Carnet ATA 2023 – Die wichtigsten Änderungen

02.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist es nicht mehr möglich, Warenlisten im Carnet ATA Verfahren als Artikellisten zu verwenden. Nachfolgend wird Ihnen aufgezeigt, welche Bedingungen bei der Verwendung der zur Verfügung gestellten CSV-Listen-Vorlage zu beachten sind.

Ebenso gab es per 1. Januar 2023 eine Erweiterung im Feld C «Verwendungszweck» im Carnet ATA. Dazu folgender Hinweis: Sollten Sie Pferde zu Sportzwecken einfügen, so ist es möglich, dies auf 2 Arten anzugeben:
1. «Sportzwecke» und Verwendung «Reitsport»
oder
2. «Tiere» und Verwendung «Reitsport»

Besonderheiten CSV-Liste
  • Die Vorlage unter ataswiss.ch 4.0(Muster Warenliste (CSV)) darf nicht verändert werden. Bitte lassen Sie die Zeile «1» und die Spalten «I» & «J» unverändert. In den Zellen unter Spalte «C» darf kein manueller Zeilenumbruch eingefügt werden. Bitte schreiben Sie hier ohne Zeilenumbrüche.
  • Die CSV Liste darf nur unter Microsoft Excel erstellt, bearbeitet und gespeichert werden. Die Verwendung anderer Programme kann in Fehlermeldungen resultieren.
  • Bitte vermeiden Sie die Verwendung von «;» in der Warenbeschreibung.
  • Bitte blenden Sie weder Zeilen noch Spalten aus.
  • Bitte geben Sie Zahlen statt Formeln ein.
  • Die Warenbeschreibung darf pro Zelle in Spalte «C» nur 256 Zeichen beinhalten
Besonderheiten Warenliste
  • Warenlisten sind keine Packlisten. Packlistensind bei Bedarf separat zu erstellen (z.B. damit Monteure ihre Werkzeuge schneller finden).
  • Packlisten können bei Bedarf unter dem Punkt «Dokument beifügen» hochgeladen werden.
  • Soll diese als Hilfe für den Chauffeur an das Deckblatt angeheftet werden, so bitten wir um Mitteilung im Feld „Mitteilung an die Handelskammer".
  • ACHTUNG: Dieses Prozedere ersetzt nicht die CSV-Liste! Das Feld «PDF_Artikellliste hochladen» ist seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr zu verwenden!
Neugestaltung Rubrik «Verwendungszweck»

Zur Erinnerung:
Das bisherige «einstufige» Verfahren wurde erweitert.
Die bestehende Einzelauswahl wurde ersetzt durch Dropdown-Listen.
Die drei bisherigen Verwendungszwecke bleiben im Übrigen unverändert

  • Messe/Ausstellungen/Kongresse
  • Berufsausrüstung
  • Warenmuster

Neu wird die Auswahl erweitert durch weitere Anlagen des Istanbul-Abkommens, welche nach einem Carnet ATA verlangen.

  • Sportzwecke 
  • Tiere
  • Andere

Zweistufige Auswahl bei den neu ergänzten Verwendungsarten

  • Sportzwecke
  • Tiere
  • Andere (Neu: gemäss vordefinierter Liste –freies Textfeld entfällt!)

Vorgehen bei der Auswahl in zwei Stufen:

  • Stufe 1: Antragsteller wählt das passende Abkommen
  • Stufe 2: Antragsteller wählt die beabsichtigte Tätigkeit aus vordefinierten Dropdown-Listen, welche die zulässigen Tätigkeiten gemäss Abkommen enthalten.

Auswirkungen auf das ausgestellte Carnet (PDF/print)

  • Bei den drei bisher üblichen Verwendungsarten ändert sich nichts.
  • Bei den neu ergänzten Verwendungsarten passt sich Feld C (Carnet-Deckblatt und Trennabschnitte) leicht an. -> Sowohl der Überbegriff der Anlage zum Abkommen als auch die Tätigkeit gemäss erläuternder Liste erscheinen neu im Feld C.
  • Sämtliche Eintragungen im Feld C erscheinen neu in Englisch. -> Zollbehörden in FR, DE und IT sind mit den englischen Begriffen bestens vertraut.

 

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