Teilrichtplan Energie benötigt Nachbesserungen

20.09.2019

Die Handelskammer beider Basel befürwortet, dass Verbundgebiete für die Wärmeversorgung im Teilrichtplan Energie geschaffen werden. Sie sieht aber grosse Lücken und Mängel in anderen Bereichen: So fehlen verlässliche Daten für die Berechnung des künftigen Kältebedarfs des Kantons Basel-Stadt. Bevor Massnahmen zur Umsetzung kommen, muss neben der technischen Machbarkeit auch die Wirtschaftlichkeit analysiert werden. Dringend zu erarbeiten ist zudem eine Power-to-Gas-Strategie, da eine Fehlplanung beim Unterhalt des Gasnetzes hohe Folgekosten hat.

Der Kanton Basel-Stadt hat einen Teilrichtplan Energie erarbeitet, in dem er Planungsanweisungen für den Einsatz erneuerbarer Energien auf Kantonsgebiet festlegt. Darüber hinaus hat er auch räumliche Festsetzungen in der Richtplankarte gemacht und Massnahmen konkretisiert.

Verbundgebiete sind ein guter Ansatz, aber...

Die Handelskammer beider Basel erachtet es als sinnvoll, dass Wärmeverbundgebiete geschaffen und in der Richtplankarte dargestellt werden. Sie fordert jedoch, dass neben der technischen Machbarkeit auch die Wirtschaftlichkeit von Massnahmen im Vordergrund steht. «Wo in der Praxis eines dieser beiden Kriterien nicht gegeben ist, dürfen die Festlegungen des Richtplans nicht bindend sein», erläutert Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel. «Auch weiterhin muss letztlich der Verbraucher entscheiden können, welchen Energieträger er beziehen und einsetzen möchte», so Dätwyler weiter. Daher darf a priori keine Technologie und kein Energieträger ausgeschlossen werden.

Das Amt für Umwelt und Energie schätzt das Potenzial für Erdwärmenutzung als sehr hoch ein. Im Sinne eines schlanken bürokratischen Prozesses und zur Förderung dieser Technologie, beantragt die Handelskammer konsequenterweise, von einer Bewilligungspflicht für die Errichtung von Erdwärmesonden zu einer generellen Meldepflicht überzugehen. «In Gebieten, in denen eine Übernutzung dieser Wärmequelle existiert oder bevorsteht, kann die Meldepflicht ausgesetzt und durch eine Bewilligungspflicht ersetzt werden, um einem Auskühlen des Erdreichs entgegenzuwirken», erklärt Dätwyler.

Künftiger Kältebedarf unklar

Betreffend Kältenutzung und -versorgung sieht die Handelskammer grosse Lücken bei der Berechnung des zukünftigen Kältebedarfs. Die Approximation des Kältebedarfs basiert derzeit auf zahlreichen Annahmen. So wird der Bedarf anhand von Zahlen für die Gesamtschweiz hochgerechnet, obwohl der Kanton Basel-Stadt über eine grundlegend andere Struktur verfügt als der Schweizer Durchschnitt. Da die Massnahmen sehr weitreichend sind, die auf Basis der Berechnungen angestellt werden, muss zunächst dringend eine seriöse Datengrundlage geschaffen werden. «Überdies ist aufgrund des Klimawandels und daher steigenden Umgebungstemperaturen mit einem erhöhten Kältebedarf zu rechnen, der sich nicht nur auf den Bereich Arbeiten, sondern vor allem auch auf das Wohnen erstrecken wird», ergänzt Dätwyler. Bislang waren die Analysen lediglich auf den Bereich Arbeiten fokussiert. Diese sind bei den Neuberechnungen auf den Bereich Wohnen auszudehnen.

Power-to-Gas-Strategie fehlt komplett

Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes werden zur Produktion von Strom zukünftig vermehrt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Das Problem der Speicherung des meist unregelmässig produzierten Stroms, wie Wind- oder Solarenergie, stellt eine grosse Herausforderung dar. Die Technologie Power-to-Gas, ist hierbei ein vielversprechender Lösungsansatz, der bereits heute in zahlreichen Pilotanlagen umgesetzt wird. Der Teilrichtplan Energie enthält bislang keine Strategie zu dieser zukunftsträchtigen Technologie. «Da ein Richtplan in der Regel frühestens nach zehn Jahren revidiert wird, droht Basel technologisch und infrastrukturell den Anschluss zu verlieren», erläutert Dätwyler. Als Speicherlösung kann die Power-to-Gas-Technologie zu einem wichtigen, wenn nicht unverzichtbaren, Element des Transformationsprozesses werden.

Ein weiterer Grund, weshalb der Bericht überarbeitet werden muss, sind die Infrastrukturen. So wird die teilweise Stilllegung des Gasnetzes im Kantonsperimeter behördenverbindlich festgeschrieben. Ohne eine Power-to-Gas-Strategie des Kantons ist es sehr wahrscheinlich, dass das Netz nur unzureichend unterhalten wird. Müssen die benötigten Kapazitäten zu einem späteren Zeitpunkt (wieder)hergestellt werden, ist mit substanziellen Investitionen zu rechnen. Im Rahmen der Power-to-Gas-Strategie müssen deshalb potenzielle Standorte für benötigte Infrastrukturen sowie geeignete Flächen dafür im Richtplan ausgewiesen werden.

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