Page 14 - Kantonsfinanzen
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Im Zusammenhang mit dem Wachstum des Kantonspersonals ist auch
               hier wieder anzumerken, dass die Bevölkerung des Kantons in den letz-
               ten Jahren stetig gewachsen ist. Es liegt auf der Hand, dass dadurch auch
               der Aufwand der Verwaltung zunimmt. So hat beispielsweise die höhere
               Anzahl Schülerinnen und Schüler zu einem zusätzlichen Personalauf-
               wand beim Erziehungsdepartement geführt.


               Die Gegenüberstellung von Bevölkerungs- und Personalentwicklung zeigt
               jedoch auf, dass das Personalwachstum im Verhältnis zur Anzahl Kan-
               tonsbewohnerinnen und -bewohner überproportional ist. Kümmerte sich
               früher ein Kantonsmitarbeiter um 14,3 Kantonsbewohner, so sind es heute
               noch 11,6 (siehe Abbildung 6).
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                                                                                                                                      Der Grosse Rat kann die Personalentwicklung heute nur
               ANZAHL KANTONSBEWOHNENDE PRO KANTONSMITARBEITENDE                                                                      schwer steuern. Zwar hat das Parlament theoretisch die Mög-
                                                                                                                                      lichkeit, über die Reduktion einzelner Budgetposten den perso-
                                                                                                                                      nellen Ausbau der Kantonsverwaltung zu verhindern. Dies ist
                                                                                                                                      aber in der Praxis kaum praktikabel, wie Beispiele in der Ver-
                                                                                                                                      gangenheit gezeigt haben.



              14,3                                                              1                                                     EINFÜHRUNG EINER PERSONALBREMSE
                                                                                                                                       FORDERUNG




                                                                                                                                      ES SOLL EINE PERSONALBREMSE EINGEFÜHRT WERDEN,  WONACH
               2007
                                                                                                                                      DER STELLENPLAFOND KÜNFTIG DURCH DEN GROSSEN RAT
                                                                                                                                        BESCHLOSSEN WERDEN MUSS. EINE ERHÖHUNG DES PLAFONDS

                                                                                                                                        GEGENÜBER DEM VORJAHR SOLL NUR MIT DEM ABSOLUTEN
                                                                                                                                      MEHR DES RATES MÖGLICH SEIN.
              11,6                                                              1







               2019


               Abbildung 6
               Quelle: Jahresberichte Basel-Stadt, Statistisches Amt Basel-Stadt, eigene Berechnungen




               Entwicklung der Ausgaben                                                                                                                                                                         Entwicklung der Ausgaben
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