Page 7 - tribune-4-23
P. 7
Regelung zum Schutz aller Mieter in Zei- Nutzungsrecht die Frage, ob die Erreichung des verfolg-
ten von Wohnungsnot vor Kündigungen. Vor dem Hintergrund, dass das Bundes- ten Ziels im öffentlichen Interesse durch
Mietverhältnisse sind jedoch durch das gericht eine Quote von gut 30 Prozent eine zu hohe Quote nicht gerade gefährdet
Bundesprivatrecht abschliessend gere- Sozialwohnungen gemäss der Stadtber- sein könnte, da im Fall einer höheren
gelt, wodurch kantonale Eingriffe unzuläs- ner Bauordnung als vertretbaren Eingriff Quote zunehmend keine Investoren mehr
sig sind. Das Bundesgericht erklärte die bereit sein dürften, unter diesen Rahmen-
kantonale Regelung somit für bundes- «Eine Entschädigung bedingungen zu investieren.
4
rechtswidrig und hob sie auf . wird nur bei formeller Sonderopfer von Grundeignern?
Entschädigungsansprüche Enteignung oder Im Bereich von Wohnungsquoten, die fak-
Obwohl eine Einschränkung der Eigentums- tisch auf Planungsareale beschränkt sind,
garantie zugunsten des sozialen Wohnungs- gleichwertigen könnte auch ein Sonderopfer vorliegen.
baus verfassungsgemäss erscheint, stellt Eingriffen gewährt.» Gemäss Bundesgericht liegt ein solches
sich die Frage nach einem möglichen Ent- insbesondere dann vor, wenn Eigentums-
schädigungsanspruch für Grundeigentümer in das Grundeigentum betrachtet hat, beschränkungen in ähnlicher Weise wir-
nach den Prinzipien der Wertgarantie. Eine erscheint es fraglich, ob die von der Bas- ken wie Dienstbarkeiten, die zum
Entschädigung wird nur bei formeller Ent- ler Initiative geforderte Kostenmietquote
eignung oder gleichwertigen Eingriffen von 50 Prozent einen besonders gravie-
(materielle Enteignung) gewährt. Einschrän- renden Eingriff in die Eigentumsgarantie
kungen des Eigentums, die diese Schwelle darstellt. Unklar ist, ab welchem Prozent-
nicht erreichen, müssen ohne Entschädi- satz eine erhebliche Beeinträchtigung des
Dr. iur. Dominik Tschudi
arbeitet als Advokat bei Kellerhals Car-
rard in Basel. Er vertritt seine Mandanten
vorwiegend in komplexen Verfahren des
Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrechts
sowie des Verwaltungsrechts. Er verfügt
zudem über profunde Kenntnisse im
Bereich von Crypto Assets.
Florence von Mutzenbecher
ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei
Kellerhals Carrard in Basel und promo-
Aufgrund von zu strengen Auflagen wurden schon früher viele Häuser gar nicht zu Ende gebaut ... viert zudem an der Universität Bern. Ihre
Forschung konzentriert sich auf das
gung hingenommen werden. Um eine mate- Nutzungsrechts anzunehmen wäre. Die öffentliche Recht, insbesondere das Auf-
rielle Enteignung im Fall von Sozialwoh- Möglichkeit einer materiellen Enteignung sichtsrecht, sowie das allgemeine Ver-
nungsquoten zu begründen, müsste der kann bei Kostenmietquoten von über 50 tragsrecht.
Eingriff entweder besonders schwerwiegend Prozent aber zumindest als denkbar
sein oder ein Sonderopfer bedeuten. angesehen werden. Es stellt sich zudem
4 Vgl. BGE 149 I 25
7