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Regelung zum Schutz aller Mieter in Zei-  Nutzungsrecht                          die Frage, ob die Erreichung des verfolg-
           ten von Wohnungsnot vor Kündigungen.    Vor dem Hintergrund, dass das Bundes-    ten Ziels im öffentlichen Interesse durch
           Mietverhältnisse sind jedoch durch das   gericht eine Quote von gut 30 Prozent   eine zu hohe Quote nicht gerade gefährdet
           Bundesprivatrecht abschliessend gere-   Sozialwohnungen  gemäss  der  Stadtber-  sein könnte, da im Fall einer höheren
           gelt, wodurch kantonale Eingriffe unzuläs-  ner Bauordnung als vertretbaren Eingriff   Quote zunehmend keine Investoren mehr
           sig sind. Das Bundesgericht erklärte die                                         bereit sein dürften, unter diesen Rahmen-
           kantonale Regelung somit für bundes- «Eine Entschädigung                         bedingungen zu investieren.

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           rechtswidrig und hob sie auf .          wird nur bei formeller                   Sonderopfer von Grundeignern?
           Entschädigungsansprüche                 Enteignung oder                          Im Bereich von Wohnungsquoten, die fak-
           Obwohl eine Einschränkung der Eigentums-                                         tisch auf Planungsareale beschränkt sind,
           garantie zugunsten des sozialen Wohnungs- gleichwertigen                         könnte auch ein Sonderopfer vorliegen.
           baus verfassungsgemäss erscheint, stellt   Eingriffen gewährt.»                  Gemäss Bundesgericht liegt ein solches
           sich die Frage nach einem möglichen Ent-                                         insbesondere dann vor, wenn Eigentums-
           schädigungsanspruch für Grundeigentümer   in das Grundeigentum betrachtet hat,   beschränkungen in ähnlicher Weise wir-
           nach den Prinzipien der Wertgarantie. Eine   erscheint es fraglich, ob die von der Bas-  ken wie Dienstbarkeiten, die zum 
           Entschädigung wird nur bei formeller Ent-  ler Initiative geforderte Kostenmietquote
           eignung  oder  gleichwertigen  Eingriffen   von 50 Prozent einen besonders gravie-
           (materielle Enteignung) gewährt. Einschrän-  renden Eingriff in die Eigentumsgarantie
           kungen des Eigentums, die diese Schwelle   darstellt. Unklar ist, ab welchem Prozent-
           nicht erreichen, müssen ohne Entschädi-  satz eine erhebliche Beeinträchtigung des




                                                                                              Dr. iur. Dominik Tschudi
                                                                                              arbeitet als Advokat bei Kellerhals Car-
                                                                                              rard in Basel. Er vertritt seine Mandanten
                                                                                              vorwiegend in komplexen Verfahren des
                                                                                              Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrechts
                                                                                              sowie des Verwaltungsrechts. Er verfügt
                                                                                              zudem über profunde Kenntnisse im
                                                                                              Bereich von Crypto Assets.







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                                                                                              ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei
                                                                                              Kellerhals Carrard in  Basel  und  promo-
           Aufgrund von zu strengen Auflagen wurden schon früher viele Häuser gar nicht zu Ende gebaut ...  viert zudem an der Universität Bern. Ihre
                                                                                              Forschung konzentriert sich auf das
           gung hingenommen werden. Um eine mate-  Nutzungsrechts anzunehmen wäre. Die        öffentliche Recht, insbesondere das Auf-
           rielle Enteignung im Fall von Sozialwoh-  Möglichkeit einer materiellen Enteignung   sichtsrecht, sowie das allgemeine Ver-
           nungsquoten zu begründen, müsste der    kann bei Kostenmietquoten von über 50      tragsrecht.
           Eingriff entweder besonders schwerwiegend   Prozent aber zumindest als denkbar
           sein oder ein Sonderopfer bedeuten.     angesehen werden. Es stellt sich zudem








           4  Vgl. BGE 149 I 25


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