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STANDORT
OECD-
MINDEST STEUER
FÜR INVESTITIONEN
IN DEN STANDORT NUTZEN
National- und Ständerat haben in der Wintersession einen wichtigen Entscheid für die Region
Basel getroffen: 75 Prozent der Einnahmen aus der neuen Ergänzungssteuer zur Umsetzung
der OECD-Mindeststeuer gehen an die Kantone. Das eröffnet Möglichkeiten, in einen attraktiven
Standort zu investieren. Deshalb: JA zur OECD-Mindeststeuer am 18. Juni 2023.
Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen zusätzlichen Steuereinnahmen sein soll. Der Bundesrat schlug
Euro müssen künftig mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern ursprünglich 100 Prozent vor, was insbesondere Kantonen, die
bezahlen. Darauf haben sich rund 140 Staaten unter dem Dach nicht Sitz von grossen Unternehmensgruppen sind, missfiel. Die
der OECD geeinigt. Das bedeutet für die beiden Basel, schon kantonale Finanzdirektorenkonferenz einigte sich schliesslich
wenige Jahre nach der Steuervorlage 17 die Unternehmenssteuern auf einen Anteil von 75 Prozent. National- und Ständerat folgten
erneut anpassen zu müssen. Über 90 Unternehmen sind in diesem Kompromiss nach hartem Ringen.
beiden Basel betroffen.
Für uns ist klar, dass die Kantone
Um die internationale Vorgabe am besten wissen, welche Bedürf-
von 15 Prozent zu erreichen, DAMIT DAS GELD IN nisse die Unternehmen vor Ort
soll in der Schweiz eine soge- haben. Wir haben uns deshalb, in
nannte Ergänzungssteuer ein- DER SCHWEIZ BLEIBT. Zusammenarbeit mit den Regie-
geführt werden. Diese Steuer rungen beider Basel, bei den
greift dann, wenn ein Kanton Parlamentarierinnen und Parla-
den Gewinn von Unternehmen mentariern für die 75/25-Lösung
gemäss OECD-Regeln zu tief starkgemacht. Davon profitieren
besteuert. So wird sichergestellt, zur über den Nationalen Finanzaus-
OECD-Mindeststeuer
dass die internationalen Vorgaben JA für multinationale gleich alle Kantone.
erfüllt werden. Unternehmen
oecd-mindeststeuer-ja.ch Für die Wirtschaft wird nun
Mit der OECD-Mindeststeuer sollen entscheidend sein, dass in den
in der Schweiz künftig grosse Unter- Kantonen die zusätzlichen Steuereinnahmen richtig einge-
nehmensgruppen anders besteuert werden als alle anderen setzt werden. Der steuerlichen Mehrbelastung der Unternehmen
Unternehmen. Weil die Bundesverfassung die Gleichheit der müssen Investitionen in einen attraktiven Wirtschaftsstandort
Besteuerung vorschreibt, ist eine Verfassungsänderung notwendig, gegenübergestellt werden, um diese zu kompensieren. Dazu
um die Mindeststeuer einführen zu können. Deshalb kommt es gehören die Förderung der Forschung und eine stabile und leis-
am 18. Juni 2023 zur Volksabstimmung. Andernfalls müssten die tungsfähige Infrastruktur. Wir werden uns mit Vorschlägen in
Gewinnsteuern auch für kleinere und mittlere Unternehmen die politische Diskussion einbringen. •
erhöht werden.
Die Ergänzungssteuer ist eine Bundessteuer, wird aber von den
Kantonen erhoben. Umstritten war im Parlament daher insbesondere LUCA URGESE, Leiter Finanzen und Steuern
die Frage, wie hoch der Anteil der Kantone an den erwarteten l.urgese@hkbb.ch
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