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AUSGANGSLAGE
Energiepolitik – Globale Herausforderungen erfordern länderübergreifendes Han- 09
Internationale Abkommen deln. In kaum einem anderen Politikfeld wird dies deutlicher als bei
stecken den Rahmen ab der Energiepolitik.
Internationale Abkommen wie das Übereinkommen von Paris von
Ende 2015 stecken immer mehr den Rahmen ab, in dem nationale
Energiepolitik umgesetzt wird beziehungsweise werden muss. Das
Kernanliegen ist es, die Folgen des Klimawandels mittels Dekarbo-
nisierung des Energiesystems abzuschwächen.
Im Verhältnis zur Europäischen Union (EU) geht es für die Schweiz
zu dem um die künftige Regelung des grenzüberschreitenden
Stromhandels, die weitere Sicherung eines freien Marktzugangs
und die künf tige Mitwirkung in relevanten europäischen Gremien
(ENTSO-E, ACER). Zentrale Voraussetzung dafür ist das geplante –
und technisch weitgehend ausgehandelte – bilaterale Stromabkom-
men zwischen der Schweiz und der EU.
Die Unterzeichnung internationaler Abkommen und ihre Überfüh-
rung in nationales Recht stellen an einen föderal organisierten Staat
wie die Schweiz besondere Anforderungen der Aufgabenteilung,
welche es eingangs zu klären gilt.
Bund – Erste Eckwerte sind Am 21. Mai 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk mit einem Ja-An-
festgelegt teil von 58 Prozent das revidierte Energiegesetz an.
Per 1. Januar 2018 traten das Energie- sowie die anderen damit ver-
bundenen Gesetze und Verordnungen in Kraft. Diese bilden zusam-
men das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie des Bundes
(ES 2050) mit einem Zeithorizont bis 2035.
Mit der neuen Gesetzgebung sollen der Energieverbrauch gesenkt,
die Energieeffizienz erhöht und die erneuerbaren beziehungsweise
neuen erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Bestehende Gross-
wasserkraftwerke erhalten unter gewissen Auflagen eine befristete
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