Aufgabe dar. Würden die betroffenen Immobilien veräus- Agata Zielniewicz, Öffentliches
sert werden, könnte der Kanton die ihm zugewiesene Aufgabe, die- Finanzrecht, Bern 2017, S. 160.
¹⁵ § 39 Abs. 3 und 4 FHG BS.
sen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, nicht mehr ¹⁶ Bericht zum Ratschlag und Bericht
Die Bodeninitiative erfüllen. 11.1273.01 betreffend Gesetz über
den kantonalen Finanzhaushalt (Finanz-
haushaltsgesetz). Totalrevision zur
Die Regelung der Bodeninitiative sieht eine Veräusserungs- Umsetzung von HRM2 in Anbindung an
Deshalb ist derjenige Anteil des Finanzvermögens, der den oben be-
einschränkung für den Kanton vor. Demzufolge sollen IPSAS, S. 23.
schriebenen politischen Zielen dient, nach der hier vertretenen An- ¹⁷ Immobilienstrategie für das Finanz-
Immobilien, die im Kanton Basel-Stadt liegen, grundsätzlich vermögen des Kantons Basel-Stadt,
sicht in Verwaltungsvermögen umzuwidmen.
nicht veräussert, sondern nur im Baurecht zur Nutzung November 2020, S. 5 ff.
¹⁸ Konferenz der kantonalen Finanzdirek-
überlassen werden. torinnen und Finanzdirektoren, Hand-
Dies hat einen Einfluss auf die Nettoschuldenquote. Da das Finanzver- buch Harmonisiertes Rechnungsmodell
Bei einer Veräusserung von Immobilien muss die Netto ver- mögen tiefer ist, erhöhen sich die Nettoschulden, was zu einer höheren für die Kantone und Gemeinden,
HRM2, Bern 2017, Fachempfehlung 11,
änderung über fünf Jahre jeweils ausgeglichen oder positiv sein. Verschuldungsquote führt. N. 9.
Verschuldung und Finanzvermögen Verschuldung und Finanzvermögen