Page 9 - finanzen_steuern
P. 9

JURISTISCHE   Der Bund hat den Kantonen zur Umsetzung auf kanto-  Planungssicherheit schaffen



               naler Ebene einen steuerpolitischen Werkzeugkasten  Für die Wirtschaft sind neben attraktiven Steuersätzen
 PERSONEN
               zur Verfügung gestellt. Die beiden Basel nutzten das  auch Planungssicherheit und das Steuerklima wichtig.
               Instrumentarium, um unsere Region als Forschungs-  Nach einer längeren Phase der Unsicherheit in Bezug
               und Entwicklungsstandort zu stärken. Sie haben die  auf die Ausgestaltung der steuerlichen Rahmenbedin-
               Patentbox eingeführt, Basel-Landschaft hat zusätzlich  gungen in der Schweiz konnte mit der letzten Steuer-
               einen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsausga-  vorlage und ihrer kantonalen Umsetzung endlich Klar-
               ben umgesetzt. Beide Kantone wollen die finanziellen  heit geschafft werden. Bei einer allfälligen neuerlichen
 Gute Ausgangslage nutzen  Auswirkungen dieser Instrumente abwarten. Bewäh-  Reform ist die Politik gefordert, keine neue Zeit der
 Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Chance erfreuli-  ren sich die Abzüge und bewegen sich die finanziellen  Un sicherheit entstehen zu lassen, sondern so rasch
 cherweise genutzt, die sich bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 geboten   Effekte im Rahmen der Erwartungen, sollten beide  wie möglich zu klären, wie die Anpassung erfolgt. Von
 hat. Beide Basel haben sich mit attraktiven Gewinnsteuersätzen positio-  Kantone eine Ausweitung in Betracht ziehen.  Bedeutung ist auch der Umgang der Steuerbehörden
 08  niert und damit eine langjährige Forderung der Handelskammer erfüllt.  mit den Steuerpflichtigen. Die bestehenden Regeln,   09
               Die OECD hat in einer Studie dargelegt, dass Unterneh-  zum Beispiel die Patentbox oder der Forschungsabzug,
               menssteuern für das Wirtschaftswachstum die schäd-  sollen pragmatisch umgesetzt werden, damit sie die
                                          2
               lichste Art der Besteuerung sind.   Jegliche zusätzliche  gewünschte Wirkung entfalten.
               Besteuerung von Unternehmen ist deshalb kritisch zu
 ORDENTLICHE GEWINNSTEUERSÄTZE IM NATIONALEN VERGLEICH  hinterfragen. Sollte dennoch eine erneute Anpassung  Auch ohne internatio nale Steuerreformen bewegen sich

               der Gewinnsteuersätze erforderlich werden (vgl. Kapi-  die Schweiz und die Kantone in einem Standortwett-
               tel «Internationale Entwicklungen»), müssen Bund  bewerb. Deshalb müssen Bund und Kantone laufend
 BE  21,04     und Kantone diese so ausgestalten, dass jegliche An-  prüfen, wie die Standortattraktivität weiter verbessert
 ZH  19,70
 AG  18,55     passung unter dem Strich zu keiner höheren finanziel-  werden kann. Dazu gehört, Unternehmen nach Mög-
 VS  16,98     len Belastung der Unternehmen führt. Zur Kompen-  lichkeit durch mehr Effizienz beim staatlichen Steuer-
 TI  15,89
 SO  15,29     sation einer allfälligen Gewinnsteuererhöhung sind  bezug zu entlasten, wie dies bei der Verrechnungs-
 JU  15,00     andere Steuern und Abgaben in ähnlichem Umfang ab-  steuer gefordert wird. Nicht mehr zeitgemässe Abgaben
 GR  14,77
 SG  14,50     zuschaffen oder herabzusetzen.                 wie die Stempelsteuer sind ganz abzuschaffen.
 SZ  14,06
 GE  14,00
 VD  14,00
 FR  13,87
 NE  13,57
 BL  13,45
 TG  13,36
 BS  13,04
 AR  13,04
 OW  12,66                     DIE WIRTSCHAFT FORDERT, …
 AI  12,66
 UR  12,63                     … DASS DER WIRTSCHAFT KEINE ZUSÄTZLICHEN DIREKTEN ODER
 GL  12,32
 LU  12,32                       INDIREKTEN FISKALISCHEN BELASTUNGEN AUFERLEGT WERDEN.
 SH  12,10
 NW  11,97                       REFORMEN SIND BELASTUNGSNEUTRAL AUSZUGESTALTEN. BUND UND
 ZG  11,91
                               KANTONE MÜSSEN LAUFEND PRÜFEN, WIE DIE STANDORTATTRAK­
 11  12  13  14  15  16  17  18  19  20  21  22  23  24  25
                               TIVITÄT DURCH EFFIZIENZSTEIGERUNGEN UND ENTLASTUNGEN WEITER
 Gewinnsteuersatz vor   Gewinnsteuersatz nach   CH-Durchschnitt
 der Reform  der Reform        ERHÖHT WERDEN KANN. DEM STEUERKLIMA IST SORGE ZU TRAGEN.


 In Prozenten
 Anmerkung: Maximaler effektiver Vorsteuersatz Bund/Kanton und Gemeinde für den jeweiligen Hauptort.
   Vorgesehene Gewinnsteuersätze per 2025, also nach vollständiger Umsetzung der derzeit angekündigten und
 beschlossenen Reformschritte.
 Quelle: KPMG, eigene Recherchen
               ²  OECD Tax Policy Studies, Tax Policy Reform and Economic Growth,
                November 2010.


 Juristische Personen                                                                        Juristische Personen
   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13   14