Page 8 - Grundsatzpapier_Energie
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•  Forschung, Netzerhalt und punktueller Netzaus-  Technologien
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                 bau sowie Entwicklung und Ausbreitung der  Aus Sicht der Handelskammer beider Basel muss
                 Nutzungsarten im Bereich Biogas              beim Ausstieg aus der Kernenergie und bei der
                                                              Wahl alternativer Energietechnologien die Versor-
               Mobilität                                      gungssicherheit stets gewährleistet sein. Schutz-
               •  Massnahmen im Mobilitätsbereich werden tech-  bestimmungen müssen – im Rahmen des Natur-
                 nologieneutral umgesetzt                     und Heimatschutzes – in Einklang mit dem Ausbau
                                                              erneuerbarer  Energien  gebracht  werden.  Mass-
               Finanzierung                                   nahmen  zur  Effizienzsteigerungen  sollen  eine
               Die Schweiz wird sich mittelfristig von einem För-  nachweisliche  Wirkung  auf  die  Reduktion  des
               dersystem im Energiebereich verabschieden. Die  Energieverbrauchs haben. Zudem sollen – frei von
               Handelskammer fordert bis dahin eine gezielte,  jeglicher Ideologie – saubere Bilanzen aller ver-
               kosteneffiziente  und befristete Förderung.  An die  fügbaren Energieträger erstellt werden. Die Infra-
               Stelle der Förderung müssen Anreize treten. Die  struktur muss ausgebaut und die Transportnetze
               heimische Wasserkraft steht aufgrund von Markt-  für Energie müssen umgebaut und in den europäi-
               verzerrungen massiv unter Druck. Um diese klima-  schen Binnenmarkt integriert werden.
               freundliche Erzeugungsform zu erhalten, können
               zeitlich begrenzte und einmalige Gegenmassnah-
               men sinnvoll sein. Gaskombikraftwerke (GuD) kön-
               nen für die Energieerzeugung in der Schweiz in
               Zukunft eine Rolle spielen. Hierbei entstehende
               CO2-Emissionen sollen in jedem Fall auch im Aus-
               land kompensierbar sein.


               Zentral bei der Ausarbeitung eines Finanzierungs-
               modells ist, dass keine Zusatzkosten für die Unter-
               nehmen entstehen (Kostenneutralität) und eine
               Zweckbindung eingesetzt wird. Die Struktur der
               CO2-Abgabe muss überarbeitet, eine Zweckent-
               fremdung  der Abgaben  unterbunden werden.  Es
               muss zudem eine neue Netztarifierung definiert
               werden, bei der ausgeglichene Lastprofile stärker
               belohnt werden.







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