Warenursprung leicht gemacht

16.05.2023

Präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ursprung – das ist hier die Frage. Thorsten Hohmann, Abteilungsleiter Export & Import, erklärt Ihnen den Unterschied, wann Sie den Nachweis über den Ursprung Ihrer Waren brauchen und wie wir Sie bei der Ein- und Ausfuhr konkret unterstützen.

Der präferenzielle und der nicht-präferenzielle Ursprung werden häufig verwechselt. Können Sie uns den Unterschied erklären?
Der präferenzielle und nicht-präferenzielle Ursprung sind tatsächlich zwei komplett unterschiedliche Dinge und haben nichts miteinander zu tun. Der präferenzielle Ursprung definiert, aus welchen Ländern Waren zollfrei beziehungsweise zollreduziert in die Schweiz importiert werden dürfen, also ob Zölle, Gebühren oder Abgaben anfallen. Die Basis dafür sind Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten. Darin steht, welche Regelungen bei der Einfuhr konkret gelten. Die präferenzielle Ursprungserklärung stellen die jeweiligen Behörden im Export- und Importland aus. Im Regelfall ist das der Zoll. Wir können Ihnen den nicht-präferenziellem Ursprung bestätigen.

Was regelt der nicht-präferenzielle Ursprung konkret?
Wenn Sie Waren – seien das Baumaschinen, Medikamente oder Turnschuhe – aus der Schweiz ausführen wollen, verlangen die meisten Exportdestinationen eine Bestätigung des Ursprungs. Sie müssen also nachweisen, wo Ihre Ware entstanden ist. Die rechtliche Grundlage bildet im Gegensatz zum präferenziellen Ursprung nicht ein Freihandelsabkommen, sondern die Verordnung VUB des Bundesrates. Falls Sie eine Bestätigung über den Ursprung brauchen, beglaubigen wir Ihnen auf Wunsch den nicht-präferenziellen Warenursprung mit einem Ursprungszeugnis oder mit einer beglaubigten Rechnung. Das sogenannte «Certificate of Origin» ist eine öffentliche Urkunde mit erhöhter Beweiskraft, woraus sich rechtliche Folgen ergeben. Falsche Angaben können beispielsweise strafrechtlich verfolgt werden.

Für was braucht es den Nachweis über den nicht-präferenzielle Ursprung?
Ursprungszeugnisse werden grossteils von arabischen, von vielen südamerikanischen, asiatischen und afrikanischen Staaten, aber beispielweise auch von der Türkei verlangt. Der nicht-präferenzielle Ursprung weist nach, welchen Ursprung eine Ware hat, und regelt damit, ob und welche handelspolitischen Regelungen im jeweiligen Land für die Einfuhr gelten. Das ist zum Beispiel relevant, wenn ein Land den Import von Waren eines bestimmten Ursprungs aufgrund eines Handelsembargos oder von Mengenbeschränkungen verbietet. Die Ein- und Ausfuhrbedingungen ändern sich laufend. Wir beraten Sie gerne.

Wann ist eine Ware «Made in Switzerland»?
Eine Ware hat schweizerischen Ursprung, wenn sie hier vollständig erzeugt oder genügend bearbeitet wurde oder wenn sie – zum Beispiel im Fall von Lebensmitteln – vollständig in der Schweiz gewonnen wurde, also geerntet oder gewachsen ist. Um das beurteilen zu können, ist wichtig, ob ein Produkt im eigenen Betrieb hergestellt wurde oder ob es eine Handelsware ist. Bei letzterem Fall geben die Vordokumente Aufschluss.

Frau am Computer Ursprungszeugnisse und andere Beglaubigungen wie Handelsrechnungen können Sie mit dem «e-origin» online beantragen.

Wie kommt man nun zu einem Ursprungszeugnis?
Wenn Sie eine Ware ausführen wollen, müssen Sie ein Beglaubigungsgesuch ausfüllen. Darauf sind die verschiedenen Ursprungskriterien aufgelistet. Wir prüfen das Gesuch und beglaubigen Ihre Dokumente. Ursprungszeugnisse und andere Beglaubigungen – zum Beispiel Handelsrechnungen – können Sie auch online bei uns beantragen. Wir haben dazu im Jahr 2002 die Anwendung «e-origin» entwickelt. Sie stellen das Beglaubigungsgesuch ganz einfach via Internet und lassen es von uns elektronisch prüfen und stempeln. Das erledigen wir Normalfall am selben Tag und Sie können die Dokumente gleich verwenden. Selbstverständlich können Sie aber auch zu uns in die Handelskammer kommen.

Wie unterstützen Sie Unternehmen beim Export und Import noch?
Wir beraten Unternehmen im Export und Import, bieten praxisnahe Weiterbildungen und Schulungen auch vor Ort und stellen den Reisepass für Waren aus – das Carnet ATA. In unserer Infothek auf unsere Website und Youtube finden Sie kurze, informative Videoclips zu aktuellen Aussenhandelsfragen. Ausserdem unterstützen wir Unternehmen, die neue Märkte erschliessen möchten, in Partnerschaft mit S-GE Gobal Enterprise Switzerland mit Länderberatungen. Ausbildung im Aussenhandel bei der SSIB Swiss School for International Business runden unser Angebot ab.

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