Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 11. September 2025
Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 11. September 2025
Traktandum 8: Formulierte Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung («Prämienabzug für alle»)» (zweite Lesung) 2024/651; Vorlage
Die Volksinitiative fordert, dass künftig alle steuerpflichtigen Personen die selbst bezahlten Krankenkassenprämien vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Nach Schätzungen des Regierungsrates würde der Kanton dadurch bis zu 95 Millionen Franken weniger einnehmen, die Gemeinden weitere bis zu 55 Millionen Franken.
Mit dieser Initiative sind mehrere erhebliche Nachteile verbunden. So schränken die hohen Kosten den finanziellen Spielraum des Kantons substanziell ein. Dadurch würde eine dringend notwendige Einkommenssteuerreform erschwert. Der Abzug der effektiv bezahlten Krankenkassenprämie hätte zur Folge, dass die Steuerverwaltung bei jeder steuerpflichtigen Person die Prämienrechnung manuell überprüfen muss, was den bürokratischen Aufwand für die Veranlagung der Steuererklärung deutlich erhöht. Weiter ist zu bedenken, dass es einen substanziellen Fehlanreiz darstellt, wenn die Krankenkassenprämien unbegrenzt in Abzug gebracht werden können. Angesichts der Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen (die mit zur angespannten finanziellen Situation des Kantons beitragen) ist es im öffentlichen Interesse, dass die Prämienzahlenden möglichst günstige Versicherungsmodelle und hohe Franchisen wählen. Die Initiative enthält keinerlei entsprechende Anreize und würde im Gegenteil dazu führen, dass Prämienzahlende einen Anreiz dafür erhalten, teurere Modelle zu wählen. Schliesslich führen höhere Abzüge dazu, dass mehr Steuerpflichtige gar keine Steuern mehr bezahlen, was staatspolitisch fragwürdig ist. Schon heute bezahlen über 20 Prozent der Steuerpflichtigen keine Einkommenssteuern. Dieser Anteil würde sich mit der Initiative wohl deutlich erhöhen.
Der Gegenvorschlag des Regierungsrates weist gegenüber der Initiative gezielte Verbesserungen auf, namentlich indem der Abzug für die Krankenkassenprämie pauschal erfolgen soll, was einerseits deutlich unbürokratischer ist und andererseits den Anreiz zur Wahl der günstigeren Prämie bewahrt. Deshalb ist es richtig, der Initiative diesen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Dennoch ist die Handelskammer vom Gegenvorschlag nicht restlos überzeugt. Auch der Gegenvorschlag wirkt nicht dort, wo eine Steuerentlastung am nötigsten wäre. Daher sollte den Stimmberechtigten empfohlen werden, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abzulehnen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sollten für eine Einkommenssteuerreform eingesetzt werden, die den Kanton Basel-Landschaft im interkantonalen Vergleich namentlich bei Fachkräften besser positioniert und damit zur Standortattraktivität des Kantons beiträgt.
Wir bitten Sie, in der zweiten Lesung den Gegenvorschlag zu beschliessen, aber sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.
Traktandum 9: Formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern: Für eine vorausschauende Energiepolitik im Baselbiet» («Solar-Initiative») (zweite Lesung) 2024/486; Vorlage
Wie der Regierungsrat halten auch wir die von der Initiative geforderte Nachrüstung bestehender Bauten für einen zu grossen Eingriff in die Eigentumsgarantie – insbesondere, da der Zubau von Solaranlagen auf Baselbieter Dächern schon in den letzten Jahren ohne Pflicht stark zugenommen hat.
Wie die Handelskammer stets betont, gilt es, Technologieoffenheit zu bewahren, die richtigen Anreize zu setzen und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Für eine gelungene Energiewende sind hauptsächlich Investitionen in das Stromnetz und ein funktionierender internationaler Energiehandel wichtig. Beim Ausbau der PV-Anlagen gilt es zudem, dezentrale Speicherlösungen mitzudenken.
Auch wenn wir die vorhandenen Anreize als ausreichend und eine Pflicht nicht als zwingend notwendig erachten, können wir hinter dem durch die Umwelt- und Energiekommission ausgearbeiteten Gegenvorschlag stehen. Den Fokus auf Neubauten und die Orientierung am Energiegesetz des Bundes erachten wir als sinnvoll und zielführend.
Wir verstehen aber auch jene Stimmen, welche dem Gegenvorschlag aus ordnungspolitischen Gründen ablehnend gegenüberstehen und stattdessen eine separate Vorlage des Regierungsrates bevorzugen.
Wir bitten Sie, die Initiative abzulehnen.