Basler Standortpaket - Tipps zur Umsetzung
Mit dem Basler Standortpaket können Unternehmen Förderbeiträge für Innovation, Gesellschaft und Umwelt beantragen. 2025 können Sie erstmals entsprechende Fördergesuche stellen. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen, damit Sie wissen, ob Sie zu den förderberechtigten Unternehmen gehören und wie Sie vorgehen müssen.
Wichtige Grundlagen zum Basler Standortpaket
Wer ist förderberechtigt und wie wird die Förderung berechnet?
Die Handelskammer beider Basel und das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt haben, in Partnerschaft mit dem Arbeitgeberverband Region Basel, am 27. Juni 2025 ein Webinar durchgeführt, in dem die Grundzüge der Förderung und der Verordnung erläutert wurden. Sie können das Webinar hier nachsehen:
Hier finden Sie ausserdem die Präsentation des Amtes für Wirtschaft Arbeit Basel-Stadt
Wie kann ich ein Fördergesuch einreichen?
In einem zweiten Webinar haben wir am 11. August 2025 vorgestellt, wie ein Fördergesuch über das eGov-Portal des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden kann und welche Informationen hierfür benötigt werden. Sie können das Webinar hier nachsehen:
Hier finden Sie ausserdem die Präsentation des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt.
Ab wann können Fördergesuche eingereicht werden und wo?
Fördergesuche können für dieses Jahr ab Mitte August bis 30. September 2025 eingereicht werden. In den darauffolgenden Jahren ist das Zeitfenster für Gesuche jeweils von Februar bis Juni. Das Gesuch muss über das eGovernment-Portal des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden.
Definitionen, die für die Förderung relevant sind
- Zusammensetzung der F+E Wirtschaftszweige (Definition förderberechtigte Branchen gemäss Bundesamt für Statistik; massgebend ist der NOGA-Code des Unternehmens)
- Frascati-Handbuch (Definition Personalaufwendungen F+E, S. 175 ff.)