Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung
Die Handelskammer und die Basler Bankenvereinigung haben sich bereits im September 2025 im Rahmen der Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) geäussert. Die damaligen Überlegungen gelten sinngemäss weiter.
Bedeutung des Finanzplatzes Basel
Basel gehört zu den vier wichtigsten Finanzplätzen der Schweiz. Der Finanzplatz Basel trägt jährlich 5 Milliarden Franken zur Bruttowertschöpfung bei, was 10 Prozent des kantonalen Bruttoinlandprodukts entspricht. Hier sind 26 Banken mit 110 Filialen, über 6'300 Angestellten und über 115 Milliarden Franken verwaltetem Vermögen ansässig. Mit dem Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich ist zudem eine der wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen in Basel zu Hause.
Die Banken sind bedeutende Arbeitgeber und Partner der exportorientierten Unternehmen in der Region Basel. Sie bieten qualifizierte Arbeitsplätze und bilden zahlreiche Lernende aus. Eine zusätzliche, international nicht abgestimmte Kapitalbelastung verteuert das aus der Schweiz heraus betriebene Auslandsgeschäft und erhöht den Druck, Funktionen, Wertschöpfung und Stellen ins Ausland zu verlagern. Davon wären neben den Banken auch Zulieferer, Dienstleister, Ausbildungsplätze sowie die öffentliche Hand in der Region betroffen.
Haltung zur vorgeschlagenen Lösung
Wir unterstützen das Ziel, die Stabilität des Finanzsystems zu stärken und das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz zu sichern.
Die konkret vorgeschlagene Ausgestaltung – Vollabzug ausländischer Beteiligungen vom harten Kernkapital (CET1) bzw. faktische 100%-Eigenmittelunterlegung – erachten wir jedoch als zu weitgehend. Sie stellt im internationalen Vergleich eine Extremvariante dar, verschärft den «Swiss Finish» und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes unnötig.
Volkswirtschaftliche Folgen und Verhältnismässigkeit
Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist aufgrund der Entwicklungen im internationalen Handelssystem derzeit herausgefordert wie schon lange nicht mehr. Gerade jetzt ist es erforderlich, nationale Leitbranchen zu stärken. Ein starker und wettbewerbsfähiger Finanzplatz ist eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche und prosperierende Schweizer Volkswirtschaft. Unverhältnismässige Regulierungen stellen diese Wettbewerbsfähigkeit in Frage.
Das Auslandsgeschäft leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des Finanzplatzes und ermöglicht tiefe Finanzierungskosten für Unternehmen. Der vorgeschlagene Vollabzug würde das internationale Geschäft aus der Schweiz heraus deutlich unattraktiver machen und zu einem erheblichen zusätzlichen Kapitalbedarf für die betroffene Grossbank führen. Die damit verbundenen Mehrkosten dürften sich in eingeschränktem Angebot und höheren Preisen niederschlagen. Dies bedeutet eine Schwächung des Kapitalmarktzugangs für die Realwirtschaft, deren Effekte auch am Banken- und Wirtschaftsstandort Basel spürbar sind.
Nach unserer Einschätzung fällt die Abwägung zwischen zusätzlicher Stabilität und Erhalt konkurrenzfähiger Rahmenbedingungen einseitig aus. Es fehlt eine transparente, belastbare Regulierungsfolgenabschätzung, welche die Auswirkungen auf Kreditangebot, Finanzierungskosten, Beschäftigung und Standortentscheide umfassend darstellt und weniger eingriffsintensive, international abgestimmte Alternativen prüft.
Wir regen an, Varianten zu prüfen, die das Ziel – bessere Abschirmung des Schweizer Stammhauses gegenüber Risiken aus dem Ausland – erreichen, ohne die Kapitalanforderungen im internationalen Vergleich derart stark zu erhöhen.
Anträge
Die Handelskammer beider Basel und die Basler Bankenvereinigung ersuchen den Bundesrat und die zuständigen Behörden:
- auf den Vollabzug bzw. die faktische 100%-Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen in der vorgeschlagenen Form zu verzichten;
- eine verhältnismässige, international abgestimmte Lösung zu erarbeiten, die Finanzstabilität stärkt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandorts unverhältnismässig zu beeinträchtigen;
- vor einer Gesetzesfestlegung eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung zu veröffentlichen, welche die volkswirtschaftlichen und standortpolitischen Auswirkungen – namentlich auf Beschäftigung, Investitionen und Finanzierungskosten – transparent aufzeigt.
Die Handelskammer beider Basel und die Basler Bankenvereinigung unterstützen Massnahmen zur Stärkung der Stabilität und des Vertrauens in den Finanzplatz, sofern sie verhältnismässig sind und die Auswirkungen auf Realwirtschaft und Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigen. Der vorgeschlagene Vollabzug erfüllt diese Anforderungen nach unserer Beurteilung nicht.
Im Übrigen schliessen wir uns der Stellungnahme von economiesuisse an.