CO2-Verordnung
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Weiterentwicklung des Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) und dessen Anbindung an das EU-System. Für die Bewertung der Treibhausgaseffizienz braucht es jedoch einen flexiblen Rahmen, der auch kantonale Zielvereinbarungen berücksichtigt. Der Methodenwechsel bei der CO₂-Abgabe ist nachvollziehbar, erfordert aber ergänzende Kompensationsmöglichkeiten. EHS-Einnahmen sollen sektorspezifisch und auch für Betriebs- und Produktionskosten der Dekarbonisierung eingesetzt werden.
Versorgungssicherheit als Voraussetzung für die Erreichung des Netto-Null-Ziels
Die Handelskammer beider Basel (HKBB) betont, dass eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Stromversorgung eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung des Netto-Null-Ziels ist. Der zunehmende Ersatz fossiler Energieträger durch Elektrizität – insbesondere im Industrie- und Gebäudesektor – wird den Strombedarf auch in unserer Region deutlich erhöhen. Die dafür nötige Infrastruktur und Verfügbarkeit müssen mit höchster Priorität sichergestellt werden.
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Region Basel schützen
Die Region Basel beheimatet viele energieintensive und exportorientierte Unternehmen. Diese sind durch die geplanten Kürzungen der kostenlosen Emissionszuteilungen und strengere Benchmarks besonders betroffen. Die HKBB fordert daher Rahmenbedingungen, die:
- Planungssicherheit bieten,
- technologische Entwicklungspfade und sektorale Gegebenheiten berücksichtigen,
- und ausreichend Flexibilität bei der Wahl der Dekarbonisierungsinstrumente auf nationaler wie auch kantonaler Ebene ermöglichen.
Nur so bleibt die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie gewahrt und der Standort Basel weiterhin attraktiv.
Faire und flexible Bewertung der Treibhausgaseffizienz
Die derzeit vorgesehene ausschliessliche Verknüpfung von Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Bewertung der individuellen Treibhausgaseffizienz greift in der Praxis zu kurz. Viele Unternehmen operieren mit mehreren Standorten und verschiedenen Vereinbarungen auf kantonaler Ebene. Die HKBB fordert deshalb:
- Die Anerkennung kantonaler Zielvereinbarungen und anderer geeigneter Instrumente,
- Eine differenzierte Bewertung auf Anlagen- oder Standortebene,
- Eine Vermeidung von Benachteiligungen einzelner Standorte innerhalb eines Unternehmens.
Diese Flexibilisierung fördert die Eigenverantwortung, berücksichtigt regionale Realitäten und stärkt die Umsetzungsfähigkeit klimapolitischer Massnahmen.
Zweckgerichtete Verwendung der EHS-Versteigerungserlöse
Die HKBB begrüsst, dass die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten künftig gezielt für klimafreundliche Investitionen eingesetzt werden. Wir fordern jedoch ausdrücklich:
- Eine vollständige sektorspezifische Verwendung dieser Mittel,
- Die Einbeziehung von Betriebs- und Unterhaltskosten in die förderfähigen Ausgaben.
Insbesondere CO₂-intensive Branchen sind auf eine langfristige und wirtschaftlich tragfähige Unterstützung angewiesen. Die reine Förderung von Investitionen greift zu kurz – nachhaltige Transformation benötigt auch eine Abfederung der dauerhaft höheren Betriebskosten neuer Technologien. Die Zweckentfremdung der EHS-Erlöse im Bereich Luftfahrt, wie es das Entlastungspaket 27 vorsieht, widerspricht dem Prinzip einer Lenkungsabgabe und ist daher abzulehnen.
Fazit
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die ambitionierten Klimaziele der Schweiz. Um jedoch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region zu sichern und die Dekarbonisierung erfolgreich umzusetzen, sind praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen notwendig. Flexibilität, Sektorfokus und die Anerkennung regionaler Besonderheiten müssen im Zentrum der Revision der CO₂-Verordnung stehen.
Detailbemerkungen
Für weiterführende Detailbemerkungen verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, welche wir uns im Übrigen anschliessen.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.