Auffangabkommen im Arbeitsmarktbereich für den Fall eines No-Deal-Brexit

20.11.2019

Die Handelskammer beider Basel begrüsst das vom Bundesrat unterzeichnete Auffangabkommen Schweiz-UK im Arbeitsmarktbereich.

Ausgangslage

Mit der Strategie «Mind the Gap» hat der Bundesrat bereits mehrere Massnahmen zur Erhaltung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über den Brexit hinaus beschlossen. Das «Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt für eine befristete Übergangszeit» regelt befristet bis am 31. Dezember 2020 (mit Verlängerungsmöglichkeit) eine erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt von britischen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz und von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Vereinigten Königreich im Falle eines No-Deals. Ohne Abkommen würden britische Bürgerinnen und Bürger im Falle eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt den geltenden Bestimmungen für Drittstaatsangehörige unterliegen.


Position der Handelskammer beider Basel

Die Handelskammer beider Basel begrüsst das befristete Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt. Es erleichtert die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Vereinigten Königreich für eine befristete Übergangszeit und sichert so die Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen. Im Vergleich zu Drittstaatsangehörigen wird bei der Zulassung von britischen Erwerbstätigen auf die Prüfung des Vorrangs, der persönlichen Voraussetzungen sowie des gesamtwirtschaftlichen Interesses im Einzelfall verzichtet. Damit bleibt der administrative Aufwand für die Unternehmen gering.

Wir bedauern jedoch, dass Personen ausserhalb des Geltungsbereichs, insbesondere grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer und Personen im Familiennachzug, vom Abkommen nicht berücksichtigt werden. Arbeitsbewilligungen für diese Personengruppen werden somit das ohnehin knapp bemessene Kontingent für Drittstaatsangehörige zusätzlich belasten.

Für die allfällige Übergangszeit erwarten wir, dass die Höchstzahlen und Kontingente für britische Staatsangehörige im Interesse der Gesamtwirtschaft grosszügig bemessen werden. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel und die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und UK, soll künftig eine Lösung angestrebt werden, die möglichst der heute geltenden Personenfreizügigkeit entspricht.

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