Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 12. Juni 2025

26.06.2025

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 12. Juni 2025

Traktandum 11: Formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern: Für eine vorausschauende Energiepolitik im Baselbiet» («Solar-Initiative»)

Wie der Regierungsrat halten auch wir die von der Initiative geforderte Nachrüstung bestehender Bauten für einen zu grossen Eingriff in die Eigentumsgarantie – insbesondere, da der Zubau von Solaranlagen auf Baselbieter Dächern schon in den letzten Jahren ohne Pflicht exponentiell zugenommen hat.

Wie die Handelskammer stets betont, gilt es, Technologieoffenheit zu bewahren, die richtigen Anreize zu setzen und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Für eine gelungene Energiewende sind insbesondere Investitionen in das Stromnetz und ein funktionierender internationaler Energiehandel wichtig. Beim Ausbau der PV-Anlagen gilt es zudem, dezentrale Speicherlösungen mitzudenken.

Auch wenn wir die vorhandenen Anreize als ausreichend und eine Pflicht nicht als zwingend notwendig erachten, können wir hinter dem durch die Umwelt- und Energiekommission gezimmerten Gegenvorschlag stehen. Aus unserer Sicht handelt es sich um einen pragmatischen Kompromiss. Den Fokus auf Neubauten und die Orientierung am Energiegesetz des Bundes erachten wir als sinnvoll und zielführend.

Wir bitten Sie, dem von der Kommission geänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.

Traktandum 13: Aufbau und Betrieb des MedTech Innovation-Hub Baselland; Rahmenausgabenbewilligung

Das Schorenareal in Arlesheim ist ein Wirtschaftsgebiet mit einem grossen Potenzial. Die Handelskammer begrüsst deshalb, dass dieses Areal in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft weiterentwickelt werden soll, damit es sein Potenzial möglichst gut entfalten kann. Die Vorlage orientiert sich hierfür am für das Allschwiler Bachgrabengebiet erfolgreich angewandten Hub-Konzept.

In ihrer Stellungnahme zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer hat die Handelskammer zum Ausdruck gebracht, dass sie sich eine ambitionierte Standortpolitik wünscht, um die Verschlechterung der Standortattraktivität durch die Mindeststeuer abzufedern und in die langfristige Attraktivität des Standorts zu investieren. Im Vordergrund stehen dabei Standortbedingungen, die für alle betroffenen Unternehmen von Bedeutung sind.

Die Handelskammer unterstützt das vorliegende Geschäft und die damit verbundene Ansiedlung von wertschöpfungsstarken Unternehmen. Wichtig ist hierbei, dass die Wirkungseffizienz und die Nachhaltigkeit dieses Einsatzes öffentlicher Mittel nachverfolgt und überprüft werden.

Ebenso wichtig ist es jedoch, dass die generellen Standortbedingungen für die gesamte Baselbieter Wirtschaft und insbesondere auch für diejenigen Unternehmen, die seit vielen Jahren im Kanton Basel-Landschaft ihre Steuern bezahlen, verbessert werden. Hier besteht ausgewiesener Handlungsbedarf. Dies darf auch bei einer Unterstützung dieser Vorlage nicht vergessen werden.

Wir bitten Sie, dem von der Kommission geänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.

Traktandum 41: Richtplan Salina Raurica überarbeiten – Volksentscheid ernst nehmen

Wie die Handelskammer stets betont, sind eine leistungsfähige Erschliessung und stabile Rahmenbedingungen zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Standortentwicklung.

Seit jeher setzen wir uns für attraktive Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen ein. Das reicht von zusammenhängenden Besitzstrukturen über eine proaktive, unbürokratische und wirtschaftsfreundliche Haltung der Behörden bis hin zur verkehrlichen und energetischen Erschliessung des Areals sowie einer klaren Strategie bei dessen Vermarktung.

Diese Voraussetzungen scheinen bei Salina Raurica nicht alle gegeben zu sein. Jedenfalls lässt die Dynamik bei den Ansiedelungen nach wie vor zu wünschen übrig. Von daher unterstützen wir die Forderung nach einer Überprüfung der Entwicklungsplanung und einer gegebenenfalls notwendigen Überarbeitung des kantonalen Richtplans. Mit Blick auf die Planungs- und Investitionssicherheit sollte die Anpassung des Richtplans jedoch gezielt erfolgen – in Absprache mit der Wirtschaft sowie den Gemeinden und regionalen Akteuren.

Nach der Ablehnung der Tramverlängerung unterstützen wir daher die Forderung, zukunftsgerichtete Mobilitätsformen zur Erschliessung des Entwicklungsgebiets zu überprüfen.

Zudem gilt, dass Wirtschaftsflächen ein knappes Gut sind. Deshalb sollte eine allfällige Ansiedlung von Nutzungen wie einem Gesundheitszentrum sorgfältig geprüft werden.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter