Page 11 - Grundsatzpapier_Energie
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Die Finanzierung für das Baselbieter Energiepaket läuft 2019 aus.
Eine weitere Alimentierung des Förderprogramms wollte der Kan-
ton über eine neue Energieabgabe sicherstellen. Dieses Vorhaben
scheiterte im November 2016 an der Urne. Wie das Energiepaket ab
2020 vom Kanton finanziert werden soll, bleibt somit weiterhin of-
fen.
Basel-Stadt geht weiter Per 1. Oktober 2017 traten im Kanton Basel-Stadt das totalrevidierte
voraus Energiegesetz und die neue Energieverordnung in Kraft.
Das Gesetz war der indirekte Gegenvorschlag der Regierung zur In-
itiative «Basel erneuerbar». Sie übernahm hierfür den Grossteil der 11
nationalen «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich»
(MuKEn 2014) und ging stellenweise darüber hinaus. Das Gesetz
wurde im November 2016 vom Grossen Rat angenommen, nachdem
die Initiative zurückgezogen und kein Referendum ergriffen wurde.
Die neue kantonale Energiegesetzgebung steht ganz im Zeichen der
Reduktion von CO2-Emissionen, die bis zum Jahr 2050 höchstens
eine Tonne pro Jahr pro Einwohner betragen sollen, unter anderem
mit der ambitiösen Vorgabe, dass die Fernwärme in Basel gemäss
neuem Gesetz bereits bis 2020 zu 80 Prozent CO2-neutral sein muss.
Auf diesen Absenkungspfad richten sich die neuen Bestimmungen
und Fördermassnahmen aus. Neben Massnahmen bei Gebäuden,
den Heizungen/Warmwasser und der Fernwärme wird mit dem Ge-
setz auch in Basel-Stadt das Grossverbrauchermodell zur Pflicht.
Ausgangslage | Grundsatzpapier Energie