Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 10., 17. und 24. September 2025

05.09.2025

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 10., 17. und 24. September 2025 Stellung.

Traktandum 8: Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 4. Juni 2008 (Familienzulagengesetz; EG FamZG) betreffend Einführung voller Lastenausgleich und Höhe der Ansätze der Familienzulagen, Bericht der WAK

Die Handelskammer kann dem Kompromiss der Kommission folgen und stimmt dem Antrag der WAK zu. Wir verweisen hierzu auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Region Basel.

Wir bitten Sie, dem Antrag der WAK unverändert zuzustimmen.

Traktandum 28: Motion 4 Bruno Lötscher-Steiger und Konsorten betreffend Halbierung der Handänderungssteuer

Für die Handelskammer stellt sich grundsätzlich die Frage, weshalb der Eigentümerwechsel von Grundstücken besteuert werden soll. In keinem anderen Bereich des Wirtschaftslebens wird der blosse Eigentumsübergang mit einer Steuer belastet. Anders als bei der Grundstückgewinnsteuer, die auf einem realisierten finanziellen Mehrwert beruht, entsteht beim Eigentümerwechsel weder für den Verkäufer noch für den Käufer ein solcher Gewinn. Vor diesem Hintergrund haben bereits acht Kantone die Handänderungssteuer abgeschafft. Auch im Nachbarkanton Basel-Landschaft ist ein entsprechender politischer Vorstoss hängig. Die Handelskammer unterstützt daher schon aus grundsätzlichen Überlegungen die Halbierung des Steuersatzes. Hinzu kommen noch die vom Motionär vorgebrachten Aspekte: Aufgrund der stark gestiegenen Immobilienpreise erzielt der Staat mit der Handänderungssteuer heute – ohne eigenes Zutun – nahezu doppelt so hohe Einnahmen wie noch vor zehn Jahren. Davon profitiert er bereits bei der Vermögenssteuer und beim Eigenmietwert. Auch dieses Argument spricht aus Sicht der Handelskammer klar für eine Entlastung durch eine Reduktion der Steuer. Darüber hinaus gehört der Steuertarif von Basel-Stadt im schweizweiten Vergleich zu den höchsten und sollte daher dringend nach unten korrigiert und an das Niveau der übrigen Kantone angepasst werden.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 42: Anzug 7 Sandra Bothe und Konsorten betreffend Immersionsunterricht als Chance - Landessprachen F/I an Mittelschulen stärken

Im Wirtschaftsraum Basel spielt die französische Sprache nach wie vor eine wichtige Rolle. Das Anliegen des Anzugs, die Möglichkeiten des Immersionsunterrichts in den Landessprachen an Basler Gymnasien zu prüfen, ist deshalb unterstützenswert. Zu bedenken bei der Ausarbeitung des im Anzug geforderten Konzepts ist jedoch, dass bei denjenigen Fächern, in denen die Wissenschaftssprache ausschliesslich Englisch ist (wie die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Physik, Chemie usw.), der Immersionsunterricht auf Englisch angeboten wird, während der Immersionsunterricht in Französisch oder Italienisch bei denjenigen Fächern angeboten wird, die auch eine starke französisch- oder italienischsprachige Fachkultur haben (wie in Geschichte).

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 48 - 50: Wohnschutzmotionen

Zu den Wohnschutzmotionen (Traktanden 48–50) schliesst sich die Handelskammer beider Basel der ausführlichen Stellungnahme von HEV-Basel-Stadt und SVIT beider Basel an. Die dort formulierten Kritikpunkte und Einschätzungen spiegeln auch unsere Position wider. Für Details und weiterführende Argumente verweisen wir auf das entsprechende Dokument von HEV/SVIT.

Wir bitten Sie, den Ausführungen und Empfehlungen von HEV-Basel-Stadt und SVIT beider Basel zu den Wohnschutzmotionen zu folgen.

Traktandum 58: Motion Lisa Mathys und Konsorten betreffend flankierende Massnahmen Autobahnzubringer Allschwil ZUBA; Motion Jörg Vitelli und Konsorten Motion betreffend kein Zubringer Allschwil ohne Bachgrabentram, Zwischenbericht des RR

Die Handelskammer begrüsst den im dritten Bericht zur Tramnetzentwicklung ausgewiesenen Projektfortschritt beim Tram Bachgraben. Dieses soll gemeinsam mit dem ZUBA und der Velovorzugsroute Bachgraben - Bahnhof Basel SBB die Erschliessung des wichtigen Arbeitsplatzgebietes Bachgraben sicherstellen. Der Bund hat bei der Beurteilung der Eingabe des Aggloprogramms der vierten Generation die fehlende Gesamtkonzeption bemängelt. Seither wurde unter Einbezug der zuständigen Bundesämter vertieft an einer solchen Gesamtschau gearbeitet. Die Projekte der unterschiedlichen Verkehrsmittel bedingen sich gegenseitig und weisen enge Abhängigkeiten auf. An der Tatsache, dass ein Tram Bachgraben erst nach Inbetriebnahme des ZUBA möglich ist, hat sich nichts geändert. Wie die UVEK schreibt, hätte eine «jahrelange Baustelle für das Tram Bachgraben auf dem Luzernerring (…) ohne ZUBA enorm negative Auswirkungen auf das Quartier (Basel West)», da ohne ZUBA schlicht die Verkehrskapazitäten fehlen würden. Die Handelskammer beider Basel warnt deshalb ausdrücklich vor allfälligen Absichten, ein Tram Bachgraben ohne ZUBA und Velovorzugsroute voranzutreiben. Ansonsten droht u.a. wiederum eine Ablehnung durch den Bund aufgrund einer fehlenden Gesamtverkehrskonzeption.

Wir bitten Sie, der Fristerstreckung zuzustimmen.

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