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AUSGANGSLAGE


















               Energiepolitik –               Globale Herausforderungen erfordern länderübergreifendes Han-         09
               Internationale Abkommen        deln. In kaum einem anderen Politikfeld wird dies deutlicher als bei
               stecken den Rahmen ab          der Energiepolitik.


                                              Internationale Abkommen wie das Übereinkommen von Paris von
                                              Ende 2015 stecken immer mehr den Rahmen ab, in dem nationale
                                              Energiepolitik umgesetzt wird beziehungsweise werden muss. Das
                                              Kernanliegen ist es, die Folgen des Klimawandels mittels Dekarbo-
                                              nisierung des Energiesystems abzuschwächen.

                                              Im Verhältnis zur Europäischen Union (EU) geht es für die Schweiz
                                              zu dem um die künftige Regelung des grenzüberschreitenden
                                              Stromhandels, die weitere Sicherung eines freien Marktzugangs
                                              und die künf tige Mitwirkung in relevanten europäischen Gremien
                                              (ENTSO-E, ACER). Zentrale Voraussetzung dafür ist das geplante –
                                              und technisch weitgehend ausgehandelte – bilaterale Stromabkom-
                                              men zwischen der Schweiz und der EU.

                                              Die Unterzeichnung internationaler Abkommen und ihre Überfüh-
                                              rung in nationales Recht stellen an einen föderal organisierten Staat
                                              wie die Schweiz besondere Anforderungen der Aufgabenteilung,
                                              welche es eingangs zu klären gilt.


               Bund – Erste Eckwerte sind     Am 21. Mai 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk mit einem Ja-An-
               festgelegt                     teil von 58 Prozent das revidierte Energiegesetz an.

                                              Per 1. Januar 2018 traten das Energie- sowie die anderen damit ver-
                                              bundenen Gesetze und Verordnungen in Kraft. Diese bilden zusam-
                                              men das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie des Bundes
                                              (ES 2050) mit einem Zeithorizont bis 2035.


                                              Mit der neuen Gesetzgebung sollen der Energieverbrauch gesenkt,
                                              die Energieeffizienz erhöht und die erneuerbaren beziehungsweise
                                              neuen erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Bestehende Gross-
                                              wasserkraftwerke erhalten unter gewissen Auflagen eine befristete




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