EuroAirport – EU gibt grünes Licht

22.02.2017

Die EU-Staaten haben das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zum neuen Steuerregime im Schweizer Sektor am EuroAirport gutgeheissen. Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Entscheid, setzt sie sich doch seit Jahren für mehr Rechtssicherheit am Flughafen ein.

Die Handelskammer beider Basel freut sich über den Entscheid aus Brüssel. Mit der Gutheissung des Steuerabkommens seitens EU-Staaten ist ein weiterer wichtiger Etappensieg im langjährigen Steuerstreit erfolgt. Die Handelskammer hat im Interesse der Unternehmen im Secteur Suisse die Verhandlungen der letzten Jahre intensiv begleitet. Ziel war es, für die Unternehmen im Secteur Suisse EAP Rechtssicherheit zu erlangen. Diese war aufgrund von Lücken im bestehenden Staatsvertrag aus dem Jahre 1949 im Arbeits- und Steuerrecht nicht mehr gegeben. „Wir sind sehr froh über den Entscheid der EU-Staaten. Damit sind wir unserem Ziel ein grosses Stück näher gekommen“, so Martin Dätwyler, stv. Direktor der Handelskammer beider Basel. „Nun muss noch Frankreich den Vertrag unterzeichnen.“

EuroAirport Basel-Mulhouse
Langjähriger Steuerstreit beigelegt

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich sieht vor, dass im Schweizer Sektor des Flughafens weiterhin die Schweizer Mehrwertsteuer angewendet wird. Die Einnahmen aus der Unternehmenssteuer werden hingegen zwischen Schweiz und Frankreich aufgeteilt. Weiter werden auf Unternehmen im Schweizer Sektor die französische Einkommenssteuer und die Schweizer Kapitalsteuer angewendet. Zudem wurde eine Entschädigung des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde vereinbart.

Da der Flughafen inklusive Schweizer Sektor vollständig auf französischem Territorium und auf dem Gebiet der EU liegt – in einem Teil davon aber die Schweizer Mehrwertsteuer gilt – musste Frankreich eine Ausnahme bei der EU beantragen. Mit der Gutheissung des Abkommens ist die Grundlage geschaffen, den Unternehmen am EuroAirport Rechtssicherheit zu geben.

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